Das Mietrecht wurde verschärft

Energetische Sanierung soll als Vorwand dafür herhalten

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Schwarzgelb legt die "Energiewende" weiter ganz im Sinne seiner Klientel aus. Ab Mai gilt ein Mietrecht das insbesondere Mieterrechte einschränkt. Eine Mietminderung bei Bauarbeiten ist jetzt in den ersten drei Monaten nicht mehr zulässig, wenn diese auch nur teilweise Maßnahmen zur energetischen Sanierung beinhalten. Offiziell heißt es, dass Eigentümer damit ermutigt werden sollen, ihre Miethäuser und Mietwohnungen energetisch auf den aktuellen Stand zu bringen.

Mietminderung ist weiter erlaubt wenn Lärm, Schmutz und Nutzungsausfall von normalen Sanierungsarbeiten stammen. Dazu definiert das neue Mietrecht, was unter einer energetischen Sanierung zu verstehen ist, nämlich "bauliche Veränderungen durch die der Mieter Endenergie einsparen kann". Mietminderung nur bei energetischen Sanierungen zu verbieten, wird zu Konflikten führen, weil in den meisten Fällen verschiedene Baumaßnahmen zur gleichen Zeit durchgeführt werden. Jetzt reicht es aber, dass irgendwo auch Dämmung aufgetragen wird, damit das Mietminderungsverbot greift, denn qualitative Anforderungen an das zu erreichende energetische Niveau wurden nicht festgelegt.

Die neue Regelung dürfte also zu vielen Streitfällen führen. Damit Mieter aber gar nicht erst auf die Idee kommen zu mindern, wurde gleichzeitig das Kündigungsrecht verschärft. Mieter können jetzt per Einstweiliger Verfügung gekündigt werden. Offiziell wurde die Regelung eingeführt, um Mietnomaden leichter aus Wohnungen zu bekommen. Doch greift die Regelung auch bei Mietern, die zum Beispiel durch Mietminderung oder bei umstrittenen Mieterhöhungen im Forderungsrückstand sind.

Nach Sanierungen erhöhen Vermieter oft die Miete. Der Maßstab dafür ist weiterhin die ortsübliche Vergleichsmiete. Auf dem Weg dahin darf die Miete nun nicht mehr in 20-Prozent-Schritten sondern in drei Jahren nur noch um 15 Prozent angehoben werden. Das klingt erst einmal gut, doch gilt das nur in ausgewählten Ballungsgebieten und Städten, die von den Ländern festgelegt werden sollen. Außerdem ist der Mietanstieg nur für bestehende Mietverhältnisse gedeckelt. Zieht ein Mieter aus, dann sind bei Neuvermietung weit höhere Mietsteigerungen möglich. Diese liegen zur Zeit in Hamburg im Schnitt bei 27, in Berlin bei 20 und in München bei 15 Prozent. Der Vorschlag, bei Neuvermietung eine 10-Prozent-Grenze oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete zu ziehen, wurde nicht in das neue Mietrecht übernommen.