Griechenland: Wie man zum linksradikalen Terroristen gemacht wird

Seite 2: Die DNA-Proben

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Gericht befragte auch Molekularbiologen. Als Zeugin der Anklage trat die Molekularbiologin Metheniti von der Abteilung für Kriminalitätsforschung der griechischen Polizei auf.

Metheniti: "2011 als wir die Analyse gemacht hatten, hatten wir als Labor ebenso wie die anderen in Griechenland keine Zertifizierung. Die Menge der Probe war meiner Meinung nach ausreichend."

Richter: "Aber ihre Kollegen sagen, es gebe ein Limit?"

Metheniti: "Es gibt darüber keine Literatur. 2011 hatten wir ein System, mit dem wir 16 genetische Codes verwendet haben, identifiziert wurden sieben. Das ist die weltweit praktizierte Methodik."

Richter: "Frau Fytrou und Herr Fitsialos [Molekularbiologen] sind anderer Meinung."

Metheniti: "Dazu kann ich nichts sagen."

Richter: "Wieso beschreiben sie nicht das Gewebe, von dem die Probe stammt?"

Metheniti: "Das beschreiben wir, wenn es ein Haar, Blut oder Sperma ist. Wenn wir es sehen können."

Auch auf die Fragen der Anwälte kamen ähnliche Antworten.

Verteidigung von Periklis: "Haben sie eine Analyse gemacht, um zu sehen ob es sich um Blut oder Sperma handelt?"

Metheniti: "Auf Blut haben wir nicht untersucht. Die Probe war nicht rot."

Verteidiger: "Auf Sperma?"

Metheniti: "Haben wir auch nicht untersucht."

Verteidiger: "Warum nicht?"

Metheniti: "Die Probe war so gering, wir hätten sie verlieren können."

Spuren des Zeugen, der die Waffen gefunden und transportiert hat, konnten nicht gefunden werden. Die Biologin hatte dafür keinerlei Erklärung. Auf seinen Hinweis hin waren die bis dahin für einige Zeit im Lager der Polizei abgelegten Waffen auf die DNA von Perikles und Irianna untersucht worden.

Das Gericht befragte am 24. Mai als Zeugen der Verteidigung die Biologen Fytrou und Fitsialos. Allerdings durften diese nur das antworten, was sie nicht bereits in ihren Gutachten geschrieben hatten.

Fytrou konzentrierte ihre Einlassung darauf, welche Gefahren der ihrer Meinung nach lasche Umgang von Metheniti mit DNA Proben und Analysen bergen würde. Fitsialos dagegen warf seiner Kollegin unwissenschaftliches Verhalten vor.

Beide wurden mehrfach in ihren Antworten von Staatsanwalt und Gericht unterbrochen. Dies veranlasste Fitsialos zu sagen, "Sie haben Frau Metheniti einen ganzen Tag lang reden lassen, uns lassen Sie nicht einmal zehn Minuten." Fitsialos verwies darauf, dass die von Metheneti nach eigenen Angaben angewandte Methodik im Widerspruch zu internationalen Standards stehe.

War sie eine Revolutionärin?

Als Zeugen der Verteidigung wurden Lehrer, Kommilitionen und Professoren von Irianna befragt. Charakteristisch ist dabei folgender Dialog:

Richter: "Vertrat sie keine revolutionären Ideen?"

Zeuge: "Nein."

Richter: "Was soll das denn für eine junge Frau gewesen sein?"

Der Richter fragte die Zeugen ferner, ob Irianna an großbürgerliche Ideale glauben würde. Er wies die Zeugen an, in den guten schulischen und akademischen Leistungen der Frau keinen Beleg für deren Unschuld zu sehen. Generell war der Tonfall des Richters freundlich - im Gegensatz zu den Einlassungen der Staatsanwaltschaft.

Diese warf den Angeklagten vor, sie hätten einen Fehler gemacht, mit ihrem Fall an die Öffentlichkeit zu gehen. Darüber hinaus müssten sie sich für Ausschreitungen bei Demonstrationen, die aus Solidarität zu ihnen stattgefunden hätten, verantworten. Der nächste Prozesstag ist für den 28. Juni angesetzt.