Nehmen Ausländer deutschen Männern "die Frauen weg"?

Drei Fragen aus dem Forum. Eine Wochenkolumne

Telepolis startet heute mit dieser neuen Wochenkolumne. Wir werden fortan jeden Freitag drei Fragen aus dem Forum aufgreifen oder dort aufgestellte Thesen hinterfragen. Die Kolumne Drei Fragen aus dem Forum soll auch die Kommunikation zwischen Redaktion und Foristen direkter ermöglichen und zu der offenen und sachlichen Debatte beitragen, für die Telepolis seit seiner Gründung vor 25 Jahren steht.

Heute widmen wir uns in zwei Teilen der Ausländer- und Migrationspolitik. Mit einer der Fragen wird noch einmal ein Thema aufgegriffen, auf das sich Telepolis-Chefredakteur Harald Neuber Anfang der Woche auch in seinem Wochenrückblick bezogen hatte. Der dritte Fakten-Check geht auf einen Forenkommentar zur Klimapolitik ein, auch das ein kontroverses Thema.

Die Telepolis-Redaktion ist gespannt auf die Debatte im Forum. Welche Regeln dabei gelten, können Sie hier noch einmal nachlesen. Zusammengefasst: Bleiben Sie beim Thema, argumentieren Sie sachlich, bleiben Sie freundlich und belegen Sie Aussagen.

Sind Corona-Zwangstest zur Durchführung von Abschiebungen zulässig?

In einem Kommentar stellte User "mibome" die These auf, Geflüchtete dürften nicht zum Corona-Test gezwungen werden. Der Forenkommentar bezog sich auf die Lage in Österreich und einen Bericht der dortigen Boulevardzeitung Krone. Dort heißt es, in einem Papier des österreichischen Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl werde gewarnt, dass abgelehnte Asylbewerber "laut Europäischer Menschenrechtskonvention nicht zu Corona-Tests gezwungen werden können – und damit keine Außerlandesbringung möglich ist.

Warum sei der Test bei Schulkindern dann kein Eingriff in die körperliche Integrität, fragte der Kommentar, der von unserer Forenmoderation allerdings in das Forum "Ohne Bezug" verschoben wurde, weil er vom Thema des entsprechenden Artikels wegführte. Trifft die These aber zu und gilt die Einschätzung womöglich auch für Deutschland?

Die Rechtslage ist in Deutschland eindeutig:

Eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Reisefähigkeit im Sinne des § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG kann auch die Durchführung eines Corona-Tests zur Feststellung einer Covid-19 Erkrankung sein.

OVG Niedersachsen

Doch die Praxis sieht zuweilen anders aus. Das heißt: Geflüchtete, die einen Zwangstest verweigern, werden nicht abgeschoben bzw. können nicht abgeschoben werden, da bei der Einreise in das Heimatland des Abgeschobenen ein negativer Corona-Test verlangt wird.

Besonders juristisch spitzfindig argumentiert in diesem Zusammenhang der Flüchtlingsrat:

Nach Auffassung des Flüchtlingsrats Niedersachsen lassen sich Corona-Tests vor Abschiebungen nicht auf § 82 Abs. 4 S. 1 und 2 stützen. Personen, die zwar mit Corona infiziert sind, aber keine oder nur leichte Symptome aufweisen, sind deshalb nicht reiseunfähig - auch wenn natürlich gute Gründe dafürsprechen, dass sie nicht auf Reisen gehen sollten.

Dass gewisse Länder die Vorlage negativer Corona-Tests fordern, ist keine Frage der Reisefähigkeit, sondern der Einreisebestimmungen. Dass gewisse Fluggesellschaften solche Personen, die keinen negativen Corona-Tests vorlegen, nicht transportieren, ist ebenfalls keine Frage der Reisefähigkeit, sondern der Beförderungsbedingungen. Für die Durchführung von Zwangstests besteht insofern keine Rechtsgrundlage.

Flüchtlingsrat Niedersachsen

Testpflicht in Schulen

Auch in einem Großteil der Schulen besteht inzwischen eine Testpflicht von einem bis zwei Tests pro Woche. Klagen von Eltern, die dadurch unter anderem die körperliche Unversehrtheit ihrer Kinder verletzt sehen, wurden von Gerichten abgewiesen. So entschied beispielsweise das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass Schulen ihre Schüler dazu verpflichten können.

