Kompromiss zu EU-Satellitenmobilfunkdiensten

Das Europäische Parlament stimmte am Mittwoch einen mit dem Rat ausgehandelten Kompromiss zur Auswahl und Genehmigung von Satellitenmobilfunksystemen zu

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Satellitenmobilfunkdienste ermöglichen die Kommunikation zwischen Raumstationen (Satelliten) und mobilen Erdfunkstellen - entweder direkt oder über ergänzende Bodenstationen an festen Standorten. Die Internationale Fernmeldeunion (International Telecommunications Union - ITU) hat den 2-GHz-Bereich der Nutzung durch Satellitenmobilfunksysteme zugewiesen. Funkfrequenzen im Bereich von 1980 bis 2010 MHz werden für Kommunikation von der Erde in den Weltraum und Funkfrequenzen im Bereich von 2170 bis 2200 MHz für Kommunikation vom Weltraum zur Erde genutzt.

Nach einer Entscheidung der Kommission vom Februar 2007 verzichten die Mitgliedstaaten als Eigentümer des Radiospektrums auf ihr Recht der Zuteilung von Funkfrequenzen und stellen diese Frequenzbänder für ein gemeinsames europäisches Verfahren zur Verfügung. In dem neuen Gesetzestext werden nun Gemeinschaftsverfahren zur Auswahl von Satellitenmobilfunkbetreibern sowie zur Erteilung von Genehmigungen durch die Mitgliedstaaten verbindlich festgelegt. Dadurch soll die Entwicklung eines wettbewerbsbestimmten Binnenmarktes für Satellitenmobilfunkdienste vorangetrieben und Zugang, Geschwindigkeit und Qualität von elektronischen Kommunikationsdiensten - wie Breitbandinternet oder Mobilfernsehen - in allen Mitgliedstaaten und vor allem in ländlichen Gebieten verbessert werden.

Der Kompromisstext greift den Vorschlag des Industrieausschusses des Europäischen Parlaments auf, pro Anbieter nicht mehr als jeweils 15 MHz für Erde-Weltraum- und Weltraum-Erde-Kommunikation zu vergeben. Jedes Satellitenmobilfunksystem muss bei Inbetriebnahme mindestens 60 Prozent der Gesamtfläche der EU abdecken, heißt es in dem neuen Gesetzestext. Spätestens sieben Jahre danach müssen dessen Satellitenmobilfunkdienste dann in allen Mitgliedstaaten für mindestens 50 Prozent der Bevölkerung angeboten werden und mindestens 60 Prozent der Gesamtfläche jedes Mitgliedstaats erreichen.

Wenn die Nachfrage die Anzahl der Funkfrequenzen übersteigt, wird die Europäische Kommission Betreiber auswählen. Der nun beschlossene Text übernimmt eine Empfehlung des Industrieausschusses, diese Auswahlkriterien zu definieren und zu gewichten. So wird der Schwerpunkt bei der Auswahl mit 40 Prozent Gewichtung auf der europaweiten geografischen Abdeckung liegen. Drei weitere Kriterien werden jeweils 20 Prozent ausmachen und umfassen die erreichten "Vorteile für die Verbraucher und den Wettbewerb", eine effiziente Frequenznutzung und "weitere politische Ziele". Als Beispiele hierfür wird die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen genannte, die zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Allgemeinheit oder bestimmter Bevölkerungsgruppen beitragen.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hatte in einer Stellungnahme noch einmal darauf hingewiesen, „dass in diesem wichtigen Bereich die europäischen Satellitennavigationsprogramme GALILEO und EGNOS bereits fünf Jahre Verspätung gegenüber dem ursprünglich festgelegten Zeitplan aufweisen und mit zahlreichen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, weswegen jetzt die Europäische Kommission gefordert ist, einen Ausweg aus der derzeitigen Sackgasse zu finden“. Die Verwirklichung des Satellitennavigationssystems GALILEO sei „von entscheidender Bedeutung für die Umsetzung einer Vielzahl von Gemeinschaftsmaßnahmen in so unterschiedlichen Bereichen wie Verkehrsmanagement, Gefahrenguttransport, Notrufdienste, Seeverkehr und Binnenschifffahrt, Luftverkehr, Katastrophenschutz und humanitäre Aufgaben, Landwirtschaft, Fischerei und Umweltüberwachung, Verteidigung und innere Sicherheit sowie Sicherung von Finanz- und Bankgeschäften“.