Finanzielle Überforderung durch Ausbau der Verteilnetze: Kommunen in der Zwickmühle

Ein Elektriker vor dem Hintergrund von Strommasten.

(Bild: Valery Zotev / Shutterstock.com)

Dezentrale Energieversorgung kostet. Die Kommunen als Betreiber der Verteilnetze könnten überfordert sein. Muss der Bund finanziell einspringen?

Bei drei von vier Übertragungsnetzbetreibern ist die mangelnde Finanzkraft schon vor Monaten so deutlich geworden, dass der Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einspringen musste. Oder noch einspringen wird, um den Betrieb der Hoch- und Höchstspannungsnetze zu sichern, die den Strom aus erneuerbaren Energien im Norden und Osten zu den Verbrauchszentren im Süden transportieren sollen.

Die Energiewende findet in den Verteilnetzen statt

Inzwischen zeigt sich immer deutlicher, dass die Übertragungsnetze und ihr Nord-/Süd-Ausbau zwar dringend benötigt werden, um die Stromüberschüsse im Norden und Osten abzutransportieren und den Einsatz von fossilen Kraftwerken im Süden zu reduzieren, dass aber die Verteilung in den dezentral ausgelegten Netzen immer wichtiger wird. Schon vor zwölf Jahren schätzte man die Kosten für die zusätzlichen Leitungstrassen, wenn sie als Freileitungen ausgelegt werden können, auf etwa 50 Milliarden Euro.

Die Angst vor der Verschandelung schöner Landschaften durch Strommasten führte lange Zeit zu erheblichem Widerstand gegen neue Stromtrassen. So ändern sich die Zeiten: Vor hundert Jahren waren Freileitungen noch ein Zeichen moderner Energieversorgung und als solches landesweit geschätzt. Mit der Forderung, die Leitungen unter die Erde zu verlegen, mussten die Planungen in vielen Fällen neu begonnen werden. Zudem verteuert sich der Ausbau erheblich. Es wird mit einer Verdreifachung der Kosten gerechnet.

Der Ausbaubedarf bei den Verteilnetzen war schon länger absehbar, wurde aber von der zuständigen Regulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur, eher restriktiv gehandhabt, weil man einen Anstieg der Netznutzungsentgelte vermeiden wollte. Da die Verteilnetzbetreiber die Kosten für den genehmigten Netzausbau an ihre Kunden weitergeben dürfen, wären die Stromkosten für die Kunden stärker gestiegen, als politisch gewollt.

Die Verzögerung des Netzausbaus hat vorerst Kosten gespart und damit den Aufschrei in der Bevölkerung zumindest verzögert. Nun aber fallen die Ausbaukosten zusammen mit den möglichen Preissteigerungen den Netzbetreibern umso heftiger auf die Füße.

Wenn diese Kostensteigerungen nicht an die Kunden weitergegeben werden dürfen, sondern eine Netzausbauverpflichtung gefordert wird, müssen die Eigentümer der Netze dafür aufkommen. Dies sind häufig Kommunen und Gebietskörperschaften.

Kostenträchtiger Verteilnetzausbau oder Lastabwurf?

Da ein Großteil der ca. 1.000 in Deutschland tätigen Verteilnetzbetreiber mit den regionalen Stromversorgern verbundene Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand sind, werden diese, wenn die öffentliche Hand die notwendigen Investitionen nicht tragen kann, auf die vorgelagerten Verteilnetzbetreiber übertragen. Die dafür notwendigen Regelungen bestehen seit Langem und wurden bereits angewandt, als kleinere Versorger aufgrund des Krieges in der Ukraine aufgeben mussten.

Die im Rahmen der Energiewende stattfindende Elektrifizierung mit der Umstellung auf Wärmepumpen und E-Mobilität ist zwar derzeit etwas ins Stocken geraten, lässt sich aber auf Dauer nicht aufhalten. Sie wird allenfalls deutlich teurer. Da zuletzt viele Komponenten aus chinesischen Fabriken bezogen wurden, wird die politisch gewollte Abkopplung von China zu weiteren Materialengpässen und Preissteigerungen führen. Ein Lastabwurf von ″überzähligen″ Kunden ist hier nicht vorgesehen.

Während beim Netzbetrieb immer der vorgelagerte Netzbetreiber einspringt, wenn ein Netzbetreiber aufgeben muss, fällt die sogenannte Grundversorgung dem Anbieter zu, der in den vergangenen Jahren die meisten Kunden im Versorgungsgebiet hatte. Dieser muss nicht in räumlicher Nähe liegen. Es genügt, wenn er durch erfolgreiche Werbung die meisten Kunden gewonnen hat.

Kommunalen Unternehmen kommen mit dem Netzausbau an ihre Grenzen

Viele kommunale Stromversorger haben ihre Netze im Rahmen der sogenannten Re-Kommunalisierung von den vorgelagerten Netzbetreibern übernommen, was seinerzeit im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge auch politisch gewollt war.

Durch die gesetzliche Verkürzung der sogenannten Konzessionsverträge, die letztlich Wegnutzungsverträge sind, wurde den Kommunen die Netzübernahme erleichtert. Der physische Netzbetrieb wurde zumindest in der Anfangszeit häufig im Auftrag des bisherigen Betreibers weitergeführt.

Die Kosten waren überschaubar und Probleme gab es allenfalls, wenn die Isolierung der Erdkabel oder die verwendeten Muffen das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hatten. Mit der Energiewende änderte sich auch der Netzbetrieb, denn die Elektrifizierung ließ den Strombedarf absehbar stark ansteigen.

Was lange Zeit eine sichere Einnahmequelle für die kommunalen Haushalte war, entwickelte sich innerhalb weniger Jahre zu einem Geschäftsfeld, das deutlich mehr Geld benötigte, als der Betrieb abwarf. Ob die Länderhaushalte und der Bundeshaushalt die von den Kommunen jetzt gewünschte Unterstützung für die vom Bund ausgelösten Ausgaben leisten können, ist derzeit nicht mit hinreichender Sicherheit zu sagen.