Bei der Allianz drücken die Datenschützer beide Augen zu

Vor dem Gesetz sind manche eben gleicher

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie in Telepolis berichtet, betreibt die Allianz AG eine Firma zur Mobilfunkortung (AOS) ( Allianz kann nun Handys orten). Doch dies geschieht ohne ausreichende datenschutzrechtliche Grundlage.

Zunächst hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte von der Allianz OrtungsServices GmbH verlangt, dass sie mit jedem einzelnen der 16 Bundesländern einen entsprechenden Vertrag schließen sollte. Das war der Versicherung zu aufwendig. Man einigte sich auf eine niedrigere Hürde: den Abschluss sogenannter "Erfüllungsgehilfenverträge" mit den vier Mobilfunkbetreibern.

Recherchen von Telepolis ergaben aber, dass die AOS bis heute über nur einen der geforderten vier Verträge verfüg, nämlich den mit Vodafonet. Das ist dem Datenschutzbeauftragten seit 2010 bekannt. Dessen Pressestelle bestätigte nun gegenüber Telepolis:

"Die AOS hatte den Bundesbeauftragten im Dezember 2010 über den Status der Verhandlungen wie folgt informiert:
Vodafone: Vertrag bereits geschlossen
O2: In Verhandlung
T-Mobile: In Verhandlung
E-Plus: Vertrag mit AOS zum 31.12.2010 gekündigt."[/b]
Mit dem Hinweis "In Verhandlung" wurde suggeriert, T-Mobile und O2 seien bereit, einen solchen Vertrag zu schließen. Das ist bis heute nicht der Fall. Gegenüber Telepolis erklärte die Deutsche Telekom AG:
"Wie bereits auf Ihre erste Anfrage hin geantwortet, ist die AOS eben nicht unser Erfüllungsgehilfe, da sie eben nicht einen Dienst für uns erbringt und Auftragsdatenverarbeitung in unserem Auftrag betreibt."

Auch O2 hat keinen Erfüllungsgehilfenvertrag mit der Allianz OrtungsService GmbH abgeschlossen. Dennoch schaut der Bundesdatenschutzbeauftragte in diesem Fall ruhig zu. Gegenüber Telepolis ließ er mitteilen:

"Eine rechtliche Auseinandersetzung würde möglicherweise dazu führen, dass die Telekom der AOS keine Standortdaten mehr übermittelt, also dann die Leitstellen von etwa der Hälfte der Anrufer (Telekom und E-Plus) keine Daten mehr erhalten können. Dies hält der Bundesbeauftragte nicht für erstrebenswert."

Datenschutzgesetze gelten für alle – aber nicht für alle gleich.