Amerikanische Definition von Kinderpornografie

Verfassungsmäßigkeit des Child Pornography Protection Act (CPPA) auf dem Prüfstand

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Vor dem Supreme Court, dem höchsten Gericht der Vereinigten Staaten, wird heute die Verfassungsmäßigkeit des Child Pornography Protection Act (CPPA) verhandelt. Vornehmlich geht es um die Frage, ob die "virtuelle" Darstellung von Kinderpornografie wie in Comics oder digitalen Bildern ohne fotografische Vorlage bereits als strafwürdiges Material anzusehen ist.

Der CPPA, rechtskräftig seit 1996, ist weiter umstritten. Vor dem höchsten amerikanischen Gericht wird in einer ersten Anhörung der Frage nachgegangen, in welcher Form kinderpornografische Darstellungen im Internet unter den Einflussbereich der CPPA fallen (mehr auch zu den interessanten Fragestellungen: Gleichstellung von virtuellen und realen Bildern). Die Free Speech Coalition, eine kalifornischer Verband von Erotikfirmen, hatte eine Verfassungsklage eingereicht. Man sei zwar entschieden gegen Kinderpornographie, fürchte aber, dass die Herstellung von Pornofilmen und -bildern aufgrund des Gesetzes leicht fälschlicherweise bestraft werden könnten. Geahndet werden können nach dem CPPA auch digitale Bilder, die hergestellt wurden, ohne dass "reale Kinder" beteiligt gewesen sind. Auch der Vertrieb derartiger Bilder ist verboten.

Die Befürworter des Gesetzes halten die weitläufige Auslegung für rechtens, zumal oft nicht genau feststellbar sei, ob tatsächlich nicht doch "reale" Kinder in die digitalen Bilder einbezogen wurden. Außerdem bestehe so die Möglichkeit, Pädophile anzuklagen, die sich selbst mit dem teilweise künstlich hergestellten Material befriedigen oder in ihrem sexuellen Verhalten bestärkt würden. Derartiges Bildmaterial wird auch oft von Pädophilen herangezogen, um Kinder zum Entkleiden oder zu sexuellen Handlungen zu ermutigen. Wenn nicht auch die virtuelle Darstellung angeklagt werden könne, sei es schwierig, Pädophile zu belangen. Jeder Beklagte könne Zweifel an der Echtheit von digitalen Bildern anmelden und viele Verfahren würden im Sande verlaufen.

Die American Civil Liberties Union (ACLU) oder das Freedom Forum sehen die Straftatbestände zu weit gefasst, da bereits Abbilder, die Minderjährige - im amerikansichen Fall unter 18 Jahren - in sexuellen Handlungen "zu zeigen scheinen" oder auch nur den "Eindruck vermitteln", dass die Darsteller Minderjährige sind, als Kinderpornografie behandelt werden ("appears to be" bzw. "conveys the impression"). Die Gegner sind der Auffassung, dass hier ein gefährlicher Präzedenzfall entstehen könnte. Wegen der COPA würden die Nutzer der digitalen Werkzeuge für die Anfertigung fiktionaler Darstellungen bestraft. Damit läge ein Verstoß gegen den ersten Verfassungszusatz (Freedom of Speech) vor. Danach sind Materialien nicht auf Grund ihrer Auswirkungen auf die Betrachter zu verbieten.

Das Urteil des Obersten Gerichts würde sich am stärksten auf die Pornobranche auswirken, die einen Großteil der pornografischen Animes vertreibt. Zur Darstellung dieser comic-ähnlichen Figuren – insbesondere aus dem japanischen Raum – werden Kinderkörper und Kindergesichter eingesetzt. Ebenso steht auf dem Prüfstand, ob allein die Nutzung von weiteren Stilmitteln wie Kinderzöpfe oder Schuluniformen den Richtlinien der CPPA unterliegt. Noch kann man nicht abschätzen, wie der Fall entschieden wird, zumal schon einmal Teile als nicht verfassungskonform außer Kraft gesetzt wurden. Auch in das Cybercrime-Abkommen wurden die entsprechenden Passagen des COPA aufgenommen, haben allerdings keine bindende Kraft, was virtuelle Darstellungen, das Alter der Minderjährigen oder die Formulierungen, was als wirkliches Kind erscheint oder so wirkt als ob, betrifft.