EEG vor Verfassungsgericht

250 Anlagenparks sollen durch Novelle vor der Pleite stehen

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Die ab dem 1. Januar 2009 geltende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll der Grund dafür sein, dass viele Anlagenparks nun unwirtschaftlich sind. Besonders Biogasanlagen seien betroffen. Grund sind nicht die gesunkenen Einspeisetarife an sich, sondern die Regelung der EEG-Novelle, dass technisch und räumlich zusammenliegende Anlagen wie eine einzige Großanlage behandelt werden und eine entsprechend geringere Einspeisevergütung erhalten. Nach dem alten EEG war es noch möglich gewesen Anlagenmodule als Einzelanlagen auszuweisen, auch wenn sie tatsächlich im Zusammenhang errichtet und gemeinsam betrieben wurden.

Besonders betroffen sind nun Großanlagen die über Fondsgelder finanziert wurden, die alten Einspeiseregelungen kalkulierten und nun die Gewinnerwartungen nicht erbringen können. Deutschlands größter Biogas-Anlagenpark in Penkun, Mecklenburg-Vorpommern wurde z.B. über einen Leasingfonds finanziert und bekommt nun 45% weniger Einspeisevergütung als erhofft. Der Betreiber will nun per Verfassungsbeschwerde eine Eilentscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen und so die Ausplittungsregelung des EEG stoppen lassen, weil sie gegen den Vertrauensschutz verstoße. Das Ergebnis der Klage hätte dann auch Auswirkungen auf andere Anlagenbetreiber, etwa die großer solarer Freiflächenanlagen.