Erstes Urteil gegen Musiktauscher in Frankreich

Ein Gericht hat einen 42jährigen zu einer geringen Strafe verurteilt. Es blieb mit 750 Euro Strafe und 700 Euro Schadensersatz hinter den Forderungen der Autorenvereinigung zurück

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Erstmals wurde in Frankreich ein Musiktauscher verurteilt. Das Gericht im baskischen Baiona (Bayonne) verurteilte einen 42jährigen Koch aber nicht wegen dem Musikdownload, sondern weil er 2.474 Musiktitel über die benutzte Software Kazaa allgemein zum Tausch zur Verfügung gestellt habe.

Nun hat ein Gericht erstmals in Frankreich ein Urteil zu den Musiktauschbörsen gesprochen. Doch auch wenn nun erstmals in Frankreich eine Verurteilung zustande kam, dürften die Kläger nicht zufrieden mit dem Urteil sein. Dass war die Vereinigung der Musikproduzenten SCCP noch keine Jubelmeldung in die Welt hinausgeblasen hat, bestätigt diese Einschätzung.

Doch das hat nichts damit zu tun, dass der Verurteilte statt der geforderten 5.000 Euro nur 700 Euro an Entschädigung an die SCCP bezahlen muss. Vielmehr stört es sie, dass der Richter es erneut abgelehnt hat, den simplen Download von Musik für den persönlichen Gebrauch als Straftat zu bewerten. Ähnliche Urteile gab es zuvor schon in Rodez, Meaux, Havre, Toulon und Montpellier. Alle Richter weigerten sich, den strikten persönlichen Gebrauch von heruntergeladenen Filmen und Musik zu bestrafen. In Frankreich gibt es ohnehin starken Widerstand gegen die Kriminalisierung des Musiktauschs im Internet ("Befreit die Musik").

Daniel Durquety, der Anwalt des Angeklagten, ist weitgehend zufrieden mit dem Urteil, schließlich ist sein Mandant von zwei Hauptanklagepunkten frei gesprochen worden. Die 750 Euro Strafe, die Entschädigung und die Gerichtskosten muss der Beschuldigte nur zahlen, weil er über die verwendete Software die 2.474 Downloads der „Öffentlichkeit zur Verfügung“ gestellt habe. Damit sei der streng persönliche Gebrauch der Musik übertreten worden. Der Verurteilte sieht sich „mehr als Opfer statt als Täter“. Verantwortlich seien die Hersteller der Software und die Betreiber der Tauschbörsen. Der 42-Jährige hatte stets betont, nicht gewusst zu haben, dass die Titel zum allgemeinen Tausch zur Verfügung standen, als er die Software von Kazaa benutzte. „Ein Polizist hat mir nach meinem Einspruch gezeigt, wie man die Tauschmöglichkeit ablehnen kann“, erklärte er.

Der Internationale Verband der Phonographischen Industrie (IFPI) hat inzwischen 2.100 neue Verfahren gegen Musiktauscher angekündigt. Insgesamt sind nun auf 3.800 Nutzer in 16 Ländern ins Visier der IFPI gerückt. Erstmals werden rechtliche Schritte in Schweden, in der Schweiz, in Argentinien sowie in Hong Kong und Singapur angestrengt. Dazu kommen Österreich, Dänemark, Frankreich, Finnland, Deutschland, Island, Japan, Italien, Holland, Großbritannien und die USA, wo zuvor schon Verfahren eingeleitet worden waren. Nach Angaben der Organisation geht man derzeit vor allem gegen Nutzer der Filesharing-Plattformen Kazaa, Gnutella, EDonkey, DirectConnect, BitTorrent, WinMX und Soulseek vor.