Urheberrechtsausgleich oder Subventionssteuer?

Wie die Verwertungsgesellschaften ihre Einnahmen verteilen Teil 2: Die Stichprobe

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In der Debatte um eine erhöhte Leermedienabgabe auf CD-Rohlinge und auf Computerteile sprechen die Verwertungsgesellschaften davon, dass die "Urheber" für Dateientausch und Privatkopien ihrer Werke entschädigt werden sollen. Telepolis ging der Frage nach: welche Urheber eigentlich? Teil 1: Urheberrechtsausgleich oder Subventionssteuer? In Teil 2 stellte Telepolis die Spitzenreiter der Radio-Playlists und der Verkaufscharts, die nach dem GEMA-Verteilungssystem am meisten von den Ausschüttungen profitieren 24 Stunden lang in ein Filesharing-Verzeichnis. Zum Vergleich der Downloadraten dieser Spitzenreiter in der GEMA-Ausschüttung teilten wir noch einige Verzeichnisse mit anderen Werken, darunter auch Videodateien.

Die Äußerungen aus den Verwertungsgesellschaften geben Anlass zu denken. Besteht der Grossteil der über Computer kopierten Dateien wirklich aus vom Radio aufgenommenen Top-40-Material, das dort ohnehin den ganzen Tag läuft? Welchen Zweck hätte es, sowieso auf allen Stationen in Heavy-Rotation-Frequenz gespielte Hits auch noch digital zu kopieren? Befreien Multimedia-Rechner und Vernetzung nicht gerade vom Diktat der Rundfunkanstalten und der Musikkonzerne? (Vgl. Internet Killed The Video Star) Dienen Computer nicht eher dem Auffinden von nicht mehr durch die Musikkonzerne angebotenem Material? Für diese Hypothese spricht z.B, dass nach dem Blockieren von nicht-lizenzierten, urheberrechtlich geschützten Songs durch die Musiktauschbörse Napster die Benutzerzahl in den USA bei weitem nicht im erwarteten Umfang sank und außerhalb der USA sogar noch anstieg (Vgl. Napster verliert 3 Millionen User. Und beträgt der Anteil der Pornographie beim getauschten Material tatsächlich nur 1%? Wo doch interessanterweise die GEMA selbst in ihrem Mitteilungsblatt behauptet, dass Sex das für die "Internetgemeinde" attraktivste Thema sei.1

Wenn also tatsächlich vorwiegend Heavy-Rotation-Radiohits und Fernsehmaterial auf dem Computer kopiert werden sollten, dann müsste sich dies auch in der Nachfrage bei Filesharing-Systemen niederschlagen. Wir ermittelten deshalb die Spitzenreiter der Radio-Playlists und der Verkaufscharts, die nach dem GEMA-Verteilungssystem am meisten von den Ausschüttungen profitieren und stellten sie 24 Stunden lang in ein Filesharing-Verzeichnis. Damit uns keine Copyright-Verletzungen vorgeworfen werden können (nicht weil das private Tauschen von MP3s nach deutschem Recht illegal wäre, sondern um uns durch diese Untersuchung nicht dem Vorwurf des gewerblichen Tausches aussetzen zu müssen), benannten wir zeitlich zurechtgeschnittene Stücke einer Gruppe, deren Rechte nicht der GEMA übertragen wurden, in solche Stücke um, für die die GEMA oder die ZPÜ-Verwertungsgesellschaften Urheber- und Leistungsschutzrechte wahrnehmen. Wegen des damit verbundenen Abbruchrisikos durch ein Hereinhören in das Stück zählten wir auch die Downloadversuche.

