Japan: Militaristen gestärkt

Aus den Oberhauswahlen am Sonntag geht die Regierung der konservativen Liberaldemokraten gestärkt hervor.

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In Japan ist Ministerpräsident Shinzo Abe von der Liberaldemokratischen Partei seinem Ziel ein Stückchen näher gerückt, die Landesverfassung zu ändern. Deren Artikel 9, der dem Land Pazifismus verordnet, ist ihm ein besonderer Dorn im Auge. Obwohl die Verfassungsänderung unpopulär ist, trugen die Kandidaten seiner konservativen Partei und einiger Kleinparteien, die das Ansinnen unterstützen, am Sonntag bei den Oberhauswahlen einen Sieg davon. Sie ergatterten 77 der 121 zur Wahl stehenden Sitze. Insgesamt haben die Abe unterstützenden Parteien im Oberhaus nun mit 164 von 242 Sitzen eine Zweidrittel-Mehrheit inne. Die Wahlbeteiligung lag mit 54,7 Prozent geringfügig über der der letzten Oberhauswahl.

Nach Meinungsumfragen, die die Japan Times zitiert, erhielt die Regierungskoalition unter den jungen Wählern unter 30 eine knappe Mehrheit. 50 Prozent der 18- und 19-jährigen Erstwähler hätten für die LDP oder deren kleinen Bündnispartner Kameito gestimmt. Allerdings werden keine Angaben über die Wahlbeteiligung dieser oder anderer Altersgruppen gemacht. Die unter 20-Jährigen hätten sich bei dieser Wahl erstmalig beteiligen dürfen. Unter den über 60-Jährigen habe die Zustimmung für die Regierungskoalition nur bei 33 Prozent gelegen.

Andererseits gibt es seit dem Reaktorunglück in Fukushima ein Wiedererwachen der japanischen Protestkultur, wobei der Unmut sich nicht nur gegen die aggressive, aber bisher weitgehend erfolglose Pro-AKW-Politik der Regierung, sondern auch gegen die Militarisierung der Außenpolitik richtet. Insbesondere unter jungen Menschen regt sich Widerstand gegen die seit dem Krieg das Land beherrschende Liberaldemokratische Partei.

Zur Wahl stand am Sonntag die Hälfte der Sitze des Oberhauses. Japan hat ein Zwei-Kammern-Parlament aus Ober- und Unterhaus. Ersteres wird alle drei Jahre zur Hälfte neu gewählt. Von den 121 zu vergebenden Mandaten wurden 73 in Wahlkreisen und 48 per Verhältniswahlrecht über Parteilisten gewählt. Die Wähler hatten zwei Stimmen, ähnlich wie bei Bundestagswahlen in Deutschland.

Um die Verfassung zu ändern, bedarf es in beiden Häusern einer Zweidrittelmehrheit. Außerdem ist eine Bestätigung per einfacher Mehrheit in einem Referendum notwendig. Angesichts dieses komplizierten Verfahrens hat es in der japanischen Nachkriegsgeschichte noch keine Verfassungsänderung gegeben.