Sterbehilfe: ein "Gebot christlicher Nächstenliebe"?

Der Hamburger Justizsenator Roger Kusch heizt die Debatte um den Strafrechtsparagraphen 216 an

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Der Hamburger Justizsenator hat in ein ethisches Wespennest gestochen. In einem Zeitungsbeitrag sprach sich der CDU-Politiker am Dienstag dieser Woche für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland aus – und damit für die Änderung des Paragraphen 216 StGB.

Kusch antwortete mit seinem Artikel im Hamburger Abendblatt auf ein Interview mit der evangelisch-lutherischen Bischöfin Maria Jepsen. Sie hatte wenige Tage zuvor die gegenteilige Position verteidigt:

Als Kirche vertreten wir die Auffassung, dass man sich nicht das Leben nehmen darf. Das wäre gegen Gottes Wille.

Kusch konterte:

Ich bin bekennendes Mitglied der Nordelbischen Kirche und muß feststellen: Das ist nicht mein Gott. Der Gott, an den ich glaube, kann gar nicht den Willen haben, einen unheilbar und damit hoffnungslos Kranken über dessen Durchhaltevermögen hinaus leiden zu lassen. … Verantwortungsvolle, mitfühlende Sterbehilfe ist für mich kein Verstoß gegen humane Grundwerte, sondern ein Gebot christlicher Nächstenliebe.

Auf den ersten Blick geht der Konflikt nicht über das Motto in der Unterzeile seines Artikels hinaus: „Ansichtssache“. Doch schwelt der Streit um das „Töten auf Verlangen“ in Deutschland seit Jahren, ohne dass eine der beteiligten Seiten befriedigende Lösungen präsentieren kann.

Zunächst rief auch die Forderung Kuschs wütende Reaktionen hervor. Die Deutsche Hospiz Stiftung zeigte sich „zutiefst entsetzt“ von dem Vorstoß. Solche „vereinzelten Meinungen“ bildeten den Nährboden „für eine gesellschaftliche Akzeptanz der Tötung als vermeintlichen Liebesdienst“. Schwerstkranke und Sterbende bräuchten weder Mitleid noch Gnade, sondern Zuwendung und professionelle Versorgung, erklärte der Vorsitzende der Stiftung Eugen Brysch.

Ausgerechnet aus dem Mund eines Christdemokraten klingt eine solche Äußerung wie ein Schlag ins Gesicht der Schwächsten.

Aus der Erklärung von Eugen Brysch

Pflicht eines Justizsenators sollte es dem entgegen sein, Richter auf die wichtigen ethisch-juristischen Entscheidungen am Lebensende vorzubereiten. Sie müssten über die Möglichkeiten der passiven Sterbehilfe, die Chancen der Patientenverfügung und die wahren Wünsche und Bedürfnisse der Patienten aufgeklärt werden“, fordert Brysch. Selbstbestimmung fange nicht beim Töten an. Eine Kontrolle aktiver Sterbehilfe sei nicht möglich, meint Brysch. Das belegten „traurige Beispiele“ aus den Niederlanden (Zeit zu sterben) und Belgien. Beide Länder haben die aktive Sterbehilfe 2002 gesetzlich erlaubt.

Import aus der Schweiz

Gleiches gilt für die Schweiz. Nachdem das Verbot der „begleiteten Tötung“ dort vor wenigen Jahren gelockert wurde, haben sich in dem Alpenland Patientenorganisationen gegründet, um die neuen Möglichkeiten umzusetzen. Exit international mit Sitz in Zürich etwa bezeichnet sich als „Gesellschaft für humanes Sterben“. Die Sterbehilfe-Organisation Dignitas folgt dem Motto „Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben“. Gegen einen einmaligen Mindestbeitrag von 100 Schweizer Franken kann man dem Verein beitreten. Seit der Gründung 1998 hat Dignitas nach eigenen Angaben 4.800 Mitglieder gewonnen. In 453 Fällen wurde aktive Sterbehilfe geleistet. 253 „Klienten“ reisten eigens aus Deutschland in die Schweiz ein. Als todbringendes Medikament wird eine Überdosis des Schlafmittels Natrium-Pentobarbital gereicht. In der Selbstdarstellung heißt es dazu:

Wer an einer unfehlbar zum Tode führenden Krankheit oder an einer unzumutbaren Behinderung leidet und seinem Leben und Leiden deshalb freiwillig ein Ende setzen möchte, kann (...) den Verein darum ersuchen, ihm beim Freitod behilflich zu sein.

Dignitas

In Deutschland stoßen solche Positionen nach wie vor nicht nur an rechtliche Barrieren, sondern auch auf organisierten Widerstand. Als Dignitas Ende September ein Büro in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover eröffnete, folgten die Proteste stehenden Fußes. Zumal Dignitas-Generalsekretär Ludwig A. Minelli zur Eröffnung der Filiale erklärte, Einfluss auf die deutsche Debatte und Rechtsprechung über die aktive Sterbehilfe nehmen zu wollen. Solche Ankündigungen provozieren vor allem in christlichen Kreisen Widerstand. Wie später in Hamburg wandte sich auch in Hannover die evangelisch-lutherische Landesbischöfin gegen die Expansion des Schweizer Vereins: „Wenn es rechtlich möglich ist, sollte man ihn verbieten“, sagte Margot Käßmann. Dignitas stoße das Tor zur aktiven Sterbehilfe auf.

Palliativmedizin als Alternative

Zugleich ging Käßmann über den üblichen Schlagabtausch zwischen Befürwortern und Gegnern der Tötungspraxis hinaus. Für Schwerstkranke müssten ambulante und stationäre Hospize ausgebaut werden, forderte sie. Auch müsse Palliativmedizin in Deutschland stärker gefördert werden.

Viele Ärzte wissen noch immer nicht, dass sie mit einer effektiven Schmerztherapie die Leiden todkranker Menschen drastisch reduzieren können.

Niedersächsische Landesbischöfin Margot Käßmann

Palliativmedizin und Hospizarbeit bezeichnet auch die Deutsche Krebshilfe als „eine echte Alternative zur aktiven Sterbehilfe“. Die Grenzen, die einer angemessenen Begleitung und Betreuung schwerkranker und sterbender Patienten immer noch gesetzt sind, müssten endlich überwunden werden, hieß es auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin im April in Aachen. Krebs-Patienten, die nicht mehr geheilt werden können, seien auf besondere Zuwendung, Begleitung und Behandlung angewiesen. „Palliativmedizin stärkt das Vertrauen der Menschen in eine fürsorgliche Medizin am Lebensende“, sagte Professor Dr. Dagmar Schipanski, Präsidentin der Deutschen Krebshilfe. Eine gute und flächendeckende Palliativmedizin und Hospizversorgung würde den Ruf nach aktiver Sterbehilfe verhallen lassen. Dafür müssen in Zeiten von Budgetierung und Sparzwang aber erst einmal die finanziellen Mitten aufgebracht werden.