Hadopi2: auch Überwachung von Mails?

Auch der neue Entwurf zum französischen Internet-Sperren-Gesetz ist umstritten. Im Fokus der Kontrollbehörde Hadopi sollen nicht nur P2P-Seiten stehen, sondern auch Mailanhänge

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Der Lebenslauf des Kandidaten ist nicht gerade aussichtsreich, weswegen ihn einige seiner Gegner schon vorzeitig (?) zu Grabe getragen haben. Es geht um das französische Internet-Sperren-Gesetz - kurz Hadopi genannt, nach der Kontrollbehörde im Zentrum des Gesetzes. Die Langfassung des Gesetzesnamens nennt die Absicht: "Gesetz zur Verbreitung und zum Schutz kreativer Inhalte im Internet". Zweimal schon ist eine Hadopi-Gesetzesvorlage gescheitert: vor dem französischen Parlament und vor dem Verfassungsrat.

Ab 20.Juli kommt Hadopi 2 in einem neuen Anlauf vor das Paralement; eigentlich hat die Sommerpause in Frankreich mit den üblichen Staus an diesem Wochenende schon begonnen, aber Sarkozy will das Anti-Filesharer-Gesetz unbedingt (weil die Sängergattin Carla dies unbedingt will, kolportieren Lästerzungen) vor den Ferien - mit Zähnen, sprich mit dem Sanktionsteil. Nachdem die Verfassungsweisen entschieden hatten, dass nur ein Richter das Recht habe, über eine Internetsperre zu verfügen und nicht eine Behörde, wurde Hadopi 1 um den "Straf-Teil" gekürzt und also in amputierter Form in Kraft gesetzt.

Vergangene Woche verabschiedete der Senat mehrheitlich den neuen ergänzenden Gesetzestext Hadopi 2. Seither vergeht kein Tag, an dem das Gesetz nicht laut in den Medien kritisiert wird. Dabei stehen vor allem zwei Formulierungen im Vordergrund "elektrische Kommunikation" (im Orginalgesetzestext "communications électroniques") - und "Nachlässigkeit" (i. Orginal"négligence caractérisée") .

Der Streit, den die erstgenannte Formulierung auslöst, ist die Frage, ob mit Inkrafttreten des Hadopi 2-Gesetzes auch E-Mails von Verdächtigen unter die Lupe geraten und wie sie überprüft werden wollen. E-Mails fallen unter den allgemeinen Begriff der elektronischen Kommunikation - und das ist auch so gewollt, wie der neue Kulturminister Mitterand an diesem Wochenende bekräftigt, aber sie fallen eben auch unter den besonderen Schutz der Privatsphäre, weswegen eine "Überwachung von Mails", wie sie jetzt im Zuge von Hadopi 2 diskutiert wird, besondere Empfindlichkeiten weckt. Gegner des Gesetzes sehen die Chancen wachsen, dass auch Hadopi 2 bei einer erneuten Vorlage vor den Verfassungsrat nicht ungeschoren davonkommt.

Die Kritik am "Nachlässigkeitsparagrafen", der verfügt, dass der Inhaber eines Internetanschlusses mit entsprechender Software dafür zu sorgen hat, dass sein Anschluss nicht von einem anderen zum nicht-lizenzierten Kopieren missbraucht wird, ist teilweise etwas "verspielter". So berichtete Le Monde vergangene Woche über "junge Tribes des Netzes" aus Wien (Metalab) und Vitry-sur-Seine (Tmp/lab) , die zeigen, wie man über WLAN-Netze, deren Passwörter leicht zu knacken sind, alle IP-Verortungen, mit denen Hadopi arbeitet, umgehen kann (zum sogenannten "Hadopi-Router" findet sich hier ein deutscher Bericht).