Irak: Todesstrafe für siebten französischen IS-Anhänger

Eingang zum "Kalifat". Foto: Zana Omar (VOA)/gemeinfrei

Außenminister Le Drian spricht von einem fairen Prozess

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Auch so kann man Probleme mit IS-Dschihadisten von ihrem Herkunftsland fernhalten: In Irak ist mittlerweile der siebte IS-Anhänger mit französischer Staatsbürgerschaft von einem Gericht zum Tode verurteilt worden. Außenminister Le Drian bewertete den Prozess als fair und gerecht.

Le Drian bestätigte vor den Parlamentariern der Assemblée nationale zwar, dass Frankreich bei seiner Opposition zur Todesstrafe bleibe, ließ dabei allerdings auch deutlich erkennen, dass die Regierung in Paris nicht an einer Rückkehr der Männer interessiert sei. Es handle sich dabei um "Terroristen": "Diese sieben französischen Staatsangehörigen - und es sind zweifellos nicht die einzigen - sind bei unseren Geheimdiensten für terroristische Aktionen in unserem Land bekannt."

Die Todesstrafe gebe es auch in den Vereinigten Staaten, so der Außenminister in einer Frage- und Antwortstunde des Parlaments, oder in Indonesien. Dort sind zwei Franzosen wegen Drogenhandel zum Tode verurteilt und inhaftiert. Man sei prinzipiell und total gegen die Todesstrafe, sagte der Minister. Die politische Botschaft dazu ist umfassender. Es ist das nächste Signal, dass die Regierung, wenn es um IS-Anhänger geht, auch bei ihrem prinzipiellen "Nein" zur Rückführung bleiben will und wenn nötig, Beziehungen spielen lässt.

Anwälte versuchen den Rechtsweg

Anwälte, die Angehörige der IS-Anhänger vertreten, versuchen die Rückführung über den Rechtsweg, zu erreichen. Ihr Argument ist, dass die Gerichte im Irak juristisch notwendige Standards außer Acht lassen und oberflächliche Schnellurteile fällen. Unterstützt werden sie darin von Menschenrechtsorganisationen, die dem Irak vorwerfen, dass dort "die Justiz parodiert" werde. In den Verfahren würden keine Bemühungen gemacht, die individuellen Akte zu begreifen oder die Opfer in den Mittelpunkt zu rücken. Es gehe um einen juristischen Stempel, um IS-Mitglieder zu exekutieren", kritisiert Human Rights Watch (HRW).

Daher der Verweis Le Drians darauf, dass es Todesurteile auch in den USA und in Indonesien gebe. Im Irak gehe es nicht ungerechter zu als in anderen Ländern, soll das bedeuten. Im Gegensatz zu dem, was behauptet werde, sei er davon überzeugt, dass die Prozesse fair und gerecht verlaufen.

Die Verfahren seien öffentlich, führte er aus. Sie würden von einem Richter und zwei Beisitzern geführt, es gebe einen Staatsanwalt und einen Justizbeamten, der darüber wache, dass im gesamten Prozess Vorschriften eingehalten werden, es gebe Anwälte und Übersetzer, die von der französischen Botschaft beigebracht werden, falls Sprachprobleme auftauchen.

Der Richter lese die Anklage zu Anfang des Prozesses vor, die Angeklagten hätten während ihrer Anhörung die Möglichkeit, sich zu äußern. Ihr Anwalt könne einschreiten, wann immer er es wünsche.

Ob diese formalen Grundlagen tatsächlich in jedem Fall so sauber erfüllt würden, wie es der Minister proklamiert, daran sind Zweifel möglich. Le Drian ist, wenn es um Beweise geht, wie sich das auch im Wirrwar der Giftgasbeschuldigungen in Syrien gezeigt hat, ein Politiker, dem Positionen wichtiger sind, als Zweifeln nachzugehen.

Aus Sicht der Regierung reichen die formalen Standards und die konsularische Betreuung der Angeklagten bzw. Verurteilten, um das Problem auf Distanz zu halten. Es sollte im fernen Irak bleiben. Auch wenn man die Verurteilten beim Einspruch gegen die Todesurteile nach Kräften unterstütze, wie es der Minister betont, so ist man mit den Gerichtsverfahren, die im Irak abgehalten werden, auf der sicheren Seite.

Der "Trick"

Deren Rechtsprechung ist international anerkannt, die Verurteilten müssen nicht nach Frankreich ausgeliefert werden, nicht zuletzt weil die Verbrechen, die ihnen zur Last gelegt werden, im Irak und in Syrien begangen wurden.

Der "Trick" bestand darin, dass die insgesamt zwölf französischen Staatsbürger, die sich wegen ihrer Mitgliedschaft zum IS vor irakischen Gerichten verantworten müssen, Anfang des Jahres vom kurdisch verwalteten Nordsyrien in das Nachbarland gebracht wurden. Angesichts der engen Beziehungen zwischen der französischen Regierung sowie dem französischen Militär zu ihren kurdischen Verbündeten in der Verwaltung und im SDF/YPG-Kommando ist es naheliegend, dass Paris diesen Transfer nicht dem Zufall überlassen hat.

Nach Informationen von al-Monitor ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch die anderen fünf französischen Staatsbürger, deren Verhandlungen in den kommenden Tagen beginnen, zum Tod verurteilt werden. Nach irakischem Recht steht bereits auf der Mitgliedschaft beim IS, der als terroristische Organisation gilt, die Todesstrafe. Es brauche dazu keinen Nachweis, dass der oder die IS-Anhängerin am bewaffneten Kampf teilgenommen habe.