NSU-Prozess: Zschäpe macht sich selber zur Zeugin der Anklage

Alle Taten seien von den zwei Uwe begangen worden - Und: "NSU" sei nur ein Begriff gewesen, aber keine Gruppierung

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Am 249. Verhandlungstag, nach zweieinhalb Jahren Schweigen, hat die Hauptangeklagte des NSU-Prozesses, Beate Zschäpe, vor dem Oberlandesgericht München eine 53-seitige Erklärung verlesen lassen. Sie wird Folgen haben.

Beginnen wir den Bericht ausnahmsweise mit dem Kommentar: Die Einlassung ist eine einzige Verteidigungskatastrophe. Sie ist konstruiert und in vielen Punkten falsch. Damit hat Zschäpe ihre Glaubwürdigkeit endgültig ruiniert und unfreiwillig demonstriert, dass sie eine Überzeugungstäterin ist, bis heute. Zugleich hat sie die Geschäfte der Bundesanwaltschaft betrieben, in dem sie die Tatvorwürfe der Anklageschrift nahezu eins zu eins bestätigte, allen Zweifeln zum Trotz. Sie wurde ihre eigene Belastungszeugin.

Den "Nationalsozialistischen Untergrund" machte sie kleiner, obwohl er nach heutigem Kenntnisstand wesentlich größer gewesen sein muss, als das Trio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe. Zschäpe hat an diesem 9. Dezember 2015 eine neue Rolle gespielt. Warum und wer der Regisseur ist - das sind zwei der vielen Fragen, die sich nun stellen.

Zschäpe hat alle Taten eingeräumt, die in der Anklageschrift stehen: Zehn Morde, 15 Raubüberfälle, zwei Sprengstoffanschläge. Begangen haben sollen die Taten aber allein Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Sie sei weder an der Durchführung noch an der Vorbereitung beteiligt gewesen. Sie habe nur jeweils hinterher davon erfahren und die Taten stets verurteilt.

Angepasster Vortrag

Zschäpe hielt sich strikt an die Tatvorwürfe in der Anklageschrift. Den dritten Sprengstoffanschlag, den Böhnhardt und Mundlos im Juni 1999 in Nürnberg organisierten und der durch die Vernehmung des Angeklagten Carsten Schultze herausgekommen war, erwähnte sie nicht. Das kann man prozesstaktisch nennen - oder aber einen Beleg dafür, wie angepasst ihr Vortrag war. Jedenfalls blieb sie damit auch hinter dem Erkenntnisstand zurück, den der Prozess und die Untersuchungsausschüsse inzwischen erreicht haben.

Anderes Beispiel: Raubüberfälle. Weil ihr Geld im Untergrund aufgebraucht gewesen sei, hätten die zwei Uwe im Dezember 1998 einen Edeka-Markt in Chemnitz überfallen. Doch inzwischen weiß man durch einen Zeugen, dass mindestens drei Personen an dem Überfall beteiligt waren. Oder Beispiel Explosion der Wohnung in Zwickau am 4.11.2011, nach dem Tod von Böhnhardt und Mundlos. Die Ermittler können bis heute nicht sagen, wie das Benzin-Luft-Gemisch zur Explosion gebracht wurde.

Sie schließen aber aus, dass eine Person in der Wohnung das Benzin entzünden konnte, ohne selbst verletzt zu werden. Das aber behauptet nun Beate Zschäpe. Sie habe Benzin in der Wohnung verschüttet, mit einem Feuerzeug das Benzin entzündet, noch gesehen, wie das Feuer durch den Raum schoss, danach die Wohnungstür geschlossen und sei dann aus dem Haus gerannt.

Beispiel Bombenanschlag auf ein iranisches Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse in Köln im Januar 2001. Uwe Böhnhardt habe den Korb mit der Bombe in dem Geschäft deponiert, Uwe Mundlos habe vor dem Geschäft gewartet, erklärte Zschäpe. Der Betreiber des Ladens dagegen hatte Böhnhardt als den Korbbringer ausgeschlossen, als ihm Ermittler Fotos von Böhnhardt vorlegten. Stattdessen wurde mit seinen Angaben ein Phantombild erstellt, das einem Kölner Neonazi und V-Mann des Verfassungsschutzes bis aufs Haar gleicht.

Beispiel Polizistenmord in Heilbronn. Für die Bundesanwaltschaft sind allein Böhnhardt und Mundlos die beiden Täter gewesen. Doch diese Zwei-Täter-Theorie wird immer vehementer in Zweifel gezogen, unter anderem von Clemens Binninger (CDU), dem Vorsitzenden des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages. Es kann als belegt gelten, dass mindestens drei Täter den unmittelbaren Anschlag auf die zwei Beamten ausführten. Den Opfern wurden ihre Dienstpistolen abgenommen. Dabei müssen sich die Täter mit Blut besudelt haben. In der Zwickauer Wohnung des Trios wurde eine Jogginghose gefunden, auf der sich Blutspritzer der getöteten Polizistin Michèle Kiesewetter befanden - aber keine Blutantragungen, die durch das Entwenden der Dienstwaffen entstanden wären. Das heißt: zwei andere Personen müssen die Waffen entwendet haben. Ergo müssen mindestens drei Personen am Tatort gewesen sein. Verschiedene Zeugen sahen nach dem Anschlag tatsächlich drei blutverschmierte Männer. Phantombilder von ihnen, ähneln weder Böhnhardt noch Mundlos.

