NRW-Innenminister fordert härtes Vorgehen gegen alkoholisierte Fahrradfahrer

Wegen einer Vielzahl schwerer Unfälle mit betrunkenen Radfahrern will Jäger einen "Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand bei niedrigen Promillewerten" und die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit auf 1,1 Promille senken

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Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hatte Anfang Juni in der Sache an die Vernunft der Radfahrer appelliert. Man müsse nicht alles mit Gesetzen anordnen, sagte Ramsauer gegenüber Forderungen, Promille-Grenzen für Radfahrer zu senken, bzw. eine neue Bußgeldregelung für alkoholisierte Radfahrer einzuführen. Er sehe derzeit noch keinen gesetzlichen Regelungsbedarf. Verkehrspolitiker der SPD und der Grünen äußerten sich wenig später mit einer anderen Auffassung: Fahrradfahren mit Alkohol sei kein Kavaliersdelikt, so der verkehrsüpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sören Bartol. Weswegen es angebracht sei, "über Promille-Grenzen für Radfahrer nachzudenken". Zustimmung dafür gab es auch von seinem Kollegen bei den Grünen, Anton Hofreiter ( SPD und Grüne nicht gegen Radfahrer-Promillegrenze).

Vor dem Hintergrund, dass 2011 in Nordrhein-Westfalen 960 betrunkene Radfahrer an Unfällen mit Toten und Verletzten beteiligt waren, fordert jetzt der Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) dezidiert, dass "die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit für Radfahrer von 1,6 auf 1,1 Promille gesenkt werden (muss)".

Bei 840 der 960 betrunkenen Radfahrer, die an den Unfällen beteiligt waren, wurden mehr als 1,1 Promille festgestellt; "der höchste Wert lag bei 5,0", notiert die Westfalen Post. Jäger erkennt darin ein Phänomen, bei dem der Gesetzgeber gefordert sei. Manche würden mit dem Rad „zur Party“ kommen, weil sie der Auffassung seien, dass sie sich dann betrinken können, wird der NRW-Innenminister von der Zeitung zitiert. Betrunkene Radfahrer seien aber eine Gefahr für sich und andere. Damit müsse Schluss sein, so Jäger.

Er fordert, dass es auch für Radfahrer einen "Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand bei niedrigen Promillewerten". Bei Radfahrern gibt es dagegen bislang lediglich eine "absolute Fahruntüchtigkeit", die der Bundesgerichtshof (BGH) bei Blutalkoholwerten ab 1,6 Promille vorliegen sieht. Fällt jemand im Straßenverkehr negativ auf, dann kann allerdings bereits ab einem Wert von 0,3 Promille eine strafbare Fahruntüchtigkeit vorliegen. Dies gilt für Auto- und Radfahrer gleichermaßen. Schon jetzt hat die Polizei die Möglichkeit gegen Fahrradfahrer, die an Unfällen beteiligt sind oder "Ausfallerscheinungen wie Sturz oder Fahren in Schlangenlinien" (Jäger) zeige, Strafanzeige wegen Trunkenheit zu erstatten.