Neues Gesetz ohne Rechtsanspruch - Lebenslanges Lernen als "Goodie"?
Mit Weiterbildungen soll Beschäftigte fit für die Arbeit der Zukunft werden. Ein verbindliches Gesetz fehlt allerdings. Das sind die Pläne der Ampelregierung.
Lehrer fordern bessere Möglichkeiten zum Einsatz Künstlicher Intelligenz im Schulunterricht. Wichtig seien aber nicht nur verbesserte, anonyme Zugänge zu bestimmten Programmen. Vielmehr seien mehr Fortbildungen für Lehrer nötig, so Stefan Düll, der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes.
Bundesweites Weiterbildungsgesetz: ein Bedarf für Alle
Die Forderung nach Qualifizierung ist auch für andere Beschäftigte berechtigt. Denn ein bundesweites Weiterbildungsgesetz, das einen Anspruch gegenüber dem Unternehmen auf Bildung vorsieht, gibt es bis heute nicht.
Die Gründe für Weiterbildung können unterschiedlich sein. So kann das Unternehmen eine neue Software oder Maschine anschaffen und die Bedienung erfordert besondere Kenntnisse. Oder es werden Qualitätszirkel in der Produktionsabteilung eingeführt.
Lebenslanges Lernen: Eine Regierungsinitiative
"Lebenslanges Lernen unterstützen", verspricht die Bundesregierung auf ihrer Homepage. "Unsere Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute auch die Arbeit von morgen machen können", versichert Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Zum 1. April wird ein "Qualifizierungsgeld" eingeführt. Damit wird der Minister den eigenen Ansprüchen aber nicht gerecht.
Weiterbildungsgesetz vs. Arbeitsförderung
Zwar wird das "Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung" verkürzt als "Weiterbildungsgesetz" bezeichnet. Ähnlich wie beim "Arbeit-von-morgen-Gesetz" und dem "Qualifizierungschancengesetz" geht es aber um Zuschüsse der Agentur für Arbeit – nicht um Ansprüche im Arbeitsverhältnis dem Unternehmen gegenüber.
Heil wolle die "Arbeitslosenversicherung in Deutschland endlich zu einer Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln, um Arbeitslosigkeit zu verhindern". Die gravierende Neuerung: Während bislang vor allem Arbeitsuchende für neue Tätigkeiten "umgeschult" wurden, sollen Qualifizierungen gefördert werden, die Arbeitsplätze sichern.
Konstrukteure können sich im Umgang mit 3D-Druckern qualifizieren lassen, Dachdecker den Umgang mit Drohnen bei der Reparatur lernen. Auch müssen sich Techniker genauso wie Ingenieure in der Automobilindustrie weiterbilden, die bisher sehr stark am Verbrennungsmotor gearbeitet haben, verdeutlicht der Minister.
Ziel der Weiterbildung: Anpassung an den digitalen Wandel
Das Ziel: Die Beschäftigten – unabhängig von Ausbildung oder Lebensalter – dabei zu unterstützen, ihre beruflichen Kompetenzen zu erweitern und sich für den digitalen Wandel zu wappnen, auch wenn der Verlust von Arbeitsplätzen durch Strukturwandel droht. Das "Qualifizierungsgeld" soll die Beschäftigungsfähigkeit des Einzelnen verbessern, um Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken.
Qualifizierungsgeld: Unterstützung für Unternehmen und Beschäftigte
Unternehmen können Beschäftigte für eine Weiterbildung freistellen und während dieser Zeit das Qualifizierungsgeld von der Agentur für Arbeit erhalten. Betriebe werden so von den Entgeltzahlungen entlastet, tragen dafür aber die Weiterbildungskosten. In der Höhe soll sich das Qualifizierungsgeld am Kurzarbeitergeld anlehnen und wird als Lohnersatz während einer Weiterbildung in Höhe von 60 oder 67 Prozent des Nettogehaltes ausgezahlt.
Ein großes Manko wird aber beim genaueren Blick auf die Bestimmungen nach Sozialgesetzbuch klar: "Die Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung sind grundsätzlich Ermessensleistungen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es daher nicht", erläutert das Ministerium. Ein Anspruch besteht also weder dem Arbeitgeber noch der Arbeitsagentur gegenüber.
Herausforderungen und Einsparungen im Bildungsbereich
"Mehr Qualifizierung und Weiterbildung sind zwei zentrale Bausteine, um Arbeitslosigkeit zu verhindern und dem Fachkräftemangel zu begegnen", verspricht die Ampel-Koalition. "Die Bundesregierung nimmt auch die berufliche Weiterbildung in den Fokus. Während des Berufslebens soll die Tür für eine berufliche Neuorientierung offenbleiben; wichtig auch angesichts des technologischen Fortschritts".
Gerecht wird sie mit den derzeitigen Neuregelungen diesem Anspruch nicht. Zumal bei den Beratungen zum Bundeshaushalt klar wurde: bei der Agentur für Arbeit wird gekürzt. "Die Jobcenter sollen wegen Haushaltskürzungen im Bund Gelder einsparen", meldet die Frankfurter Rundschau.
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