"Auch gegen den Willen der Mütter"

Ledige Väter haben es künftig leichter, das Sorgerecht für ihre Kinder zu beantragen

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Dies hat das Kabinett heute beschlossen. Laut Gesetzesentwurf, der auch auf Rechtssprechungen des Straßburger Gerichtshofes ( Besseres Sorgerecht für ledige Väter) und des Bundesverfassungsgerichts ( Mehr Recht auf Vater für die unehelichen Kinder) reagiert, soll das Verfahren, mit dem Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind, Mitsorge beantragen, erleichtert werden. Es genüge ein Antrag beim Familiengericht, berichtet die SZ in ihrer heutigen Ausgabe. Die Mutter werde davon in Kenntnis gesetzt.

Wenn die Mutter nicht widerspreche, würde das gemeinsame Sorgerecht "in einem vereinfachten Verfahren rasch und unbürokratischen gewährt". Im Falle des Widerspruchs prüfe das Familiengericht, ob die Gründe erkennbar mit dem Kindeswohl zu tun haben. Der Einwand, dass sie nur eine kurze Beziehung mit dem Vater hatte und "keinen weiteren Kontakt" wünsche, werde beispielsweise nicht als ausreichender Grund gewertet, geht aus dem Bericht der Zeitung hervor, die Kenntnis von dem Gesetzesentwurf hat. Der Gesetzesentwurf eröffnet die Möglichkeit, dass dem Vater das Mitsorgerecht gegen den Willen der Mutter zugesprochen wird.

"Leitbild des Entwurfs ist, das grundsätzlich beide Eltern die Sorge gemeinsam tragen, wenn das Kindeswohl dem nicht entgegensteht", kommentierte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nach dem Kabinettsbeschluss. Das neue Gesetz soll laut Medienberichten berücksichtigen, dass es immer mehr nichteheliche geborene Kinder gibt (1995: 15 Prozent; gegenwärtig: 33 Prozent, so die SZ). Laut Erkenntnissen der Familienforschung, auf die Leutheusser-Schnarrenberger Bezug nehme, wünschten Kinder meist eine enge Beziehung zu beiden Elternteilen.