EEG-Novelle: Bundesregierung will mehr CO2-Emissionen

Bundesregierung will Windausbau abwürgen. Pläne laufen auf einen Anstieg des Treibhausgasausstoßes hinaus

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Vor dem Bund-Länder-Spitzentreffen am heutigen Abend hat der Bundesverband Windenergie (BWE) davor gewarnt, dass die Pläne der Bundesregierung die Branche gefährden. Es sei grotesk, wenn ausgerechnet "die absolut preiswerte Windenergie an Land" ausgebremst werden solle.

Nachrichtenagenturen hatten gestern Nachmittag gemeldet, dass die Bundesregierung den Ministerpräsidenten eine einmalige Absenkung der Vergütung für Windenergie um 7,5 Prozent Anfang 2017 vorschlagen wolle. Ziel sie die "derzeit hohe Ausbaudynamik zurückzuführen".

Für Strom aus in diesem Jahr neu errichteten Anlagen gibt es für fünf Jahre eine erhöhte Anfangsvergütung von 8,41 Cent pro Kilowattstunde. Für weitere 15 Jahre werden dann 4,58 Cent pro Kilowattstunde gezahlt. Nach bisherige Gesetzeslage (Einzelheiten hier) gibt es eine Degression von jährlich 1,5 Prozent. Das heißt, für im nächsten Jahr neu errichtete Anlagen würden 8,28 Cent Anfangsvergütung und 4,52 Cent Grundvergütung für die letzten 15 Jahre gezahlt werden.

Der Vorstoß der Bundesregierung liefe darauf hinaus, die Anfangsvergütung für die 2017er Neuanlagen auf 7,78 und die Grundvergütung auf 4,18 Cent pro Kilowattstunde abzusenken. Schon bei der Fotovoltaik hatte eine zu rasche Absenkung der Vergütungssätze ab 2012 zu einem erheblichen Rückgang des Zubaus geführt, der in den ersten Monaten 2016, wie berichtet, auf einem neuen Tiefstand angekommen ist.

Fragt sich, was die Bundesregierung mit ihrem Vorstoß im Schilde führt. Ist es vielleicht nur Verhandlungstaktik? Eine Maximalforderung ist immer gut, um den Widerstand zu brechen. Man kann dann ein wenig nachgeben und doch das Wesentliche durchsetzen, was man eigentlich im Sinn hat. Das wäre der Referentenentwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, über den wir bereits wiederholt berichtet haben.

Dieser wird in seiner bisherigen Form den Ausbau der Windenergie ab 2018 erheblich einschränken, und offensichtlich will die Bundesregierung mit ihrem neuesten Vorstoß verhindern, dass im nächsten Jahr nicht noch schnell eine Welle von Last-Minute-Projekten gebaut werden. Entsprechende Forderungen gibt es bereits seit dem Winter vom Wirtschaftsflügel der Union.

Aus der Branche und auch von einigen Bundesländern gibt es derweil erheblichen Widerstand gegen einige zentrale Punkte des Referentenentwurfs. Kritisiert wird unter anderem die Ausschreibungspflicht, die bisher auch keine Ausnahme für kleinere, von Bürgergruppen oder Energiegenossenschaften getragene Projekte zulässt. Dabei lassen die Richtlinien der EU, auf die sich die Bundesregierung beruft und die sie natürlich selbst mit abgestimmt hat, durchaus Ausnahmen für kleine Windparks bis 18 Megawatt zu.

Der BWE und einige Bundesländern fordern außerdem, dass der Windausbau auf einem Niveau von mindestens 2500 Megawatt netto gehalten wird. Nach dem Entwurf sollen die jährlich ausgeschriebenen Zubaumengen jedoch so reguliert werden, dass 2025 der Anteil der Erneuerbaren am Bruttoinlandsverbrauch bei maximal 45 Prozent liegt.

Derzeit beträgt ihr Anteil schon 32,7 Prozent, die Entwicklung würde also erheblich verlangsamt. Außerdem werden bis 2022 die Atomkraftwerke wegfallen, die 2015 noch 15,3 Prozent zur Deckung des Bruttoinlandverbrauchs beigetragen haben. Das Ziel der Bundesregierung läuft also darauf hinaus, dass die Erneuerbaren nicht einmal vollständig die AKW ersetzen und daher die Treibhausgasemissionen wieder steigen würden.

Kritik an den Plänen der Bundesregierung kommt auch vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Der Referentenentwurf drohe die Energiewende auszubremsen, heißt es auch beim DGB. Die "Leitschnur" des EEG, die bisher "Planungs- und Investitionssicherheit für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen" habe, drohe verloren zu gehen. Die Energiewende müsse mit breiter Akteursvielfalt fortgesetzt werden, und dürfe nicht zu einem Projekt anonymer Finanzinvestoren verkommen.

Der Gesetzentwurf gefährde Arbeitsplätze insbesondere in der Windindustrie. Die Windkraft an Land müsse auch weiter mit einem Volumen von mindestens 2.500 MW netto ausgebaut werden. Nur so könnten Strukturbrüche vermieden und die Technologieführerschaft in dem Bereich erhalten werden.