Unser geteiltes Verzeichnis sah wie folgt aus:

1.Die zuletzt veröffentlichten "GEMA-Bestseller" aus der Kategorie "Airplay"

  1. Britney Spears - Baby One More Time
  2. Ricky Martin - Maria
  3. Shania Twain - That Don't Impress Me Much
  4. Lou Bega - Mambo No. 5
  5. Cher - Strong Enough
  6. Cher - Believe
  7. Whitney Houston - My Love Is Your Love
  8. Alanis Morissette - Thank U
  9. Texas - Summer Son
  10. Andru Donalds - All Out of Love

2. Die zuletzt veröffentlichten "GEMA-Bestseller" aus der Kategorie "Tonträger"

  1. Emilia - Big Big World
  2. Stefan Raab - Maschen-Draht-Zaun
  3. Celine Dion - My Heart Will Go On
  4. Oli P - Flugzeuge im Bauch
  5. Peter Maffay - Tabaluga
  6. Madonna - Frozen
  7. Loona - Hijo de la luna
  8. Lou Bega - Mambo No. 5
  9. Eiffel 65 - Blue
  10. Modern Talking - You're My Heart, You're My Soul 98

Sollten manche dieser Stücke durch Napster gesperrt sein, so würde das nur deren realistische Kopierhäufigkeit wiedergeben. Wessen Stücke wegen einer Sperre nicht getauscht werden können, der kann auch nicht von einer Urheberrechtsabgabe für solche Tauschvorgänge profitieren. Überdies müsste sich solch eine Sperrung in einer verstärkten Nachfrage im Gnutella-Netzwerk niederschlagen. Das Alter der Stücke erklärt sich zum einen aus der Entnahme der Stücke aus den letzten zugänglichen Veröffentlichungen der GEMA, zum anderen wurden auch in den anderen Bereichen ältere Stücke gewählt.

Zum Vergleich der Downloadraten dieser Spitzenreiter in der GEMA-Ausschüttung teilten wir noch einige Verzeichnisse mit anderen Werken. Zum einen boten wir zeitgenössische "E-Musik" an. Da sich die GEMA bei der Frage nach den Subventionsspitzenreitern bei den klassischen Komponisten auf den Datenschutz berief, wurden Namen und Titel aus den GEMA-Veröffentlichungen für diesen Bereich herangezogen. Von allen genannten zeitgenössischen Komponisten fanden sich von lediglich 12 überhaupt Stücke in den gängigen Filesharingsystemen, was die Auswahl erleichterte. Bei den 10 angebotenen Stücken bzw. Dummies handelte es sich im einzelnen um

  1. Friedrich Goldmann - Sinfonie 3 für Orchester, Satz 2
  2. Alban Berg und Wolfgang Rihm - Time Chant
  3. Ernst Krenek - Kammermusik für Streicher 24, Suite für Cello op. 84, Andante affetuoso
  4. György Ligeti - Lux Aeterna
  5. Hans Werner Henze - Rex Tremendae
  6. Alfred Schnittke - Konzert für Violoncello und Orchester Nr. 2, V-Grave
  7. John Cage - Imaginary Landscape No. 1
  8. George Crumb - Makrokosmos I, Klänge des Ursprungs (Genesis I)
  9. Brian Ferneyhough - Kurze Schatten II (4)
  10. Siegfried Matthus - Galilei

Als vierte Gruppe wurde eine Reihe von Stücken der klassischen Musik angeboten, die urheberrechtsfrei sind und bei denen lediglich Leistungsschutzrechte der Musiker bestehen. Im Dateinamen und im Tag wurden weder ein Orchester noch ein Dirigent, sondern nur der Komponist und der Name des Stückes genannt, so dass die Leistungsschutzrechte kein Motiv für den Download bieten konnten. Diese Nennung ist in den Filesharingsystemen bei klassischer Musik üblich. Bei den Stücken handelte es sich im einzelnen um:

  1. Johann Sebastian Bach - Toccata und Fuge in D-Moll
  2. Ludwig van Beethoven - Symphonie Nr. 5
  3. Wolfgang Amadeus Mozart - Eine kleine Nachtmusik
  4. Gioacchino Rossini - Der Barbier von Sevilla (Ouvertüre)
  5. Alexander Scriabin - Poeme Nocturne
  6. Richard Wagner - Der Walkürenritt aus dem "Ring des Nibelungen"
  7. Nikolai Rimsky-Korsakoff - Das Meer und Sindbads Schiff aus "Sheherazade"
  8. Georg Friedrich Händel - Hallelujah aus dem "Messias"
  9. Claude Debussy - Claire de lune
  10. Erik Satie - Gymnopedies 1

