Frankreich geht gesetzlich gegen Lebensmittelverschwendung vor

Supermärkte müssen künftig nicht verkaufte Nahrungsmittel an karitative Einrichtungen weitergeben

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Weggeworfene Lebensmittel sieht niemand gerne. Manche versuchen das Beste daraus zu machen (Taste the Waste). Aber, wie das auch in der Schweiz beklagt wurde, die Praxis, Lebensmittelabfälle mit Javelwasser zu übergießen und sie damit ungenießbar zu machen, ist, wie auch verschlossene Container, ein Hindernis für die "Lovos", die sich beim Mülltauchen oder Containern unverkaufte Lebensmittel holen, um sie weiterzuverwerten.

Der Anblick von Lebensmittelabfällen von Supermärkten, die mit Javelwasser übergossen waren, stand nach Aussage des französischen Politikers Guillaume Garot am Anfang einer Gesetzesinitiative gegen die Lebensmittelverschwendung. Gestern wurden dazu drei Gesetzesergänzungen vom Parlament beschlossen. Einstimmig.

Fortan dürfen Supermärkte, die größer sind als 400 Quadratmeter, ihre Nahrungsmittelrestposten nicht mehr in Container werfen, sondern sie müssen sie entweder an wohltätige Einrichtungen spenden, als Tierfutter verkaufen, zum Kompost geben oder zur Energiegewinnung bereitsstellen - die Gesetzeszusätze gehören zum Paket der Gesetze zur Energiewende.

Bild: Red.

Alles auf dem richtigen Weg? Nicht ganz, sagen die Vertreter der Supermärkte. Verbieten sei die eine Sache, das Organisieren der Verteilung der Nahrungsmittel eine andere; man müsse die karikativen Einrichtungen erst auf die logitischen Anforderungen vorbereiten.

Doch ist das nicht die grundsätzliche Kritik. Die hält den Gesetzgebern einen falschen Ansatz vor: Das Gesetz würden sich in der Adresse täuschen. Die große Verschwendung finde woanders statt. Die Supermärkte seien nur für 5 % der Lebensmittelabfälle verantwortlich.

Tatsächlich zeigen Angaben der EU-Kommission von 2010, dass der Löwenanteil der jährlich verschwendeten 89 Millionen Tonnen Lebensmittel bei den Konsumenten anfällt (42%), der nächstgroße bei der Lebensmittelindustrie (39 Prozent), gefolgt von Gaststätten (14 %) und erst am Ende wird der Einzelhandel mit 5 % erwähnt. Auf diese EU-Angaben bauen denn auch die Supermärkte bei ihrer Klage darüber, dass sich das Gesetz an die falschen Adresse richte.

Das Ziel, das die französische Regierung gesetzt hat, lautet, dass die Lebensmittelabfälle bis 2025 halbiert werden.