Assange bleibt in Polizeigewahrsam

Das britische Gericht entschied gegen eine Kaution. Der WikiLeaks-Gründer soll bis 14.Dezember inhaftiert bleiben

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Julian Assange wurde die Freilassung gegen Kaution nicht bewilligt, bis zum 14.Dezember soll er in Polizeigewahrsam bleiben. Dies ist das Zwischenergebnis der Anhörung des WikiLeaks-Gründers vor einem britischen Gericht, wie dies der Guardian berichtet. Laut Verhandlungsbeobachtern soll sich der Richter über das dürftige Beweismaterial beklagt haben.

Assange selbst wird mit der ausdrücklichen Weigerung zitiert, sich nach Schweden ausliefern zu lassen. Er und seine Anwälte erkennen die ihm zur Last gelegten Anschuldigungen nicht an. Von seiner Seite wird verlautbart, dass die Anklagen aus einem Streit über "einvernehmlichen, aber ungeschützten Sex" rühren. Der Fall habe politische Dimensionen.

Die schwedische Anklage, geführt von der Göteborger Staatsanwältin Marianne Ny, verwehrt sich politischen Anschuldigungen. Das britische Gericht verlas laut Guardian in Beisein der schwedischen Anklagevertreterin Gemma Lindfield eine Anklageschrift, in der Assange unter anderem vorgeworfen wird, dass Zwang eine Rolle beim Geschlechtsverkehr gespielt habe und Assange Sex mit einer der Frauen gehabt hätte, während sie schlief. Von den schwedischen Behörden werden ihn in einem Fall sexuelle Nötigung, in zwei Fällen sexuelle Belästigung und in einem weiteren Fall Vergewaltigung vorgeworfen.

Die Gerichte in Großbritannien müssen nun entscheiden, ob der vorliegende Haftbefehl für eine Auslieferung an Schweden ausreichend ist. Da Assange, wie er deutlich bekundete, mit der Auslieferung nach einem europäischen Haftbefehl nicht einverstanden sei, könnte dies Monate dauern, so Marianne Ny zur Festnahme von Assange (mehr dazu siehe Wikileaks-Mitgründer Julian Assange festgenommen).