Eine fünfte Kategorie bildete nicht mehr oder nur schwer erhältliches Audiomaterial, das von den Verwertungsgesellschaften nicht oder kaum profitiert. Hier erfolgte die Auswahl - die allerdings auch zufällig sein sollte - nach subjektiven Kriterien. Einzig das stilistische Spektrum sollte eine gewisse Bandbreite aufweisen. Das Verzeichnis bestand aus folgenden Stücken:

  1. Syng McGowan - Loneliness Is A Pleasure (ein rares und nicht mehr erhältliches Northern-Soul-Stück)
  2. Abwärts - Computerstaat
  3. Das Pionierlied kleiner Trompeter
  4. Cyber People - Polaris
  5. Johnny Cash - The Folk Singer
  6. Justified Ancients of MuMu - The Queen and I (dieses KLF-Frühwerk musste auf Betreiben von ABBA verbrannt werden)
  7. Orson Welles - Dracula (Hörspiel)
  8. Fréhel - Oú est-il donc?
  9. Mothra's Song aus dem Soundtrack zu Daikaijû Masura von 1961.
  10. Richard P. Feynman - Basic Physics

Schließlich wurde auch noch ein Verzeichnis mit nicht bei der GEMA oder bei anderen Verwertungsgesellschaften gemeldetem Material bereitgestellt, das die folgenden zehn Stücke enthielt:

  1. Hold the Fort (Traditional)
  2. Illegal Elian - Stigmata
  3. Tegernseer Landler Reisswolvf - Wer ist dein User? Hubauer - Lüneburger Heide
  4. Jesus Skins - 77 heißt Grüß Gott
  5. Sexxxy LaTiTsia - Pork Colostomy
  6. Electric Sheep - Electric Jerry
  7. Lorenz Lorenz - Honegger in Cambodia
  8. Pepsodent Toothpaste (Werbespot aus den 1950er Jahren)

Das Anbieten einer Dummy-Datei mit dem Titel eines verbotenen Stücks mit rechtsradikalem Inhalt war wegen des Risikos des "Vortäuschens einer Straftat" (§ 145 StGB) nicht möglich. Doch auch für solche angeblich über Napster häufig getauschten Stücke (Vgl. Verfassungsschutz: Napster zentrale Plattform für Rechtsextreme) nehmen die Verwertungsgesellschaften keine Rechte wahr und schütten keine Tantiemen aus.

Daneben wurde auch eine Stichprobe des Kopierverhaltens von Videodateien vorgenommen. Wir fertigten auch hier zeitlich passende und nicht urheberrechtlich geschützte Dummy-Dateien und stellten diese in ein geteiltes Verzeichnis mit vermeintlichem Material das durch die Verwertungsgesellschaften von Leermedien- und Geräteabgaben profitiert. Im einzelnen waren dies die einen Ausschnitt aus einem kommerziellen Pornofilm suggerierende Datei High_Gloss_Sluts.avi (ca. 5 Min. lang) und vier erfolgreiche deutsche Fernsehproduktionen. Von keiner der deutschen Erfolgsserien- und Fernsehshows, weder von Gute Zeiten, Schlechte Zeiten noch von Marienhof, von Kommissar Rex oder von Wer wird Millionär? fand sich Material in den Filesharing-Programmen. Wir fertigten also Dummies aus uns für diesen Zweck von Slashcam zur Verfügung gestellten Experimentalfilmen.

Ein zweites geteiltes Filmverzeichnis enthielt ein Musikvideo der Metal-Band Rabbi Satan für das keiner Verwertungsgesellschaft Rechte übertragen wurden, eine einen nicht bei einer Verwertungsgesellschaft gemeldeten Pornokurzfilm suggerierende Datei namens Homemade_Blowjob.avi (ca. 5 min.), sowie jeweils eine Folge der Serien Ranma1/2 (in Deutschland nie gezeigt), Ren and Stimpy (läuft in Deutschland nicht mehr) und Futurama (im Originalton). Auch von den nicht von den Verwertungsgesellschaften begünstigten Serien wurden Dummy-Dateien gefertigt.

