Heizungstausch: Kommunen fordern Hilfe, Opposition beklagt Altersdiskriminierung

Bild: ri auf Pixabay

Mehrkosten von acht Milliarden Euro: Heizungstausch könnten Städte und Gemeinde überlasten. Soziale Frage und Ausnahmen zunehmend im Fokus. Das sind die Positionen.

Heizen soll in Deutschland klimagerecht werden. Doch die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) schrecken nicht nur Hausbesitzer auf, sondern auch die Kommunen. Auf sie könnten Kosten in Höhe von acht Milliarden Euro zukommen, hat der Städte- und Gemeindebund (DStGB) ausgerechnet. Die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) hat am Montag darüber berichtet.

Bis zum Jahr 2045 müssten insgesamt 135.000 kommunale Gebäude mit einer neuen Heizung ausgestattet werden, argumentiert der Verband dem Bericht zufolge. Um die Auflagen zu erfüllen, entstünden pro Anlage Mehrkosten von 60.000 Euro.

Nach Ansicht des DStGB ist das für Städte und Gemeinde kaum zu stemmen. Die Heizanlagen von Verwaltungsgebäuden, Schulen, Krankenhäusern und Sporthallen müssten umgerüstet werden; pro Jahr etwa 7.000 Anlagen. Das könnte die Kommunen nach Ansicht des Verbands mit 400 Millionen Euro im Jahr zusätzlich belasten.

Beim DStGB geht man zwar davon aus, dass sich die Kosten mit den Jahren amortisieren, dennoch müssen die Kommunen erst einmal in der Lage sein, die notwendigen Investitionen zu stemmen.

Die Kosten beschränken sich nämlich nicht nur auf die Heizanlagen, sondern in vielen Fällen müssen auch energetische Sanierungen vorgenommen werden. Fast 60 Prozent der kommunalen Gebäude sind demnach 45 Jahre alt oder noch älter.

Um all das stemmen zu können, müssten die Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft "umfassend und langfristig finanziell unterstützt werden", forderte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. Bislang sind die Kommunen von der Förderung, die der Wirtschaftsminister in Aussicht gestellt hat, ausgeschlossen.

Innerhalb der Regierungskoalition sorgen die Heizungspläne weiterhin für Zoff: Die Liberalen drohen inzwischen offen mit einer Blockade des Gesetzes. "Wenn die Grünen sich nicht kompromissbereit zeigen, wird das Gebäudeenergiegesetz in dieser Legislaturperiode keine Mehrheit im Deutschen Bundestag finden", erklärte der FDP-Politiker Rainer Semet laut Deutscher Presse-Agentur (dpa).

Auch aus der Union kam erneut Kritik. "Eine neue Heizung ist doch auch kein Allheilmittel für den Klimaschutz, wenn die Menschen sich diese nicht leisten können", erklärte Unionsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU) laut dpa. In seiner jetzigen Form könnte das Gesetz dem bezahlbaren Wohnen den "Todesstoß" geben.

Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung sollen Hauseigentümer, die über 80 Jahre alt sind, von der Pflicht ausgenommen werden, ihre Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen. Geht ihre Heizung kaputt, kann sie wieder durch eine herkömmliche Heizung ersetzt werden. Nur wenn ihr Haus verkauft oder vererbt wird, greift die neue Regelung.

Nach Ansicht der Unionsparteien ist das ein Fall von "Altersdiskriminierung". So heißt es laut dpa in einem internen Papier der Unionsfraktion.

Aber auch Sachsens Landesregierung will diese Ausnahmeregelung verändern und im Bundesrat dafür werben. Die Altersgrenze soll demnach auf das Renteneintrittsalter abgesenkt werden. Der sächsische Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) sagte dem MDR, im Freistaat gebe es "überdurchschnittlich viele ältere Menschen, Rentnerinnen und Rentner, die vor allem auch nicht so viel auf der hohen Kante" hätten. Deshalb und weil die Einkommen in Sachsen niedriger seien, müsste die Altersgrenze abgesenkt werden.

Inzwischen haben die Grünen in der sozialen Frage ein Entgegenkommen signalisiert. Auch arme Menschen sollten in die Lage versetzt werden, an der Wärmewende teilhaben zu können, heißt es laut dpa in einem am Freitag verbreiteten Vorschlag der Bundestagsfraktion. Die Förderung des Heizungstauschs soll für Geringverdiener ausgeweitet sowie sozial gestaffelt werden.

Zu der bereits vorgesehenen Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten soll demnach eine weitere Förderung hinzukommen. Für Menschen mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 20.000 Euro im Jahr sollen demnach 80 Prozent der Gesamtkosten vom Staat übernommen werden.

Die Förderung soll dann stufenweise absinken, sodass Haushalte mit einem Einkommen von 60.000 Euro nur noch 40 Prozent der Gesamtkosten erstattet bekommen sollen.

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