Das P2PorNO-Gesetz

Ein US-Gesetzentwurf verlangt die Reglementierung von Tauschbörsen unter der Fahne des Jugendschutzes

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Das Ende dieser Woche vorgestellte Gesetz namens "Protecting Children from Peer-to-Peer Pornography Act" will Tauschbörsen mit Altersbeschränkungen und technischen Schranken versehen, um Kinder und Jugendliche besser vor nackten Tatsachen zu schützen.

"Millionen von Menschen nutzen P2P-Software", erklärte der republikanische Kongressabgeordnete Joe Pitts anlässlich der Vorstellung des Gesetzentwurfes. "Vierzig Prozent von ihnen sind Kinder", wusste er weiter zu berichten. Leider würden die Netzwerke jedoch auch von Pädophilen und Pornografen benutzt, um ihre Werke zu verbreiten. Pitts Schlussfolgerung: "Wenn ein Kind diese Software nutzt und eine Datei herunterladen will, kann er oder sie ein unschuldiges Suchwort eingeben und unbeabsichtigt Pornografie herunterladen."

Um dies in Zukunft zu vermeiden, sieht das Gesetz umfassende Reglementierungen für die Anbieter von P2P-Software vor. So sollen sie beispielsweise durch die Abfrage von Kreditkartennummern sicher stellen, dass ihre Software nur von Erwachsenen heruntergeladen wird. Wer als Jugendlicher derartige Software beziehen will, soll dafür nach dem Willen der Autoren eine Genehmigung seiner Eltern vorlegen müssen. Schließlich soll es Eltern möglich sein, die Installation von P2P-Software auf dem heimischen Computer mit einer technischen Sperre zu unterbinden. Tauschbörsenanbieter sollen dann dazu gezwungen werden, sich an solche Sperren zu halten und hätten im Falle ihrer Umgehung mit Strafen zu rechnen.

Pitts und der als Koautor des Gesetzes auftretende demokratische Abgeordnete Chris John stützen sich bei ihrem Gesetzentwurf auf im Frühjahr vorgestellte Studien, die im Auftrag des US-Kongresses die Verbreitung von Kinderpornografie in P2P-Netzen untersucht hatten.

Ob diese Studien sich allerdings tatsächlich zur Rechtfertigung des Gesetzes eignen, bleibt fraglich. So hatte das CyberSmuggling Center der US-Zollbehörden Tauschnetzwerke nach Abbildungen eines weiblichen Pop-Stars, einer Cartoon-Figur und eines Kinderstars durchsucht. Unter den daraufhin heruntergeladenen 177 Bildern fanden sich lediglich zwei kinderpornografische Abbildungen.