Bizarres Motiv für den Heilbronner Mord

Die Zweifel an der Täterschaft der zwei Uwe sind beim Heilbronn-Mord mit am größten. Doch Beate Zschäpe wischte diese Zweifel nun mit einer Handbewegung vom Tisch. Böhnhardt und Mundlos hätten den Mord begangen. Die Gründe dafür, das Motiv, das die beiden Uwe ihr gegenüber genannt haben sollen, sind allerdings mehr als bizarr. Es sei ihnen um die Dienstpistolen der beiden Polizisten gegangen, weil ihre Ladehemmungen gehabt hätten. Seltsam: Die Pistolen, mit denen auf die Polizisten geschossen wurde, waren doch funktionstüchtig. Und im Besitz des Trios wurden insgesamt 20 Waffen gefunden. Warum also noch Polizeiwaffen?

Alle Morde hätten die zwei Uwes ihr hinterher gebeichtet, so Zschäpe. Einmal sollen es vier Morde am Stück gewesen sein. Jedes Mal will sie "geschockt", "sprachlos", "fassungslos", "entsetzt" oder "enttäuscht" gewesen sein und auch ausgeflippt sein. Sie habe die Taten verurteilt. Aber sie habe nicht die Kraft gehabt, sich von den beiden zu trennen. Zumal die sie damit unter Druck gesetzt hätten, sie würden sich dann umbringen. Es sei ihre Familie gewesen. Zu Mundlos habe sie freundschaftliche Gefühle gehabt, Böhnhardt habe sie geliebt. Sie habe die beiden gebraucht, die jedoch nicht sie. Sie berichtete gleichzeitig von monatelanger eisiger Atmosphäre zwischen den Dreien. Jeder sei in seinem Zimmer gesessen und habe irgendetwas gemacht, sie zum Beispiel hauptsächlich Computerspiele.

Eine Art Entschuldigung

Am Ende formulierte sie noch eine Art Entschuldigung. Sie fühle sich moralisch schuldig, die zehn Morde und zwei Bombenanschläge nicht verhindert zu haben. Nicht auf ihre Freunde eingewirkt zu haben, die Taten zu unterlassen. Sie entschuldige sich bei den Opfern und deren Angehörigen für die von Böhnhardt und Mundlos begangenen Straftaten. Von den Opfern waren Mitglieder der Familien Kubasik, Simsek, Yozgat und Boulgarides anwesend. Die Anwältin der Familie Kiesewetter dagegen fehlte, so wie seit vielen Monaten bereits. Ismael und Aishe Yozgat, die Eltern des Mordopfers Halit Yozgat aus Kassel, sagten gegenüber der Presse, Zschäpe lüge.

Warum hat sie diese Erklärung abgegeben? Auffällig ist, dass sie die tendenziöse Anlageschrift der Bundesanwaltschaft bestätigt. Mehrmals sagt sie wörtlich, es sei zutreffend, "wie in der Anklageschrift" beschrieben. Sie nimmt lediglich sich als Schuldige heraus. Sie bestätigt aber die konkreten Taten und die Alleintäterschaft von Böhnhardt und Mundlos - ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, an dem diese Alleintäterschaft immer zweifelhafter wird.

Keine Gruppe, sondern nur ein Begriff

Dazu passt, dass sie die Existenz einer terroristischen Vereinigung "NSU" leugnet. Es habe den NSU nicht gegeben. Den Begriff habe sich Mundlos ausgedacht, weil er Nationalsozialist im Untergrund gewesen sei. Aber es habe keine Gründung einer solchen NSU-Gruppe gegeben, und sie sei nicht Mitglied des NSU gewesen. Das weicht zwar von der Anklageschrift ab, bedient aber doch die Interessen der Bundesanwaltschaft. Die Folge ist nämlich, dass nicht mehr nach weiteren Tätern, Unterstützern oder Mitwissern gesucht werden muss, sowohl in den Reihen von Neonazis, der organisierten Kriminalität oder auch von V-Leuten.

Die Bundesanwaltschaft könnte nun die Ermittlungen einstellen, die sie konkret gegen neun weitere Beschuldigte führt, ohne dass die bisher angeklagt worden wären. Darunter der Neonazi-Aktivist André Kapke aus Jena oder auch Thomas Starke, zu dem das Trio 1998 floh und der eine V-Person der Polizei war.

Zschäpes Erklärung ist unglaubhaft, weil sie an mehreren Punkten widerlegt werden kann. Das macht die Angeklagte selber unglaubwürdig und ihre Entschuldigung gegenüber den Opferfamilien zu einer kalkulierten Pflichtübung. Ihr Auftritt könnte auf sie zurückfallen.

Ihre ursprünglichen Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, von denen sie sich trennen will, hatten sie zum Schweigen verpflichtet. Eine Einlassung vor Gericht komme einem "prozessualen Selbstmord" gleich, hatten die gemeint. Darüber kann man streiten.

Nach der Zschäpe-Einlassung vom 9. Dezember sahen nicht wenige Nebenklageanwälte aber genau das als eingetroffen an. Rechtsanwalt Sebastian Scharmer sagte noch während der Sitzung: Die Prognose vom "prozessualen Selbstmord" lasse sich heute in der Tat wesentlich besser einschätzen als vorher. Und sein Kollege Detlef Kolloge meinte, man könne darüber streiten, ob das, was heute geschah, eine Verteidigungsstrategie ist. Rechtsanwalt Yavuz Narin erklärte, die Angeklagte habe ihr eigenes Urteil gesprochen. Sie habe die besondere Schwere der Schuld bewiesen.

Darüber hinaus hat Beate Zschäpe Fragen aufgeworfen, die über den Gerichtssaal hinausgehen. Warum tischt sie eine Geschichte der NSU-Taten auf, die nicht haltbar ist? Wer wird dadurch geschützt? Die Notwendigkeit von Untersuchungsausschüssen hat dieser Auftritt eher unterstrichen, als dass die nun überflüssig geworden wären.