Passive Elektrogeräte müssen bei der stiftung ear registriert werden

Nicht registrierungsfähiger No-Name-Zwischenstecker. Bild: Christoph Jehle

Ab Mai müssen sogenannte passive Geräte wie Stecker und Schalter, die Strom nur durchleiten, registriert und regelmäßige Verkaufsmeldungen abgegeben werden

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Nach der WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment Directive), die als Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in ihrer neuesten Fassung vorliegt, müssen die EU-Mitgliedsstaaten jeweils für eine Umsetzung in nationales Recht sorgen.

Für die Form der jeweiligen Umsetzung sind die Mitgliedsstaaten jeweils selbst verantwortlich. Ein europaweites Recyclingsystem wurde von diesen nicht gewünscht und somit gibt es jeweils eigene Systeme, die auf den ersten Blick nicht miteinander kompatibel sind.

So besteht in Frankreich die Verpflichtung, die jeweils für ein Produkt anfallenden Recycling-Abgaben auf dem Preisschild am Regal anzugeben, während die Kosten für das Recycling in Deutschland dem Endverbraucher nicht mitgeteilt werden dürfen.

In Deutschland erfolgte die nationale Umsetzung durch das zuletzt am 27.6.2017 geänderte Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG). In Deutschland ist die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) als im Juli 2005 durch das Umweltbundesamt beliehene Gemeinsame Stelle für die auf sie übertragenen Aufgaben im Bereich des ElektroG zuständig.

Die stiftung ear registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sowie der Importeure und Bevollmächtigte und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Bislang wurden alle Elektrogeräte, wenn sie für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind und zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen, vom ElektroG erfasst. Dazu zählten nicht nur klassische Elektrogeräte, sondern auch Produkte mit elektrischen oder elektronischen Komponenten wie Möbel, Kleidung (Wearables) oder Lifestyle-Produkte.

Nun fallen auch passive elektrische Geräte unter das ElektroG

Ab dem 01. Mai 2019 sieht die stiftung ear für Deutschland sogenannte passive Geräte also Elektro- und Elektronikgeräte, die Ströme lediglich durchleiten, im Anwendungsbereich des ElektroG. Auch von der neuen Regelung sind nur Endgeräte betroffen, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind.

Die Erweiterung des Anwendungsbereichs erfolgt im Rahmen einer Harmonisierung mit dem Vorgehen anderer EU-Mitgliedsstaaten. "Unser Ziel ist es, die WEEE-Richtlinie im Einklang mit anderen EU-Staaten umzusetzen. Damit arbeiten wir auf eine europaweite Harmonisierung hin, die im Sinne der Hersteller ist", erklärte der ear-Stiftungsvorstand Alexander Goldberg die Änderung.