Gen-Döner in Rheinland-Pfalz entdeckt

"Frankenstein Food" erreicht Deutschlands Kebab-Stuben

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Das hessische Landeslabor fand gentechnisch verändertes Sojaprotein in Hackfleischdöner-Spießen. Von Rechts wegen hätten diese gekennzeichnet werden müssen. Während die gesetzlichen Vorschriften in den Supermärkten meist peinlich genau eingehalten werden, scheint man es im Gastronomiebereich noch nicht so genau zu nehmen. Dem Gen-Döner Produzenten aus Mühlheim droht jetzt aber eine saftige Geldstrafe.

Verbraucherschutzstaatssekretär Karl-Winfried Seif deckte erst kürzlich die Gen-Döner-Affäre auf:

Unser Landesbetrieb Hessisches Landeslabor hat bei einer Untersuchungsreihe insgesamt vier Hackfleischdönerspieße auf gentechnische Veränderung untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Döner ein in der EU zugelassenes gentechnisch verändertes Sojaprotein enthalten, welches jedoch vorschriftswidrig nicht gekennzeichnet war.

Der Hersteller dieser Hackfleischdöner belieferte neben hessischen Betrieben auch Firmen in anderen Bundesländern sowie in den Niederlanden und Belgien. Nach Informationen der grünen Bundestagsabgeordneten Ulrike Höfken ging die Ware des Herstellers aus Mühlheim hauptsächlich nach Rheinland-Pfalz. Betroffen wären insbesondere Koblenz und Gebiete rund um Trier. Die entdeckte Gen-Soja-Form ist zwar durch die EU-Behörden zugelassen, die Verwendung muss aber zwingend auf Verpackung oder Speisekarte vermerkt werden. Beides ist bei den Gen-Dönern nicht geschehen.

Höfken will sich nun für eine bessere Durchsetzung der Vorschriften stark machen. "Viele Verbraucher werden so massiv getäuscht. Wer kann ahnen, dass er mit dem Fleisch auch Gensoja verzehrt?" Die Gastronomie sei, so Höfken, "eine Grauzone bei der Lebensmittelkontrolle Die Gesetze sind zwar eindeutig, es besteht aber Handlungsbedarf in der Umsetzung und im Vollzug seitens der Länderbehörden und der kommunalen Lebensmittelüberwachung."

Auch Seif leitete Schritte ein, um diesem Problem Herr zu werden: "Genveränderte Lebensmittel werden von den Verbrauchern mit besonderer Sensibilität wahrgenommen, deshalb haben wir sofort veranlasst, dass derartige Ware ohne ausreichende Kennzeichnung nicht weiter in den Verkehr gelangt." Weiter ordnete Seif an, dass der Hersteller seinen Kunden schriftlich mitteilen muss, dass die Verwendung des gentechnisch veränderten Sojaproteins kenntlich gemacht werden muss. Der Verbraucherstaatsekretär geht auch davon aus, dass das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Offenbach-Land die Angelegenheit an die zuständige Staatsanwaltschaft abgibt, um zu überprüfen, ob eine Straftat vorliegt oder nicht. Das wäre der Fall, wenn der Verstoß vorsätzlich begangen worden isr. Im Falle der Fahrlässigkeit würde es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro belegt werden kann.

Bleibt also nur mehr eine Frage offen: Was hat eigentlich Gen-Soja im Fleisch-Döner zu suchen?