Nach Telepolis-Anfrage: Bundesregierung ergänzt Werbung für Corona-Impfstoff von Astrazeneca

Nadel down, Disclaimer online. Bild: Melnikov Dmitriy,, Shutterstock.com

Disclaimer verweist nun auf Rücknahme der Zulassung. Nebenwirkungen werden nach wie vor nicht erwähnt. Das liegt womöglich auch daran, wer haftet.

Die Bundesregierung hat die Bewerbung des abgeschafften Corona-Impfstoffs des Pharmakonzerns Astrazeneca nach einem Hinweis von Telepolis heute mit einem Disclaimer versehen.

Am heutigen Mittwoch hatten wir berichtet, dass der umstrittene Impfstoff auf der Internetseite bundesregierung.de auch am Tag nach der Rücknahme der Zulassung durch die Europäische Union noch als "sicher und wirksam" beworben und ihm ein "überragend positives Nutzen-Risiko-Verhältnis" bescheinigt wurde.

Auf Nachfrage von Telepolis hieß es aus dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, das für den Betrieb der Regierungsseite zuständig ist, man werde das Video weiter online lassen. Nach unserer Anfrage fügte das Amt dem Kurztext zu dem Video aber einen Hinweis hinzu. Darin heißt es:

Seit dem 7. Mai 2024 ist der Astra-Zeneca-Impfstoff Vaxzevria in der EU nicht mehr zugelassen. Hintergrund: Der Impfstoffhersteller hat eine Rücknahme der Zulassung beantragt, da der Impfstoff nicht mehr nachgefragt und daher nicht mehr hergestellt wird.

Damit folgen die Betreiber der Seite verständlicherweise der offiziellen Darstellung von Astrazeneca und der EU.

Der Umgang mit dem Impfstoff von Astrazeneca hatte in den vergangenen Monaten vermehrt für Debatten gesorgt. Grund dafür sind Berichte über teils schwere Impffolgen.

Astrazeneca: Sammelklage in Großbritannien

In Großbritannien ist derzeit eine Sammelklage anhängig, deren Gesamtforderung die britische Tageszeitung Telegraph auf 100 Millionen britische Pfund beziffert hat.

Werbevideo am heutigen Morgen,

Die britische Zeitung schrieb auch, dass die Regierung in London die Kosten für das laufende Gerichtsverfahren übernimmt. Dies ist ein generelles Problem der Regierungen, die sich ohne die bis dahin üblichen Tests von Impfstoffen für deren rasche Verwendung ausgesprochen haben.

Auch in Deutschland werden die Kosten für Impfschäden durch das staatliche System übernommen. Personen, die nach einer empfohlenen Impfung einen Impfschaden erleiden, können Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beanspruchen.

Impfschäden in Deutschland: Der Staat zahlt

Dies gilt insbesondere dann, wenn die Impfung auf Grundlage öffentlicher Empfehlungen, wie die des Robert Koch-Instituts, durchgeführt wurde.

Wenn ein Impfschaden offiziell als solcher anerkannt wird, übernimmt der Staat beziehungsweise die zuständigen Behörden verschiedene Arten von Entschädigungen.

Werbevideo nach unserer Anfrage: neues Datum, neuer Text.

Dazu gehören Kosten für medizinische Behandlung, Schmerzensgeld, oder auch eine Rente, falls der Betroffene dauerhaft erwerbsunfähig wird. Die genauen Entschädigungsleistungen werden auf individueller Basis geprüft und festgelegt.

So oft wurde der umstrittene Impfstoff verabreicht

Die Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens und die daraus resultierenden Entschädigungsleistungen werden in der Regel bei dem für den Wohnsitz zuständigen Versorgungsamt gestellt. Der Prozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen und erfordert in der Regel medizinische Gutachten und detaillierte Nachweise über den Zusammenhang zwischen Impfung und gesundheitlichen Problemen.

In Europa wurden offiziellen Angaben zufolge rund 68,8 Millionen Dosen des Vaxzevria-Impfstoffs von Astrazeneca an Bürger über 18 Jahren verabreicht. Ursprünglich wurde der Impfstoff als sicher und wirksam eingestuft. Doch nach dem Start der Impfkampagnen in Europa mehrten sich Berichte über schwere Nebenwirkungen, darunter Sinusvenenthrombosen, also Blutgerinnsel im Gehirn, vorwiegend bei jüngeren Menschen.

Impfschänden: Wenige Fälle, dramatische Folgen

Nach Angaben des in Deutschland auch zuständigen Paul-Ehrlich-Instituts beträgt die Melderate von "Verdachtsfällen schwerwiegender Nebenwirkungen" in Deutschland weiterhin 0,29 pro 1.000 Impfungen. Nach etwa jeder 3.450. Impfung kommt es also zu einem solchen Verdachtsfall.

Die Brisanz liegt bei den Corona-Impfungen darin, dass eine staatliche Impfpflicht bestand, die die individuelle Entscheidung erheblich beeinflusst hat. Zudem haben die Impfnebenwirkungen und -schäden auch bei wenigen nachgewiesenen Fällen teils dramatische Folgen für die Betroffenen.