Maschinenstürmerei

Die aktuelle Eisbedeckung auf dem arktischen Ozean und den angrenzenden Meeren. Blau ist die mittlere Eisgrenze der Jahre 1979 bis 2000 eingezeichnet.

Die Energie- und Klimawochenschau: Von hastigen Gesetzesverfahren, Bagatellgrenzen und schwimmenden Solaranlagen

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Kurz bevor die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) am Freitag abschließend im Bundestag beraten wird, werden die Verhandlungen hektisch und die Lage unübersichtlich. Zuletzt kamen auch wieder Querschüsse aus der Brüsseler EU-Kommission.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung will erfahren haben, dass die Beschlussfassung aufgrund von Einwänden des EU-Wettbewerb-Kommissars Joaquín Almunia eventuell verschoben werden müsse. Stein des Anstoßes ist die Eigenverbrauchsabgabe. Die Koalition will den selbstverbrauchten Strom aus Neuanlagen künftig mit 40 Prozent der EEG-Umlage belasten. Bisher wird diese beim Eigenverbrauch nicht fällig. Mit der neuen Regelung müssten dann jedoch rund 2,5 Cent für jede Kilowattstunde aus der Solaranlage bezahlt werden, die vor Ort vom Besitzer verbraucht werden. Betroffen sind auch größere Solar- oder Kraftwärmeanlagen von Unternehmen.

Allerdings soll diese Regelung nicht auf den Bestand angewendet werden, und genau daran stört sich Almunia. Er sieeht darin einen Eingriff des Gesetzgebers in den Wettbewerb, da die Besitzer der Altanlagen gegenüber denen, die neue errichten, bevorzugt würden. Und da der Wettbewerb in den EU-Verträgen zum Maß aller Dinge erklärt wurde, dürfe derlei nicht sein. Die große Koalition hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder die offizielle Note, die sie letzte Woche erhalten hat, ignorieren und damit ein Verfahren vor dem EU-Gerichtshof (EuGH) riskieren. Oder aber in weiteren Gesprächen eine einvernehmliche Lösung mit dem Brüsseler Wettbewerbs-Kommissariat suchen.

Ähnliches gilt für einen weiteren Kritikpunkt Almunias. Nach seiner Ansicht könnte auch die Tatsache, dass die durch das EEG garantierte Vergütung für Ökostrom nur an inländische Erzeuger gezahlt wird, ebenfalls einen Verstoß gegen das Wettbewerbsgebot darstellen. Der Kommissar verweist auf ein vor dem EuGH anhängiges Verfahren eines finnischen Windparkbetreibers, der Strom nach Schweden liefert, aber von der dortigen Förderung ausgenommen ist.

Von der Linksfraktion kommt derweil Kritik am Verfahren. Obwohl die große Koalition viele Wochen Zeit gehabt habe, wolle sie ihre Änderungsanträge zu dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf erst gut zwei Tage vor der abschließenden Beratung und Abstimmung vorlegen. Dem Vernehmen nach sollen sie mit den Begründungen und Erläuterungen mehr als 200 Seiten umfassen. Da fragt sich vermutlich nicht nur die Linkspartei, wie so noch eine sorgfältige Prüfung und Diskussion möglich sein soll.

Zudem lässt sie (die Koalition) sich die Änderungen vom Wirtschaftsministerium diktieren und hat selbst keine Zeit für eigene Erwägungen. CDU/CSU und SPD arbeiten höchst unseriös. Auch der Opposition wird ein künstlicher Zeitdruck aufgezwungen. Innerhalb einer Stunde soll sie über 200 Seiten Änderungen entscheiden. Dieser Zeitdruck ist der Tragweite dieser einschneidenden Reform nicht angemessen. Es gibt keine hinreichende Beratungszeit über die Änderungsanträge der Koalition, die zur Stunde noch nicht einmal vorliegen. Während vieles noch völlig unklar ist, ist eines bereits klar: billiger wird es nicht, nicht für die Bürgerinnen und Bürger und nicht für den Staat. Die Koalition ignoriert zudem, dass der Normenkontrollrat vor einer Kostensteigerung, insbesondere bei der Bürokratie, warnt.

Eva Bulling-Schröter, energie- und klimapolitische Sprecherin der Linksfraktion

Die EEG-Novelle sei offenbar mit der heißen Nadel gestrickt, so Bulling-Schröter weiter. Auch sehe es ganz danach aus, dass die Verhandlungen des Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel mit Almunia im März nicht so erfolgreich verliefen, wie von der Regierung seinerzeit behauptet.

Doch keine Abgaben für Kleinanlagen

Das PV-Magazin berichtet derweil, dass sich die Koalitionsspitzen erst am Montagabend auf die Änderungsanträge geeinigt hätten. Demnach will die Koalition offensichtlich an der von Almunia monierten Ungleichbehandlung von Alt- und Neuanlagen festhalten. Allerdings soll es nun doch eine Bagatellgrenze geben. Das heißt Inselanlagen, die nicht ans Netz angeschlossen sind, werden nicht mit der Umlage belastet. Ähnliches gelte für Kleinanlagen von maximal zehn Kilowatt und für einen Verbrauch von bis zu 10.000 Kilowattstunden. Letzteres entspricht in etwa dem doppelten Jahresverbrauchs eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalts.

Auch soll bei den anderen Neuanlagen nicht mehr einheitlich 40 Prozent verlangt werden. Dieser Satz wird nur von Strom aus erneuerbaren Energieträgern sowie Kraftwärmeanlagen genommen. Bei allen anderen Kraftwerken wird auf den Eigenverbrauch 100 Prozent der EEG-Umlage fällig. Unklar ist allerdings, ob davon auch der Eigenverbrauch der Atom- und Kohlekraftwerke betroffen sein wird, der durchaus erheblich ist. Des Weiteren wird der Satz nicht sofort in voller Höhe fällig, sondern soll schrittweise angehoben werden. Bis Ende 2015 seien 30 Prozent vorgesehen, 2016 35 Prozent, und 2017 soll der neue Mechanismus noch einmal evaluiert werden. Das heißt, es ist bereits ein Verfahren eingebaut, mit dem diese zusätzliche Abgabe eventuell doch noch gekippt werden kann.

Eine Reihe von Bürgerinitiativen, die sich in ihren jeweiligen Regionen gegen die Einlagerung von CO