Die ALGII-Regelsätze reichen nicht für ein menschenwürdiges Leben!(Update)

Außer Kontrolle

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben den HartzIV-Apologeten eine schallende Ohrfeige verabreicht

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.
Update/Hinweis: *Die Überschrift entspricht zwar dem, was das BVerfG sagte, nämlich dass die Regelleistungen nicht dem Grundrecht auf... genügen, aber der Begriff "reichen" suggeriert anscheinend, dass die Entscheidung zwangsläufig eine Erhöhung der RS mit sich bringen muss - dem ist nicht so. Für die Irritation, die durch diesen missverständlichen Begriff entstand, entschuldige ich mich.

-------

Das mit Spannung erwartete Urteil zu den ALG II-Regelsätzen aus Karlsruhe fiel - wie erwartet - deutlich aus: "Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht"

Das bedeutet jetzt nicht zwangsläufig, dass die Regelsätze erhöht werden

, aber: "Das Grundgesetz schreibt dem Gesetzgeber keine bestimmte Methode für die Bedarfsermittlung vor", erläuterte Papier. "Der Gesetzgeber ist jedoch von Verfassungswegen verpflichtet, alle existenznotwendigen Aufwendungen folgerichtig in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf - also realitätsgerecht - zu bemessen." Die Leistungen müssten auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren festgelegt und tragfähig gerechtfertigt werden. "Schätzungen ins Blaue hinein laufen jedoch einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider."

Die vielfach gerügten Ermittlungsmethoden, die die Regierung anwandte, um den Regelsatz auf 345 (später 347 bis 359 Euro) festzusetzen, sind insofern nicht mehr als Grundlage für eine Regelsatzfestlegung akzeptabel. Ab 1.1.2011 müssen neue Regelsätze feststehen, die einer näheren Betrachtung hinsichtlich der obigen Kritikpunkte standhalten. Hier wird es auch darum gehen müssen, inwiefern es mit dem Prinzip: "Kinder benötigen x% vom Erwachsenenregelsatz" getan ist und was für Kinder notwendig ist etc.

Für die Regierung eine Menge Hausaufgaben - allerdings ist fraglich, ob die nächste Berechnung nicht doch wieder zum nächsten Gang nach Karlsruhe führt. Es wäre nicht das erste Mal, dass das oberste Gericht lediglich als "Bremser" angesehen und sein Urteil eher umschifft, denn als mahnende und wegweisende Boje gesehen wird.