Das Ergebnis:

Die Ergebnisse nach 24 Stunden konnten durchaus überraschen. Zum einen war das Interesse für Videodateien weitaus größer als das für Musikdateien - und es bestand ausschließlich für in Deutschland nicht erhältliches Material. Zum anderen erwiesen sich die bei Napster gesperrten Interpreten keineswegs als "Renner" im Gnutella-Netzwerk - es scheint dass die Musikindustrie möglicherweise nur Titel sperren ließ, für die im Filesharing-Bereich ohnehin kein großes Interesse bestand.

So sahen die Upload-Ergebnisse für die "GEMA-Bestseller" aus der Kategorie "Airplay" - die für 75-95% der Zuteilung verantwortlich ist - wie folgt aus: Britney Spears, Shania Twain, Cher, Whitney Houston, Alanis Morissette, Texas oder Andru Donalds konnten weder bei Napster noch im Gnutella-Netzwerk auch nur einen einzigen Downloadversuch für sich verbuchen. Lediglich Lou Begas Mambo No. 5 wurde zwei mal mit Gnutella-Clients heruntergeladen, bei Ricky Martins Maria wurde ein abgebrochener Versuch im Gnutella-Netzwerk unternommen. Bei den zuletzt veröffentlichten "GEMA-Bestsellern" aus der Kategorie "Tonträger" verzeichneten Emilia, Celine Dion, Madonna, Loona und Eiffel 65 keinen einzigen Downloadversuch in beiden Filesharingsystemen. Stefan Raabs Maschen-Draht-Zaun wurde einmal bei Napster heruntergeladen, ein weiterer Dowloadversuch schlug fehl. Im Gnutella-Netzwerk wollte ihn niemand haben. Auch Oli Ps Flugzeuge im Bauch wurde einmal bei Napster heruntergeladen, sonst unternahm niemand einen Versuch. Lediglich Peter Maffays Tabaluga (Jeweils ein Download und zwei Versuche bei Napster und Gnutella) verfügte über Hörwillige in beiden Systemen. Lou Begas Downloadrate mit Mambo No. 5 wurde bereits oben geschildert - bleibt ein nach 84 Kilobyte abgebrochener Versuch im Gnutella-Netzwerk an Modern Talkings You're My Heart, You're My Soul 98 zu gelangen.

Lag das alles nur an einer Sperre durch Napster? Eine Suche ergab, dass zum Zeitpunkt der Stichprobe Britney Spears, Ricky Martin, Alanis Morissette, Celine Dion, Madonna und Modern Talking bei Napster gesperrt waren. Doch auch im sperrfreien Gnutella-Netzwerk interessierte sich niemand für diese Interpreten. Verteilten sich die Downloads aufgrund eines möglicherweise größeren Angebots? Um dieser Problematik zu entgehen hatten wir als Verbindung in beiden Clients "T3" eingetragen - potentielle Interessenten hätten also bevorzugt aus dem von uns gebotenen schnell erhältlichen Angebot wählen müssen. Unter diesen Voraussetzungen aber besagt unser Stichprobenergebnis: selbst wenn ein breiteres Angebot für diese Radiohits besteht, bedeutet die geringere Downloadfrequenz, dass keine entsprechende Nachfrage nach Kopien dieser "Hits" vorhanden ist.

