EU verbietet weitgehend den Export von Plastikmüll in Drittländer

Netze gefüllt mit Plastikflaschen - Symbol des Kampfes gegen Plastikmüll

Netze voller Plastikflaschen: Sie dürfen nicht mehr als Plastikmüll in Länder außerhalb der OECD exportiert werden.

(Bild: Maurice Angres, Pixabay)

Europäische Union verbietet Export von Plastikmüll an Staaten außerhalb der OECD. Doch Verbot lässt sich leicht umgehen. Aber was wird aus Müllbergen in Osteuropa?

Plastikmüll ist ein globales Problem, das nicht nur die Umwelt, sondern auch Politik und Wirtschaft weltweit betrifft. In Deutschland wie auch in anderen Ländern besteht ein großer Teil der Kunststoffabfälle nicht nur aus dem Inhalt der Gelben Säcke und Tonnen, sondern auch aus Industrieabfällen wie Produktionsresten und Fehlproduktionen. Diese werden häufig in andere Länder exportiert, was zu internationalen Spannungen und Umweltproblemen führt.

Ein interessanter Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Rolle des deutschen Föderalismus. Wenn Zielländer die Annahme verweigern und die Abfälle zurückschicken, muss der Rücktransport in das für den Export zuständige Bundesland erfolgen. Dies erfordert gute Kenntnisse der deutschen Geografie und der regionalen Zuständigkeiten.

Innerhalb der OECD werden Kunststoffabfälle oft nicht umweltgerecht behandelt. Wenn die Abfälle nicht sortenrein und frei von Verunreinigungen sind, werden sie verbrannt, was meist als thermische Verwertung bezeichnet wird. Dabei wird der Kunststoffabfall als Ersatzbrennstoff verwendet und nur die Asche kann stofflich verwertet werden.

Neue EU-Regelungen zum Export von Kunststoffabfällen

Die Europäische Union hat nun Schritte unternommen, um den Export von Kunststoffabfällen zu regulieren. Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments haben sich auf ein Exportverbot für Kunststoffabfälle in Länder außerhalb der OECD geeinigt. Das bedeutet, dass Plastikmüllexporte nach Afrika und in viele asiatische Länder künftig verboten sind. Allerdings gibt es Ausnahmen und eine fünfjährige Übergangsfrist, die mit Inkrafttreten der neuen Regeln beginnt.

Interessanterweise ist der Export von Kunststoffabfällen in die Türkei von dieser Neuregelung nicht betroffen, da die Türkei Mitglied der OECD ist. Im Jahr 2020 ging ein großer Teil der europäischen Abfallexporte in dieses Land.

Herausforderungen bei der Exportkontrolle von Kunststoffabfällen

Betroffen sind lediglich Nicht-OECD-Länder wie Indien, Indonesien und Pakistan. Die Kontrolle der Exporte beschränkt sich jedoch auf Stichproben und eine Endverbleibskontrolle durch die EU-Behörden findet praktisch nicht statt.

Die EU hat bisher keine konkreten Pläne veröffentlicht, wie sie gegen die exzessive Zwischenlagerung von Kunststoffabfällen in osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten vorgehen will. Die Sammelergebnisse der als "Wertstofftaxis" bezeichneten Abfallsammelfahrzeuge werden häufig als Wertstoffe und nicht als Abfälle deklariert, was die Erfassung von Abfalllieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten erschwert.

Auf internationaler Ebene sind die Verhandlungen über ein weltweit verbindliches Abkommen zur Reduzierung von Kunststoffabfällen bisher nicht entscheidungsreif. Widerstand kommt primär von Erdöl produzierenden Staaten wie Saudi-Arabien, Russland und dem Iran. Einigkeit besteht lediglich darin, dass ein Abkommen den gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen umfassen muss. Die nächste Verhandlungsrunde ist für April 2024 in Ottawa geplant, Mitte 2025 soll das Abkommen verabschiedet werden.

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