Berlusconi zu Freiheitsstrafe verurteilt

Aufgrund eines Amnestiegesetzes müsste Berlusconi statt der vier Jahre, aber nur eines absitzen - aber auch das ist sehr unwahrscheinlich

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Er hat sich nicht lange genug im Amt halten können, und es ist ihm nicht gelungen, nach seinem Rücktritt schnell genug wieder in die Politik zurückzukommen, um eine Verurteilung zu verhindern. Silvio Berlusconi, der Milliardär und Medientycoon, der viele Anklagen schlitzohrig überstehen konnte, vor allem indem er sich von den Italienern vier Mal nacheinander zum Ministerpräsidenten wählen ließ, wurde im ersten von drei laufenden Prozessen zu vier Jahren Haft verurteilt, fünf Jahre darf er keine öffentlichen Ämter annehmen und muss eine Geldstrafe von 10 Millionen zahlen.

Das Gericht, das Berlusconi erstmals wegen Steuerbetrugs im sechs Jahre dauernden Mediaset-Verfahren zu einer Freiheitsstrafe verurteilte, verkündete aber auch, dass der ehemalige Ministerpräsident und jetzige Abgeordnete unter eine Amnestieregelung aus dem Jahr 2006 fällt und nur ein Jahr verbüßen muss, da ihm drei Jahre erlassen werden. Da hatte Berlusconi aber nicht einmal wie sonst so gerne als Regierungschef vorgesorgt, sondern profitiert von einem Amnestiegesetz der Regierung Prodi, um die überfüllten Gefängnisse zu entlasten. Fedele Confalonier, der Präsident von Mediaset, wurde freigesprochen.

Berlusconi wird zusammen mit zehn weiteren Angeklagten vorgeworfen, die Preise für Film- und Fernseh-Übertragungsrechte manipuliert zu haben, um so weniger Steuern zahlen zu müssen. Es geht um 470 Millionen Euro. Verurteilt wurden zu Gefängnisstrafen u.a. auch Frank Agrama, der als Vermittler diente, Daniele Lorenzano, Produzent und ehemaliger Fininvest-Manager, Gabriella Galetto, ein ehemaliger Mediaset-Manager in der Schweiz.

Ob Berlusconi, der auch wegen der Ruby-Affäre des Amtsmissbrauchs und der Förderung der Prostitution von Minderjährigen vor Gericht steht, das eine Jahr im Gefängnis wird absitzen müssen, ist höchst unwahrscheinlich. Der Milliardär wird mit einem Heer von Anwälten alle Register ziehen, um dies zu vermeiden. Das Urteil wird sowieso erst nach der dritten Instanz rechtskräftig.