FDP will mit Bürgergeld punkten

Das Modell soll den Wählern als Alternative zum Mindestlohn empfohlen werden

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Ursprünglich sollten sich die 662 Delegierten auf dem FDP-Sonderparteitag in Frankfurt vor allem mit der Bildungspolitik befassen, für die beim letzten ordentlichen Parteitag keine Zeit mehr blieb. Doch dann kamen Frank Schäffler, Burkhard Hirsch und knapp 4.000 weitere Parteimitglieder, die eine Entscheidung der Basis über den dauerhaften Euro-"Rettungsschirm" ESM verlangten - und so dafür sorgten, dass Parteichef Philipp Rösler viel Zeit dafür aufwendete, den Anwesenden zu versichern, er fände es ebenfalls "bedenklich", wenn die Europäische Zentralbank (EZB) "gegen den Rat der Bundesbank in größerem Maßstab Anleihen aufkaufen sollte" und auf diese Weise eine Transferunion durch die Inflationshintertür entstünde.

Ein anderes kurzfristig auf den Tisch gebrachtes Thema ist der Mindestlohn, den Angela Merkel nun auch in ihrer CDU durchsetzen will. Hier rief Rösler seine Partei dazu auf, dem Wähler die Gegnerschaft dazu damit zu erklären, dass ein "Liberales Bürgergeld" eine Alternative sei, die solch ein Regulierungsinstrument überflüssig macht. Beim "Liberalen Bürgergeld" wird – anders als beim Bedingungslosen Grundeinkommen – die Arbeitsbereitschaft von Empfängern geprüft, weshalb das Modell nur relativ wenig vom jetzigen Zustand abweicht. Ein Unterschied besteht darin, dass es durch höhere Freibeträge bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten und dadurch mehr Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit geben soll.

In seiner letzten Beschreibung von 2005 setzt sich das von Milton Friedmans "negativer Einkommensteuer" inspirierte Bürgergeld aus mehreren Pauschalen zusammen: Eine deutschlandweit einheitliche für Nahrung, Kleidung und Haushaltsführung und eine regional unterschiedliche für Wohnung und Heizung. Kindergeld sollen nicht nur bedürftige, sondern alle Eltern erhalten. Die (nach FDP-Vorstellungen möglichst private) Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Mehrbedarf von Auszubildenden, Behinderten und Kranken würden in diesem Modell dagegen mit Einheitsbeträgen abgegolten. Dabei kann es allerdings (je nach konkreter Ausgestaltung) zu Konflikten mit dem grundgesetzlich geschützten Sozialstaatsprinzip kommen – zum Beispiel dann, wenn besondere Bedürftigkeit bei Behinderung nicht ausreichend berücksichtigt wird.