Napstersnapshot

Eine Überraschung anderer Art boten die Ergebnisse in der zeitgenössische E-Musik. Nachdem sich lediglich 12 Stücke überhaupt in Filesharingsystemen gefunden hatten, erwarteten wir hier eine recht geringe Downloadfrequenz. Erwartungsgemäß wurden auch für die Werke von Friedrich Goldmann, Alban Berg, Wolfgang Rihm, Ernst Krenek, Hans Werner Henze, Alfred Schnittke und Brian Ferneyhough kein Downloadversuche unternommen. Doch Siegfried Matthus' Galilei wurde bei Napster einmal heruntergeladen, György Ligetis Lux Aeterna zweimal und George Crumbs Genesis I einmal einem Downloadversuch unterzogen. Im Gnutella-Netzwerk interessierte man sich mehr für John Cage: Einen vollständigen Download und drei Versuche konnte Imaginary Landscape No. 1 dort verbuchen. Die überraschenden Ergebnisse für diesen Bereich bestätigen die These, dass digitale Kopien eher Musik abseits der Spektakel der Musikkonzerne fördern. Vielleicht gelänge der modernen Klassik in einer Musiklandschaft mit freien Dateientausch jenseits des bestehenden Musikoligopols eine unverhoffte Blüte.

Die ältere E-Musik schnitt überraschenderweise schlechter ab, als die zeitgenössische. Keine Downloads für die Klassik-Hits von Bach, Beethoven, Mozart, Rossini, Scriabin, Wagner, Debussy und Satie. Lediglich das Hallelujah aus dem Messias von Georg Friedrich Händel wurde einmal mit Gnutella heruntergeladen, Nikolai Rimsky-Korsakoffs Das Meer und Sindbads Schiff aus Sheherazade einmal mit Napster versucht. Die Ergebnisse in den beiden Klassik-Verzeichnissen stützen die These, dass weniger Material kopiert wird, das es überall zu hören und zu kaufen gibt, als vielmehr seltenes und neues.

Downloadsieger:Homemade_Blowjob.avi.

Gnutellazielgerade

Die schwer erhältliche Stücke die von den Verwertungsgesellschaften nicht oder kaum profitieren, schnitten besser ab als die Bestseller: Downloadkönig für diesen Bereich wurde Richard P. Feynmans Basic Physics mit drei vollständigen Downloads bei Gnutella. So oft wurde keine Audio-Datei aus allen anderen Bereichen heruntergeladen. Den zweiten Platz nahm Fréhels Oú est-il donc? (2 Downloads bei Napster) ein. Fréhel verstarb 1951, der Komponist Vincent Scotto 1952. Erfolgreiche Zugriffe gab es auch für das 17 Jahre alte Italo-Disco-Stück Polaris von den Cyber People (Napster) und das KLF-Frühwerk The Queen and I (ebenfalls Napster). Einen Downloadversuch konnte das Hörspiel Dracula, interpretiert von Orson Welles, verzeichnen (Gnutella). Syng McGowans Loneliness Is A Pleasure, Computerstaat von Abwärts, das Pionierlied Kleiner Trompeter, Johnny Cashs The Folk Singer und das Mothra-Lied blieben ohne Zugriffsversuch. Trotzdem schnitt dieser Bereich mit sieben Downloads besser ab, als die Bereiche Airplay- und Tonträger-Bestseller zusammen (6 Downloads).

Sogar das nicht bei der GEMA oder bei anderen Verwertungsgesellschaften gemeldete Material schnitt nicht schlechter ab, als die für das Zuschlagssystem herangezogenen GEMA-Hits. Führend hier Lorenz Lorenz' Honegger in Cambodia mit einem Download und einem Downloadversuch (beide Napster) und die Jesus Skins mit 77 heißt Grüß Gott (1 Download bei Napster). Das Traditional Hold the Fort (Napster) und das mp3.com-Stück Stigmata von Illegal Elian (Gnutella) kamen auf jeweils einen Downloadversuch. Obwohl die anderen sechst Stücke leer ausgingen, war dieser Bereich mit 2 Downloads und 2 Downloadversuchen trotzdem beliebter als der Bereich Airplay-Bestseller, nach dem die GEMA 75-95% ihrer Einnahmen aus der Geräteabgabe verteilt.

Die höchsten Downloadraten verzeichneten die Videodateien - allerdings nicht die, die von der VFF begünstigt werden. Für diese interessierte sich niemand - abgesehen von einem schnell abgebrochenen Downloadversuch auf Marienhof gab es keine Zugriffe. Von keiner der deutschen Erfolgsserien- und Fernsehshows, weder von Gute Zeiten, Schlechte Zeiten noch von Marienhof von Kommissar Rex oder von Wer wird Millionär? wollte jemand eine digitale Kopie haben.

