Die "Ampel" startet mit neuem Corona-Gesetz

Während der Debatte über das neue Gesetz. Bild: bundestag.de (Screenshot)

Epidemische Notlage soll auslaufen, viele Schutzmaßnahmen aber bleiben bestehen

Der Bundestag debattiert heute den ersten Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP zu Corona-Maßnahmen. Die möglichen künftigen Ampel-Koalitionäre wollen die "epidemischen Notlage nationaler Tragweite" am 25. November regulär auslaufen lassen. Damit würde sich die juristische Grundlage für Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ändern. Eine etwaige neue Regelung soll bis zum 19. März befristet sein.

In dem Entwurf der möglichen kommenden Regierungskoalition sind einige Neuregelungen aufgeführt. In erster Linie sollen angesichts massiv steigender Neuinfektionen kostenfreie Schnelltests wieder eingeführt werden. Die Kostenbefreiung war erst am 11. Oktober ausgelaufen.

An Arbeitsstellen soll den "Ampel"-Plänen zufolge die "3G-Regel" in Kraft treten. Betriebszugehörige müssen also einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder jeden Tag ein negatives Testergebnis vorweisen. Arbeitgeber sollen ein Auskunftsrecht zum Impfstatus erhalten. Dagegen wenden sich mehrere DGB-Gewerkschaften.

Für Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen soll eine Testpflicht eingeführt werden. Dabei geht es um wöchentlich ein bis zwei so genannte PCR-Pooltests - auch für geimpfte Mitarbeiter.

Bestehen bleiben auch ohne epidemische Notlage die Maskenpflicht und Abstandsgebote im öffentlichen Raum. Nach Bundes- und Landesrecht nicht mehr möglich wären den neuen Plänen zufolge hingegen Grundrechtseinschränkungen wie die Beschränkung von Kontakten oder die Schließung von Bildungseinrichtungen und Geschäften.

Das neue Gesetz soll am Donnerstag der kommenden Woche in zweiter Lesung in den Bundestag eingebracht und am kommenden Freitag vom Bundesrat abgesegnet werden. Dort haben die möglichen künftigen Ampel-Koalitionäre keine Mehrheit.

Die Union drängt - de facto schon in Oppositionsrolle - auf Änderungen des Gesetzentwurfes. Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) sagte am heutigen Donnerstag im ARD-Morgenmagazin, SPD, Grüne und FDP wollten die epidemische Lage zwar nicht fortsetzen, verweigerten sich zugleich aber einer Übergabe notwendiger Kompetenzen an die Landesregierungen.

Frei kritisierte in diesem Zusammenhang, dass mit dem Gesetzesvorhaben Passagen im Infektionsschutzgesetz entfallen sollen, die es Landesregierungen bislang ermöglichen, in ihrem Einflussbereich epidemische Notlagen zu erklären. Dies betreffe unmittelbar die Möglichkeit, Bildungseinrichtungen und Geschäfte zu schließen. .

SPD-Fraktionsvize: Viele Maßnahmen "nicht mehr verhältnismäßig"

Gegen die Kritik aus der Union wehrte sich SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Ein Großteil der Bevölkerung sei bereits gegen Corona geimpft, argumentierte er, daher könne die epidemische Lage nicht aufrechterhalten werden. "Lockdowns für die ganze Republik, faktische Berufsverbote für Schausteller, Schließungen von Restaurants" seien "nicht mehr verhältnismäßig", so der SPD-Abgeordnete. Die Länder bekämen einen "zielgerichteten Instrumentenkasten" zur Hand, um der Pandemie zu begegnen.

Alles in allem stellt die Neuregelung eine Gratwanderung dar. Die "epidemische Lage" wird aufgehoben, entsprechende Maßnahmen aber bleiben möglich. Im Gesetzentwurf heißt es dazu:

Um weiterhin notwendige Infektionsschutzmaßnahmen bis zu einer grundsätzlichen Überarbeitung des IfSG rechtssicher zu machen, sind deshalb nun Anpassungen zur zielgerichteten Bekämpfung der andauernden Pandemie erforderlich.

Durch die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzmaßnahmen in § 28a Absatz 7 Satz 1 IfSG ist es möglich, je nach Entwicklung der aktuellen Lage erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen und absehbar notwendige, der aktuellen Lage entsprechende Anpassungen von gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen zum Infektionsschutz zukünftig im regulären parlamentarischen Verfahren jederzeit zeitnah zu ermöglichen.

Dies sei notwendig, weil die Impfquote nach wie vor zu niedrig und die Zahl der ungeimpften Personen hoch sei. In den kommenden Wochen sei daher mit hohen Infektionszahlen und "einer mindestens regionalen Belastung der öffentlichen Gesundheit auf Grund von schweren Erkrankungen überwiegend ungeimpfter Menschen zu rechnen".

Zugleich ist müsse der Gesetzgeber dafür sorgen, dass Kindern und anderen vulnerablen Gruppen, für die kein Impfangebot zur Verfügung steht, der notwendige Schutz rechtssicher gewährleistet werden kann.