Schwere Geburt: Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen

SPD und Grüne sind zufrieden. CDU-Politiker spricht von "Irrsinn". Die Linke sieht den Mieterschutz nicht gewährleistet. Woran es unter anderem hakt.

Nach weiteren Wortgefechten im Bundestag ist das viel diskutierte Heizungsgesetz an diesem Freitagnachmittag im Bundestag beschlossen worden. 399 Abgeordnete votierten in namentlicher Abstimmung für den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der Heizkostenverordnung und der Kehr- und Überprüfungsordnung in einer vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie überarbeiteten Fassung. 275 stimmten bei fünf Enthaltungen dagegen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nennt es "ein gutes Gesetz", Unionsfraktionsvize Jens Spahn hält es für "Irrsinn" und ein "Konjunkturprogramm für Populisten", die Linke-Politikerin Caren Lay meint, es habe mit einer "sozialen Wärmewende" nichts zu tun, der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard nennt es weiterhin "Heizungshammer" – ein Wort, das in diesem Jahr oft in der Bild zu lesen war.

Der ursprüngliche Regierungsentwurf war im Zuge dieser Debatte durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen entschärft worden: Ursprünglich stand im GEG, dass ab 2024 beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent der verbrauchten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen muss. Nach der aktuellen Fassung soll das nur noch für Neubauten in Neubaugebieten gelten.

Kommunale Wärmeplanung entscheidend

Ansonsten darf die kommunale Wärmeplanung abgewartet werden, für die bis Mitte 2028 alle Städte und Gemeinden ein Konzept vorlegen müssen. Gebiete mit besonders vielen alten Heizungen könnten dann vorranging an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden, da hier Wärmepumpen für einzelne Gebäude nicht die effizienteste Lösung wären.

Ursprünglich war die Abstimmung bereits für den 7. Juli geplant, das Bundesverfassungsgericht hatte aber am 5. Juli einem Eilantrag des Unionsabgeordneten Thomas Heilmann stattgegeben. Der CDU-Politiker hatte geltend gemacht, aufgrund zu knapper Beratungszeiten in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt zu werden, falls die Abstimmung noch vor der parlamentarischen Sommerpause erfolge.

Ende September muss das Gesetz noch durch den Bundesrat, die Zustimmung der Länderkammer gilt aber als wahrscheinlich.

Abgelehnt wurden an diesem Freitag mehrere Anträge der AfD-Fraktion und ein Antrag der Linken im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz. Die Linksfraktion sah – anders als SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert – den Schutz von Mieterinnen und Mietern im Regierungsentwurf nicht gewährleistet.

Drohende Mehrkosten durch alte Modernisierungsumlage

Die Umlage der Investitionskosten für den Heizungstausch auf die Miete ist zwar auf 50 Cent pro Quadratmeter begrenzt und darf von Vermietern nur erhoben werden, wenn sie eine staatliche Förderung beanspruchen, die dann von den umlegbaren Kosten abgezogen werden muss. Wenn aber im Zuge des Heizungstauschs weitere Sanierungen oder Modernisierungen fällig werden – zum Beispiel eine neue Dämmung – gilt dafür nicht die Obergrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Monat, sondern die bisherige Regelung von drei Euro pro Quadratmeter und Monat.

Der Antrag der Linken trug daher die Überschrift "Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und Mieter".

Die AfD-Fraktion beantragte vergeblich, das erst ab 2045 geplante "Verbot von Öl und Gasheizungen" zu verhindern und die Priorisierung von Wärmepumpen zu beenden. Bis 2045 dürfen Öl- und Gasheizungen ohnehin weiterlaufen – in innerhalb dieses Jahrzehnts soll nur der Einbau neuer Heizungen dieses Typs beendet werden.

Der Klimaschutzeffekt dürfte nach Berechnungen des Wirtschaftsministeriums zur CO₂-Einsparung geringer ausfallen als zunächst angenommen.