Ein Deutscher kämpft für den Weltfrieden

Die Rechte an "Angriff auf Amerika" sind vergeben

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Dirk Köster hat die Zeichen der Zeit verstanden. Irgendwann wurde ihm die Welt in und um Volkertshausen einfach zu schnöde. Ja, der Himmel fiel ihm in der kleinen Gemeinde, die in der Nähe von Konstanz gelegen ist, sprichwörtlich auf den Kopf. Obwohl sich in Volkertshausen durchaus etwas getan hat:

"Die ansässigen Gastwirte haben in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um der örtlichen Gastronomie zu einem deutlichen Aufschwung zuverhelfen. Die Gasthöfe haben nach umfangreichen Renovierungsmaßnahmen ein einladendes Gesicht erhalten. Auf diese Weise haben die Gastwirte die Bemühungen der Gemeinde und anderer privater Hauseigentümer, das Ortsbild im Zuge des Dorfentwicklungsprogrammes zu verschönern, wirkungsvoll unterstützt."

Und selbst die herausragenden Besonderheiten von Volkertshausen reichten Köster plötzlich nicht mehr:

"Eine Besonderheit von Volkertshausen sind die beiden Kur- und Erholungsheime: viele Gäste aus nah und fern kommen das ganze Jahr über nach Volkertshausen, um sich bei einem Fastenaufenthalt oder bei vegetarischer Ernährung im Sameriterwerk oder bei der Gemeinschaft St. Katharina zu erholen."

Kurzerhand zog Köster also in die weite Welt. Und die beginnt nicht nur für ihn auf Mallorca. Dort ist er nun ansässig - und das wäre uns wirklich von Herzen schnurzpiepegal, wenn wir nicht beim Herumblättern im ARD-Videotext auf seinen Namen gestoßen wären. Unter der Überschrift "Rechte an 'Angriff auf Amerika'" lasen wir erstaunt:

Bereits kurz nach den Terror-Anschlägen in den USA hat sich ein deutscher Geschäftsmann die Rechte für Titel wie "Angriff auf Amerika", "Die Vergeltung" und "Der Krieg des 21. Jahrhunderts" gesichert. Dies geht aus dem aktuellen "Titelschutzanzeiger" Nr. 537 hervor. Der auf Mallorca lebende Dirk Köster sagte, er habe das Datum "11. September 2001" zudem als Marke angemeldet. Es sei bereits ein T-Shirt in Vorbereitung mit den beiden zerstörten Türmen des World Trade Centers, der US-Flagge und dem Aufdruck "11.Septmeber 2001".

Danach fielen wir zwar kurz ins Grübeln, weil allein schon der Satz "Rechte an 'Angriff auf Amerika'" für uns ein wenig unlogisch klang. Und überhaupt, fragten wir uns alsbald weiter, hat nicht in allererster Linie der Angreifer auf Amerika die Rechte am Angriff auf Amerika? Muss also Köster nicht erst einmal - auch wenn es aus bekannten Gründen etwas kompliziert ist - mit der Rechtsabteilung von Bin Laden darüber sprechen?

Fragen über Fragen, die uns auch der Originaltext im Titelschutzanzeiger nicht beantworten wollte. Dort steht wortwörtlich:

Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für:
11. September 2001
Die Rache
Attack to America
Angriff auf Amerika
Die Vergeltung
Der Krieg des 21. Jahrhunderts
In allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle Medien, insbesondere Fernsehen (Fernsehserien, Fernsehfilm, Fernsehspiel, Formate), Kinofilm, Online-Dienste, Internet und Multimedia-Anwendungen (z.B. CD-ROM), Hörfunk und Druckerzeugnisse, Bild-Ton und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Tonträger, Hörfunk, Fernsehen und Film. Dirk Köster

Wenn man das genau liest (und sich Köster eines Tages mit Bin Laden einig ist), dann heißt das ja nichts anderes, dass zukünftig jeder Angreifer auf Amerika zuvor unseren Mann auf Mallorca um Erlaubnis fragen muss. Und vielleicht ist das ja auch der Grund, dass die US-Regierung noch mit einem Vergeltungsschlag wartet. Bushs Anwälte prüfen halt sehr genau, wie die Rechtslage gerade ist, um sich dadurch Ärger mit und eine milliardenschwere Klage von Köster, dem Rechteinhaber von "Die Vergeltung", zu ersparen.

Wenn der ehemalige Volkertshausener der Vergeltung aber nicht zustimmt, gibt es eben auch keinen "Krieg des 21. Jahrhunderts". Und dafür bekommt Köster dann anschließend verdientermaßen den Friedensnobelpreis. Was nicht nur die Bürger von Volkertshausen bestimmt ganz schön freuen wird.