Seehofer will Volksbefragungen noch in diesem Jahr

Ergebnisse sollen nicht rechtlich, sondern nur politisch bindend sein

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Wenn Menschen in Bayern mit einer politischen Entscheidung nicht einverstanden sind, dann können sie ein Volksbegehren ins Leben rufen. Gewinnt das genügend Unterstützer, dann kommt es zu einer Volksabstimmung, bei der nicht die Parteien, sondern die Bürger direkt entscheiden.

Inhalt eines bayernweiten Volksbegehrens muss immer ein Gesetz sein. Über politische Vorhaben, für die keine Gesetze erlassen oder geändert werden, stimmen die Bürger bislang in ihren Landkreisen, Städten und Gemeinden ab – zuletzt beispielsweise über die Olympiabewerbung 2022.

Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer hatte bereits im letzten Jahr angekündigt, dass er vorhat, ein neues Instrument einzuführen, mit dem Bürger bayernweit zu großen Bauprojekten und Richtungsentscheidungen befragt werden sollen: Die Volksbefragung.

Nun hat der CSU-Parteichef der Süddeutschen Zeitung verraten, dass er die gesetzlichen Grundlagen für solche Volksbefragungen noch in diesem Jahr vom Landtag verabschieden lassen will.

Ein aktueller Entwurf des bayerischen Innenministeriums sieht vor, dass die bayerische Staatsregierung oder eine Mehrheit im bayerischen Landtag solche Volksbefragungen anordnen können. Volksbefragungen auf Initiative der Opposition sind bislang nicht vorgesehen. Allerdings gibt sich Seehofer bezüglich der "Modalitäten" offen für Änderungen.

An Kosten rechnet man pro Befragung mit 10 bis 15 Millionen Euro – also etwa der Hälfte dessen, was der Bayern-München-Funktionär Ulrich Hoeneß in den letzten zehn Jahren an Steuern hinterzog. Eine Quorum soll bei Volksbefragungen nicht gelten – dafür soll das Ergebnis auch nicht rechtlich, sondern nur politisch bindend sein. Seehofer zufolge heißt das, man werde "sehr gute Argumente brauchen, um sich darüber hinwegzusetzen".

Mögliche Themen für Volksbefragungen gibt es in Bayern zuhauf – darunter zwei große Windstromtrassen und mehrere Pumpspeicherkraftwerke, deren Bau oder Nicht-Bau nicht nur Auswirkungen auf das Leben der unmittelbaren Anwohner hätte, sondern auch auf das von zwölfeinhalb Millionen anderer Menschen, die um ihre Energieversorgung fürchten müssen. Auch über eine geplante dritte Startbahn für den Franz-Josef-Strauß-Flughafen könnte dann bayernweit abgestimmt werden – mit möglicherweise anderem Ergebnis als 2012 in München.

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