Erfolgreiche Klage im Abgasskandal

Protest vor dem Kanzleramt im Zuge des Diesel-Skandals. Bild: Jakob Huber / CC BY-NC 2.0

Energie und Klima – kompakt: Diesel-Autos fahren weiter mit illegalen Abschalteinrichtungen. Das stellte das Verwaltungsgericht Schleswig nun fest. Was daraus folgt.

Sieben Jahre nach dem Bekanntwerden des sogenannten Abgasskandals hat die Deutsche Umwelthilfe am Montag vor Gericht einen bedeutenden Sieg errungen. Das Verwaltungsgericht Schleswig hob mit seinem Urteil den Freigabebescheid für ein VW-Golf-Modell mit dem Motor EA 189 auf, den das Kraftfahrtbundesamt 2016 erteilt hatte. Der Motor EA 189 sollte angeblich die Vorgaben der Abgasnorm Euro 5 erfüllen.

Im Jahr 2015 war bekannt geworden, dass in Dieselfahrzeugen verschiedener Hersteller der Abgasnorm 5 Abschalteinrichtungen eingebaut worden waren, wodurch der Schadstoffausstoß von Stickoxiden im Realbetrieb erheblich höher war als der auf dem Prüfstand und damit auch zulässige Grenzwerte weit überschritt.

2016 erlaubte das Kraftfahrt-Bundesamt jedoch den Weiterbetrieb der betroffenen Fahrzeuge, wenn sie mit einem Software-Update ausgestattet würden, wie die DUH schreibt, "obwohl weiterhin illegale Abschalteinrichtungen vorhanden waren".

Auch mit dem Update wurde ein sogenanntes Thermofenster gesteuert, das heißt, es gibt einen Temperaturbereich, in dem die Abgasreinigung abgeschaltet wird. Der Volkswagen-Konzern hatte stets argumentiert, dass das Thermofenster notwendig sei, um Motorschäden zu verhindern.

Die Abgasreinigung wurde bereits ab Temperaturen von zehn Grad Celsius heruntergeregelt, die im gemäßigten Klima Europas durchaus normal sind. Volkswagen argumentierte auch vor Gericht, dass die Abschalteinrichtungen notwendig seien, um Motorschäden bis hin zum Risiko eines Fahrzeugbrands zu vermeiden.

Wie der NDR berichtet, wurde die Abgasreinigung auch unter weiteren Bedingungen heruntergefahren: Ab einer bestimmten Höhe und entsprechend niedrigerem Luftdruck oder etwa wenn sich der Diesel für mehr als 15 Minuten im Leerlauf befand.

Die DUH hatte gegen das Kraftfahrtbundesamt als zulassende Behörde der betreffenden Golf-Modelle geklagt. Das jetzt ergangene Urteil sieht man dort als grundlegend, denn weitere Verfahren gegen 118 Freigabebescheide für diverse Modelle unterschiedlicher Hersteller seien anhängig. Bis zu zehn Millionen Autos in Deutschland könnten betroffen sein, wenn die Freigaben zurückgenommen würden.

Dieses Urteil hat grundlegende Wirkung, denn es ist direkt übertragbar auf alle anderen Fahrzeuge mit temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen. Wir fordern das Kraftfahrt-Bundesamt deshalb auf, die betroffenen Pkw aller Hersteller zurückzurufen und nachrüsten zu lassen. Andernfalls werden wir in allen Fällen Klage erheben,

… sagte Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertritt.

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