Innenminister für mehr Transparenz bei Kryptodelikten

Deutsche Kryptopolitik bleibt liberal, doch effiziente Strafverfolgung will man auch nicht aus den Augen verlieren.

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Als sich die Innenminister und -senatoren der Länder am 5. Mai in Düsseldorf trafen, legten sie auch den Fahrplan für die Kryptopolitik im nächsten Jahr fest. Dabei bezeichneten sie Verschlüsselungsverfahren als "effiziente technische Kriminalprävention". Grund: Die Verfahren gewähren Authentizität und Integrität des Datenverkehrs sowie die Vertraulichkeit der Daten im elektronischen Handel. Auch zum Schutz vor Wirtschaftsspionage sei Kryptographie ein effektives Mittel.

Dennoch warnten die Innenminister davor, dass Verschlüsselungsverfahren die Telekommunikationsüberwachung durch die Polizei und Geheimdienste nicht verhindern dürfe. Bundesinnenminister Otto Schily forderte sie auf, jährlich über die Ergebnisse des Arbeitskreises "Innere Sicherheit und Verschlüsselung" des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu berichten. Dabei solle der Arbeitskreis auch "rechtliche und technische Möglichkeiten zur Gewährleistung einer effizienten Strafverfolgung" aufzeigen. Zudem sollen künftig alle Landeskriminalämter Straftaten im Zusammenhang mit dem Einsatz von Verschlüsselungstechnik über das Bundeskriminalamt an das BSI melden.

Der Kryptoeckwertebeschluss im letzten Jahr, der den unbeschränkten Einsatz und die Verbreitung von Verschlüsselungstechniken in Deutschland vorsieht, setzte einen Schlusstrich unter eine jahrelange Debatte. Allerdings steht er unter einem zweijährigen Vorbehalt. Im nächsten Frühjahr soll die bisherige Praxis erneut auf den Prüfstand kommen. In Großbritannien wurde jetzt ein Gesetz verabschiedet, das die Herausgabe von geheimen Kryptoschlüsseln unter Haftandrohung erzwingt.