Nächster US-Angriff auf das Schweizer Bankgeheimnis

Amerikanische Steuerbehörde IRS will 52.000 Kundendaten von Schweizer Bank UBS

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Die amerikanischen Justizbehörden lassen in der UBS-Steuerhinterziehungsaffäre (siehe Schweizer Bankgeheimnis mit Löchern) nicht locker. Wie das amerikanische Justizministerium gestern bekannt gab, hat die amerikanische Regierung eine Klage in Miami gegen die UBS eingereicht. Ein Bundesbezirksgericht in Miami soll nun darüber entscheiden, ob die Bank dazu aufgefordert wird, die Identität von 52.000 US-Kunden, die geheime Konten der Bank haben, an die amerikanische Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) weiterzugeben.

Dass die US-Steuerfahnder nochmal nachhaken könnten und sich mit der Herausgabe von 250 - bzw. nach der Darstellung der Neuen Zürcher Zeitung 300 - Kundendaten nicht zufriedengeben, war schon aus der Pressemitteilung der Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma, die eine Schlüsselrolle beim Vergleich zwischen US-Behörden und der UBS gespielt hatte, herauszulesen: "Nicht möglich war eine vollständige Einigung mit dem US Internal Revenue Service (IRS)".

Wie die Neue Zürcher Zeitung gestern abend mitteilte, war es auch die IRS, die das Zivilverfahren gegen die UBS in Miami anstrengte und auf die Herausgabe von bis zu 52.000 Kundendaten drängte.

Die Bank wehrt sich. Sie kündigt ebenfalls juristische Schritte an. Laut NZZ werde sie sich rigoros gegen die Klage wehren und diese anfechten. Die UBS gab an, "substanzielle rechtliche Möglichkeiten" zu haben und bezog sich dabei auf den gestrigen Vergleich mit der US-Justiz.

Währenddessen erhöhen die US-Steuerfahnder mit der Klage, einschließlich der Veröffentlichung neuer Details, den Druck auf die UBS. Die systematische, aktive Mithilfe beim Steuerbetrug reicher Amerikaner, die die UBS-Bankiers nicht ganz unüberraschend freimütig eingestanden hatten, wird durch diese Details erhärtet, die darüberhinaus einen Schnappschuss dessen liefern, was sich am Rande der Festivitäten reicher Menschen an lukrativen Plaudereien ereignen kann.

Laut Anklageschrift soll die Schweizer Bank Mitarbeiter in die USA geschickt haben, die dafür ausgebildet waren, die Geschäfte, die Steuerhinterziehungen implizierten, vor den den amerikanischen Behörden geheimzuhalten. Etwa 4.000 Mal im Jahr sollen sich mit ihren wohlhabenden Kunden getroffen haben. Viele Erstkontakte wurden laut Gerichtsdokumenten bei Sport- und Kulturereignissen hergestellt, die so konzipiert waren, dass sie "extrem wohlhabende Amerikaner" anzogen. UBS-Mitarbeiter schneiderten demnach für ihre amerikanischen Kunden Wertpapier- und Scheinfirmen-Geschäfte nach Maß, von denen sie wussten, dass sie US-Gesetze verletzen.

So soll es ein UBS-Businessplan aus dem Jahr 2004 den Kunden erleichtern, ihr Geld vor dem Zugriff des amerikanischen Fiskus auf den Bahamas zu verstecken. Aus den E-Mails der UBS-Mitarbeiter wurden Codewörter für die geheimen Deals bekannt: "Eine Nuss" für 250.000 Dollar, "ein Schwan" für 1 Million Dollar, die Farbe Orange für die Währung Euro, blau für das britische Pfund. Aus manchen E-Mails soll auch hervorgehen, wie UBS-Mitarbeiter Kunden an auswärtige Anwälte und Steuerberater verwiesen haben, die ihnen dabei helfen sollten, geheime Konten anzulegen. Ein Kunde der UBS sagte aus, dass die Bank reichen Kunden auch "elektronische Geräte mit kodierten Computerchips" zur Verfügung stellte, damit sie Zugang zu ihren Konten hätten und Geld geheim überweisen konnten. Das Passwort wurde jedesmal ausgewechselt, wenn ein Zugang auf das Konto erfolgte.