Britische Polizei soll Aufenthaltsort von Assange kennen

Aufgrund eines formellen Fehlers der schwedischen Staatsanwaltschaft soll die Polizei den Wikileaks-Gründer noch nicht festgenommen haben

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Meist wird vermutet, dass sich Julian Assange, das mittlerweile weltberühmte Gesicht von Wikileaks, der sich selbst als "Herz und Seele dieser Organisation, ihr Gründer, Philosoph. Sprecher, Finanzier und alles andere" bezeichnet und offenbar die zerfallende Organisation autoritär leitet, irgendwo in London aufhält.

Sicherheitshalber trat er schon mit dem neuesten Enthüllungscoup von Wikileaks nicht mehr an die Öffentlichkeit. Nicht nur wurden vor allem in den USA Drohungen laut und sein Kopf von manchen gefordert, die ihn als Terrorist oder feindlichen Kämpfer behandelt sehen mochte. In den USA und in Australien wurden gegen ihn auch Ermittlungen aufgenommen und in Schweden hatte die Oberstaatsanwältin Marianne Ny den schon beiseitegelegten Vorwurf der Vergewaltigung wieder aufgegriffen und ihn just zu der Zeit, als Cablegate begann, zur Fahndung bei Internetpol ausschreiben lassen.

Auch die britische Polizei ist durch den Red Alert, der kein Haftbefehl ist, gefordert, den Aufenthaltsort von Assange zu ermitteln und festzunehmen, um ihn an Schweden auszuliefern. Wie die britische Times erfahren haben will, kannte die Polizei zwar den Aufenthaltsort im Südosten Großbritanniens, konnte ihn aber nicht festnehmen, weil die schwedischen Behörden einen formalen Fehler bei der Ausschreibung zur Fahndung am 19. November gemacht haben sollen. Es wäre auch ein Wunder, wenn es Assange gelungen wäre, völlig unterzutauchen.

Der Independet berichtet, dass Scotlad Yard schon seit Wochen in Kontakt mit den Anwälten von Assange steht und eine Telefonnummer von ihm selbst besitzt, aber mit der Festnahme noch wartet. Mark Stephens, sein Anwalt, sagt überdies, Assange würde sich gar nicht verstecken. Nachdem erst gestern der Red Alert von Interpol veröffentlicht wurde, scheint nun der formale Fehler behoben zu sein. Allerdings hat Stephens gegen die Fahndung in Schweden Einspruch erhoben und geltend gemacht, dass er nicht einmal über die Anklagepunkte informiert worden sei. Das seien grundlegende rechtliche Verpflichtungen. "Da Schweden ein zivilisiertes Land ist", so der Anwalt, "bin ich widerstrebend gezwungen daraus zu schließen, dass es eine Hetzjagd und keine Strafverfolgung ist."