Elisabeth Winkelmeier-Becker gewinnt Rainer-Wendt-Medaille 2015

Preis für die innovativste Begründung zur Vorratsdatenspeicherung wurde vorzeitig vergeben

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Die Bundestagsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) wurde am Samstag in einer ad hoc anberaumten Feierstunde mit der diesjährigen Rainer-Wendt-Medaille für innovative Begründungen für die Vorratsdatenspeicherung ausgezeichnet. Die Fachjury war von der Verdichtung an origineller Argumentation für die umstrittene Überwachungstechnologie so beeindruckt, dass ein annähernd konkurrenzfähiger Beitrag für das restliche Jahr nicht ernsthaft zu erwarten sei.

So waren der Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Recht und Verbraucherschutz während der Bundestagsdebatte zur Vorratsdatenspeicherung die folgenden Zeilen geglückt:

"Ich bin der festen Überzeugung, dass wir eine Vorratsdatenspeicherung brauchen …

Ein Fall war, dass eine Geschädigte eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße bekam. Es ging um behauptete Redtube-Porno-Streaming-Kosten. Die IP-Adresse konnte nicht nachvollzogen werden, es gab erheblichen Schaden und keinen Ermittlungsansatz, weil man eben überhaupt nicht nachvollziehen konnte, von wem das kam, was da so viel Schaden angerichtet hatte."

Stenografischer Bericht vom 18. März 2015, Seiten 8863 und 8864

Der dem legendären Polizeigewerkschaftler und Sicherheitsexperten Rainer Wendt gewidmete Preis war damit uneinholbar fällig.

Die Laudatio hielt Sebastian Edathy, der 2010 die Vorratsdatenspeicherung wegen einer ihm anonym zugesandten Plastikvagina gefordert hatte, weil er damals den Absender kennenlernen wollte. Edathy räumte ein, er habe zwar nicht so ganz verstanden, warum sich ausgerechnet eine katholische CDU/CSU-Abgeordnete für die juristisch fragwürdigen Interessen windiger angeblicher Pornorechteinhaber verwenden wolle. Allerdings sei es ja nicht auszuschließen, dass sich unter den RedTube-Werken auch Kunst befände. Zudem müsse man bei einer ehemaligen Richterin wie Winkelmeier-Becker annehmen, dass die Juristin wisse, wovon sie rede.

Winkelmeier-Becker würdigte in ihrer Dankesrede ausdrücklich auch Edathys Verdienste um die Vorratsdatenspeicherung. Man solle sich nicht von diesem törichten Gerede von Datenschützern verunsichern lassen. Das Misstrauen gegen deutsche Behörden sei unbegründet, da diese mit sensiblen Informationen stets gewissenhaft und verantwortungsvoll umgingen. Insbesondere Mandatsträger als besondere Vertreter der Öffentlichkeit könnten auf den Datenschutz vertrauen und müssten nicht etwa damit rechnen, dass aufgrund von Datenspuren angestoßene Hausdurchsuchungen öffentlich bekannt würden. Befürchtungen von Missbrauch geheimer Informationen oder gar Weitergabe an ausländische Dienste seien abwegige Verschwörungstheorien.