Dazu erklärten sie:

Die Eignung der Maßnahme wird nicht dadurch infrage gestellt, dass jeder Corona-Test immer nur eine Momentaufnahme ist. Laut OVG sind die Schnelltests flächendeckend angewandt ein geeignetes Mittel, um Ansteckungen zu erkennen. Auch sei die niedersächsische Corona-Verordnung in punkto Testpflicht rechtmäßig, die Maßnahmen seien für den Infektionsschutz notwendig. Denn: Nach der aktuellen Risikobewertung des Robert Koch-Instituts beträfen Covid-19-Ausbrüche zunehmend auch Schulen.

Schüler, die sich diesen Test verweigern, werden je nach Ländern unterschiedlich sanktioniert. Sie können aber wegen der Schulpflicht nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden. Für sie ist dann beispielsweise Distanzunterricht eine Alternative. Auf jeden Fall entsteht durch Testverweigerer ein zusätzlicher bürokratischer und organisatorischer Aufwand. Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Umfrage, über die der WDR berichtete:

Erziehungsberechtigte in NRW sind laut einer aktuellen Umfrage der Landeselternschaft der Gymnasien in dieser Frage geteilter Meinung. Demnach sagten 47,9 Prozent von rund 70.000 befragten Eltern, die Schnelltests sollten freiwillig bleiben. 50 Prozent verneinten das. 2,1 Prozent machten keine Angabe.

Islam - Vielehe - Zuwanderung

Ein Aspekt im Islam der zum Dauerkonflikt führt ist die Vielehe. Bei einem Geburtenverhältnis von 1:1 m/w führt die Vielehe dazu das ein Teil der Männer leer ausgeht. Homosexualität ist eine Todsünde. Was bleibt übrig. Expandieren in andere Länder und dort den Männern die Frauen wegnehmen oder sich für den Krieg missbrauchen lassen. In Deutschland gibt es einen Überschuss an jungen Männern durch die exzessive Asylpolitik

User MN77

Die Vielehe (Polygamie) ist im Großteil der Welt eine Ausnahme – das ergab eine Analyse der US-Forschungseinrichtung Pew Research Center. Demnach leben nur etwa zwei Prozent der Weltbevölkerung in polygamen Haushalten, in den meisten Ländern liegt der Anteil sogar unter 0,5 Prozent, dazu zählen beispielsweise die Bundesrepublik, China oder Indien, aber auch islamisch geprägte Staaten wie Algerien, Ägypten oder Iran.

Dagegen ist die Vielehe in einigen Ländern Zentral- und Westafrikas weit verbreitet, auch unter Christen oder Angehörigen von Naturreligionen. Vielehe gab es jedoch in diesen Ländern auch schon vor der Ausbreitung des Islams und ist nicht primär an eine Religion gebunden.

Dass ein angeblicher Mangel an Frauen dazu führe, dass die jungen Männer notgedrungen in westliche Länder auswandern, um dort den einheimischen Männern die Frauen wegzunehmen, ist - gelinde gesagt - eine gewagte These und lässt sich auch nicht belegen. Hauptmotive bei der Auswanderung sind drohende Verfolgung, Kriege, materielle Not oder religiöse Unterdrückung. Es emigrieren mehr Männer, weil sie ihre Familien nachholen wollen.

Eine Auflistung der Fluchtursachen findet man bei der Caritas. Frauenmangel sucht man dort vergeblich.

Dass unter den Asylbewerbern in Deutschland mehr Männer als Frauen sind, trifft tatsächlich auf alle Altersgruppen zu. Am höchsten ist der Anteil junger Männer bis 35 Jahre.

Grund ist aber die männliche Dominanz in den Herkunftsländern und nicht die Vielehe. Die Zuwanderung führt aber nicht zu einem signifikanten Männerüberschuss in Deutschland, sondern es besteht auch weiterhin ein geringer Überschuss an Frauen. Dass in den jüngeren Altersgruppen Männer leicht überwiegen, liegt auch nicht an der Zuwanderung – wie ein Vergleich der Jahre 1970 und 2018 zeigt. Das Verhältnis Mann/Frau hat sich in den Jahrzehnten nicht signifikant verändert.

