Flug 4U9525: Verfahren gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Tötung

Der französische Staatsanwalt Brice Robin will der Frage der Verantwortung der Fluggesellschaft nachgehen

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Der Ko-Pilot Andreas L. , der laut Auswertungen der Flugdaten (Zwischenbericht der BEA auf Deutsch) aller Wahrscheinlichkeit nach den mit 150 Personen besetzten Airbus im März absichtlich zum Absturz brachte, war fluguntauglich, wie der mit der Sache befasste französische Staatsanwalt Brice Robin gestern bei einer Pressekonferenz mitteilte.

Nächste Woche werde ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Tötung eröffnet, gab der Staatsanwalt bekannt. Da der Täter verstorben ist, lasse das französische Strafrecht kein Ermittlungsverfahren wegen Mordes zu, erklärte er. Die Ermittlungsrichter sollen nach seinen Worten eine Antwort auf die Frage finden, wie ärztliche Schweigepflicht und die Sicherheit auf Flügen zu vereinbaren sind, wenn man einen gesundheitlich labilen Piloten hat.

Psychosomatische Sehstörungen des Ko-Piloten: "nur 30 Prozent der Gegenstände"

Zur Labilität des Ko-Piloten präsentierte Robin weitere Indizien vor. Demnach soll der Mann in den letzten 5 Jahren 41 Ärzte konsultiert haben, weil er Angst hatte, sein Augenlicht zu verlieren. Im Monat vor der Katastrophe soll er insgesamt 7 Besuche bei einem Allgemeinmediziner, einem Psychiater und einem Hals-Nasen-Ohren-Ärzte abgestattet haben.

Angeblich konnten die Ärzte aber keine organische Ursache feststellen.

Andreas L. habe darüber geklagt, dass er nur "30 Prozent der Gegenstände" sehe und "Lichtblitze", dies habe ihn derart in Angst versetzt, dass er nicht mehr schlafen konnte. Einigen Nahestehenden soll er gesagt haben, dass sein Leben angesichts des Verlusts seiner Sehkraft keinen Sinn mehr habe.

Für den Staatsanwalt sind das weitere Bestätigungen dafür, dass der Ko-Pilot an einer schweren Depression litt, einer "Psychose mit einhergehenden Sehstörungen", und daher fluguntauglich war. Anscheinend wurden die Informationen aber aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht nicht an die Fluggesellschaft weitergegeben. Bekannt wurden sie laut Robin bei Vernehmungen einiger Ärzte seitens der deutschen Staatsanwaltschaft.

Laut Informationen deutscher Medien hat die Auswertung eines iPads, das in der Wohnung des Ko-Piloten sichergestellt wurde, ergeben, dass er im März im Internet "nach Beschaffungsmöglichkeiten für Zyankali, rezeptfreies Valium und tödliche Medikamenten-Cocktails" suchte. Auch soll er sich zur Patientenverfügung informiert haben.