Versagende Konkurrenz

Keine Einigung zum ALG II - Teil 2

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Nachdem sie im Familiensektor mit den Netzsperren die Popularität auf sich zog, wollte Ursula von der Leyen ihren Siegeszug mit der Neuregelung von ALG II weiterführen. Die Ministerin, die, nachdem sie nun doch nicht das Amt des Bundespräsidenten erhielt, gerne auch als mögliche Kanzlerkandidatin gehandelt wird, hätte durch das Bildungspaket, das sie immer wieder in den Mittelpunkt rückte, tatsächlich punkten können.

Manuela Schwesig (rechts). Foto: PhilFS. Lizenz: CC-BY-SA.

Die Konkurrenz im eigenen Lager, insbesondere durch Kristina Schröder war weitgehend ausgeschaltet und machte eher durch private Nachrichten von sich reden, statt, wie einst Ursula von der Leyen, als "Macherin" zu gelten. Auch seitens der SPD sah es mit "Superpowertochtermuttern" eher schlecht aus, weshalb für Ursula von der Leyen der harte Gegenwind durch Manuela Schwesig unerwartet gekommen sein müsste. Bei den Netzsperren hatte sich Manuela Schwesig noch der Linie Ursula von der Leyens angeschlossen, jetzt aber, da es um ALG II ging, sah dies anders aus.

Dabei galt Manuela Schwesig schnell als "das Gesicht, mit dem die Sozialdemokraten eine Alternative zu Ursula von der Leyen bieten wollen". Mit ihrem Einsatz bei den ALG-II-Verhandlungen hätte Manuela Schwesig der SPD, die seit den Zeiten Gerhard Schröders ihr soziales Profil mehr und mehr verlor, eben dieses Profil wieder schärfen können. Tatsächlich hat sie sich aber, ähnlich wie auch Ursula von der Leyen, beim Poker darum verzockt, was nun verabschiedet wird.

Mindestlöhne, Leiharbeit ...

Dabei hätte sich Manuela Schwesig auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts stützen und so die Berechnungsmethodik der Bundesregierung angreifen können, hätte darauf abzielen können, dass erneut Kinder als kleine Erwachsene behandelt und Beträge geschätzt statt ermittelt werden. Doch Manuela Schwesig zog, genau wie auch Ursula von der Leyen, mit einem Komplettpaket in die ALG-II-Schlacht. Nicht nur der ALG II-Regelsatz, auch der Mindestlohn und die Leiharbeit sollten in den neuen Regelungen bedacht werden.

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit", das klang sozial und fair, hatte aber mit den vom Bundesverfassungsgericht gerügten Methoden zur ALG-II-Berechnung nichts mehr zu tun. Dennoch hielt Manuela Schwesig daran fest - ebenso wie Ursula von der Leyen an ihrem Bildungspaket. Statt gegenseitig das soziale Denken herauszustellen und sich zunächst auf die Neuberechnung zu einigen, bevor der ALG-II-Rucksack noch mit zusätzlichen Steinen beladen wird, wollten sich beide Seiten profilieren, was letztendlich nur auf Kosten der ALG-II-Empfänger gehen konnte, denn eine Einigung war in immer weitere Ferne gerückt.

Letztendlich werden nun drei Männer über ALG II verhandeln und Manuela Schwesig wie auch Ursula von der Leyen haben eine Niederlage hinzunehmen, über die auch das angestrengte Lächeln der beiden Damen nicht hinwegtäuschen kann. Die SPD, die sich über Manuela Schwesig wieder ein soziales Profil geben wollte, ist ebenso gescheitert wie CDU, die sich auf ihre Vorzeigeministerin verlassen hat.

Dass Angela Merkel am Schluss ein Machtwort sprach, dürfte für Ursula von der Leyen bitter gewesen sein. Dass die jetzt bevorstehenden Verhandlungen wahrscheinlich die Zeitarbeit ebenso wie den Mindestlohn ausklammern werden, zeitgleich die CDU aber von ihrer Berechnung nicht abrücken kann, ohne das Gesicht zu verlieren, lässt beide Seiten als Verlierer in diesem politischen Machtpoker dastehen.

Doch die wahren Verlierer sind die ALG-II-Empfänger, die noch weiter auf eine klare Ansage warten müssen und nicht zuletzt auch die Kinder, die - was insofern bereits eine Absurdität darstellt - einen ALG-II-Regelsatz erhalten, obgleich dieser als arbeitspolitisches Instrument angesehen wird, nicht jedoch als das soziokulturelle Existenzminimum, als dass das Bundesverfassungsgericht diesen bezeichnet hat. Sie werden auf Bildungspakete und gegebenenfalls stattfindende Erhöhungen noch länger warten müssen und - anders als die Erwachsenen - erhalten sie die Gelder nicht rückwirkend.

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