Dafür verzeichnete die einen Ausschnitt aus einem kommerziellen Pornofilm suggerierende Datei High_Gloss_Sluts.avi 3 Downloads und 10 Versuche. Führen wir uns nochmals die bisherige Verteilung der ZPÜ vor Augen: Pornofilmer erhalten dort lediglich 1% der Einnahmen.

Jeweils zwei Downloads verbuchte das Musikvideo der Metal-Band Rabbi Satan von dem an keine Verwertungsgesellschaft Rechte übertragen wurden, sowie die Serien Ren and Stimpy (22 Versuche) und Futurama (13 Versuche). Die Serie Ranma1/2 kam auf einen Download und 14 Versuche. Unangefochtener Downloadsieger aber wurde mit 8 Downloads und 26 Versuchen Homemade_Blowjob.avi.

Gnutellasnapshot

Der GEMA-Vorstandsvorsitzende Kreile spricht von einer "angemessenen Vergütung [...] für die Werke [...] die dank des technologischen Fortschritts problemlos verbreitet werden können."2 Aber verteilt die GEMA diese "angemessene Vergütung" auch wirklich an die Autoren der Werke, die kopiert werden? Die Ergebnisse unserer Stichprobe legen nahe, dass die geplante Verteilung der geforderten "Leermedienabgabe" auf Computerteile nicht - aber auch wirklich gar nicht - mit möglicherweise betroffenen Urheberrechten korreliert, sondern stattdessen eine Subventionssteuer für die Großverdiener der Musikindustrie ist. Die Spitzenreiter im Radio-Airplay und in den Verkaufscharts werden in weit geringerem Umfang elektronisch kopiert, als sie von der GEMA Ausschüttungen erhalten. Ein Umstand, der bisher konsequent verschwiegen wurde, wenn die GEMA eine Leermedienabgabe auf Computerteile forderte. Nicht besser sieht es bei der Verteilungsgerechtigkeit der anderen Verwertungsgesellschaften aus: Mit welcher Berechtigung etwa die VFF überhaupt einen Anteil an der Leermedien- und Geräteabgabe für Computerteile fordert, ist nicht nachvollziehbar.

Das bereits erwähnte Herausfallen ganzer Genres aus der GEMA-Wahrnehmung und die Ergebnisse des Filesharing-Tests legen zudem nahe, dass die GEMA-Vermutung mittlerweile eine nicht mehr verhältnismäßige Begünstigung ohne Entsprechung in der Realität ist. Diese Entwicklung hat sich die GEMA teilweise selbst zuzuschreiben: Zur Verfügbarkeit von Musik jenseits des Angebots der Konzerne im Netz (davon allein eine halbe Million Titel bei mp3.com) kam die fragwürdigen Verteilungspolitik der GEMA hinzu, durch die sie selbst dafür sorgte, dass eine wachsende Menge GEMA-freier Musik entstand.

Sicher - Pauschalabgaben erscheinen gegenüber einer totalen Kontrolle als das kleinere Übel. Alternativen zum pauschalen Vergütungsmodell, also Individualabrechnungsmodelle kollidieren mit Grundrechten und wären in den bisher denkbaren Formen verfassungswidrig (Vgl.Tauschbörsen wie Napster oder Gnutella verletzen nicht das Urheberrecht) Doch müssen Pauschalabgaben ausgerechnet durch die Verwertungsgesellschaften verteilt werden? Alternativ vorstellbar wäre z.B. ein Abführen der Urheberrechtssteuer an die Künstlersozialkasse oder die Einführung einer Künstlergrundsicherung. Denn die Pornodarstellerin, deren Bilder im Usenet weite Verbreitung finden, sieht von der Urheberrechtsabgabe im Normalfall gar nichts - während Zlatko und Boris Becker von den Verwertungsgesellschaften auch noch subventioniert werden (Vgl. Es ist geil ein Arschloch zu sein oder Blödheit als "geistiges Eigentum").