Dekarbonisierung und Nord Stream 2

Auf unseren Text Argumente für einen schnellen Kohleausstieg erwiderte Forist "Pixelpusher28":

Zwei Argumente dagegen:

1. allein China baut derzeit an 5x so vielen Kohlekraftwerken, wie Deutschland abschaffen will. Global gesehen ist das ist ein Sack Kartoffeln, der in Deutschland umfällt.2. wenn, wie im Artikel gefordert, auch noch Nord Stream II eingestellt werden soll*, gibt es keine grundlastfähige Energieversorgung mehr. Andererseits haben die Grünen bereits erklärt, dass die Energieversorgung in Zukunft angebotsorientiert sein soll... 🤡

*übrigens süß das die Klimaprediger nur die Einstellung von Nord Stream fordern, nicht aber die Einstellung des Southern Gas Corridor, TANAP oder der Trans-Saharan Gas Pipeline, mit denen die EU ihre Gasversorgung diversifizieren will. Da kann man es sich jetzt aussuchen: sind es transatlantische Werkzeuge, oder sind sie einfach nur ungebildet?

In dem Bericht Kohle 2020. Analyse und Prognose bis 2025 der Internationalen Energieagentur heißt es:

China ist der weltweit größte Kohleproduzent und -importeur sowie Verbraucher von mehr als der Hälfte der globalen Kohle. (…) Nur China und Südostasien verzeichneten 2019 ein signifikantes Wachstum der Kohleverstromung, aber nicht genug, um Rückgänge anderswo zunichtezumachen. In China führten das Wachstum der Kohleverstromung, die gestiegene Stahlproduktion und der schrumpfende Kohleverbrauch in kleinen Industrie- und Haushaltskesseln zu einem Gesamtanstieg des Kohleverbrauchs von einem Prozent. (…) Es wird erwartet, dass China, der weltweite Hauptkohleverbraucher, sein Verbrauchsniveau von 2019 im Jahr 2020 beibehalten wird.

Die Kohleverstromung ging 2019 in der Europäischen Union um 23 Prozent und in den USA um 17 Prozent zurück. Im Gegensatz dazu stieg sie in China um 1,8 Prozent und in Südostasien um 13 Prozent.

Im Jahr 2019 stieg der globale Verbrauch von Hüttenkohle um 3,2 Prozent auf 1,08 Millionen Tonnen. China ist mit Abstand der größte Met-Kohle-Verbraucher mit einem Anteil von 64 Prozent am globalen Gesamtverbrauch im Jahr 2019.

"Generell hinkt der Vergleich zu China schon allein wegen der Größe des Landes und der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner", merkt dazu unsere Autorin Jutta Blume an. Außerdem gehe es ja um die Frage, wie Deutschland seine Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen einhalten kann.

Nord Stream 2

Im Auftrag des Naturschutzbundes hat das in Berlin ansässige Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung die Notwendigkeit der Pipeline analysiert und kommt zu dem Schluss, dass weder kurz- noch langfristig eine Deckungslücke in Deutschland und Europa bestehe, die die Inbetriebnahme des Nord-Stream-2-Projekts notwendig macht. Kurzfristig stünden ausreichend Pipeline-, Flüssiggas- und Speicherkapazitäten zur Verfügung.

Für weitere Lieferungen aus Russland würden freie Kapazitäten im Ukraine-Transit zur Verfügung stehen. Zudem werde mittel- bis langfristig die Nutzung von fossilem Erdgas in Europa im dekarbonisierten Energiesystem und klimaneutralen Wirtschaftssystem deutlich zurückgehen. Weiter heißt es in der Einschätzung:

Für die verbleibende Nutzungsdauer von Erdgas sind ausreichend Importinfrastrukturen in Form von Pipelines und LNG-Häfen in Europa und Deutschland vorhanden. Aufgrund der vielfältigen Redundanzen im europäischen Erdgasnetz können auch einzelne Lieferengpässe oder Nachfragespitzen ausgeglichen werden. Das Nord Stream 2 Projekt ist daher aus energiewirtschaftlicher Perspektive nicht nötig.

Aus Klimasicht kann ein kurzfristiger Vorteil von Erdgaslieferungen über Nord Stream 2 gegenüber anderen Quellen (z.B. LNG) aufgrund der unklaren Datenlage der Lieferkettenemissionen nicht belegt werden. Vielmehr vergrößert sich mit jedem weiteren Erdgasprojekt das Risiko eines fossilen "Lock-Ins" und einer Verzögerung der Umsetzung der Energiewende. Erdgasinfrastrukturprojekte widersprechen daher den Klimazielen der deutschen Bundesregierung und der Europäischen Union.