EEG: Bundesregierung hält an ihrem Ziel fest

Spitzengespräch bei Merkel ergibt wackeligen Kompromiss in Sachen landgestützter Windkraft

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Die Bundesregierung sieht die EEG-Novelle nach den Gesprächen zwischen den Chefs der Landesregierung mit der Kanzlerin Angela Merkel sowie ihrem Vize Sigmar Gabriel auf gutem Weg. Allerdings bleibt unklar, wie viel daran Zweckoptimismus ist. Immerhin sechs Stunden bis in den frühen Mittwochmorgen hinein hatte man konferiert. Mitte Mai war ein erstes Treffen vollkommen ohne Ergebnis auseinandergegangen.

Nun heißt es, es werde einen Ausbaukorridor von 2800 Megawatt jährlich für die landgestützte Windkraft geben. Ob damit wirklich das Ansinnen vom Tisch ist, die Windenergie zum Lückenbüßer zu machen, bleibt unklar. Bisher heißt es im Entwurf, Windkraftausbau soll nur so weit zugelassen werden, wie die Zielmarke von 45 Prozent Ökostromanteil am Bruttoinlandsverbrauch bis 2025 nicht überschritten wird.

An diesem Ziel hält die Bundesregierung jedoch ausdrücklich fest. Ja, in ihrer Presseerklärung nach dem Spitzengespräch im Berliner Kanzler-Klotz spricht sie sogar davon, ihr Ziel sei ein Ökostromanteil am brutto Inlandsverbrauch von lediglich 40 bis 45 Prozent. Zum Vergleich: 2015 lag der Anteil bereits bei etwas mehr als 32 Prozent, und in den ersten fünf Monaten 2016 nach vorläufigen Zahlen des Fraunhofer Instituts für Solare Energiesysteme sogar bei annähernd 38 Prozent.

Mit anderen Worten: Die Bundesregierung spricht weiter davon, die Energiewende massiv auszubremsen, und der offensichtliche Widerspruch zu einem Ausbauziel von 2800 MW jährlich an Windenergie und 600 MW in größeren, ausschreibungspflichtigen Solarprojekten lässt auch zukünftig heftige Auseinandersetzungen erwarten.

In diesem Zusammenhang ist bemerkenswert, dass sich Bund und Länder darauf geeinigt haben, dass künftig nur 60 Prozent des Zubaus in den Küstenländern erfolgen dürfe. Das ließe sich über eine Verteilung der Ausschreibungen erreichen, die künftig Voraussetzung für die Förderung sein sollen. Die große Frage wird aber sein, was passiert, wenn in Bayern, Sachsen und vielleicht noch einigen anderen Ländern im Binnenland der Windausbau (weiter) behindert wird. Wird die 60-Prozent-Regelung so starr sein, dass automatisch der Ausbau an der Küste geringer ausfallen muss, wenn überzogene Abstandsregelungen oder ähnliches den Windradbau im Süden unmöglich machen?