Repowering per Verordnung

Zwang zu leistungsfähigeren Windkraftwerken soll Flächen- und Naturverbrauch begrenzen

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Die Nutzung von Sonne und Wind bedeutet auch Flächenverbrauch, häufig in bisher unbebauten Gebieten. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ließ jetzt untersuchen, ob es möglich ist zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: den Ausbau der Erneuerbaren zu fördern und gleichzeitig den Flächenverbrauch einzuschränken. Denn im dichtbesiedelten Deutschland entstehen bereits jetzt Nutzungskonflikte, vor allem wenn Windkraftwerke in die Nähe von Ortschaften rücken.

Welche Möglichkeiten hat die Raumordnung bereits auf Grundlage der bestehenden Gesetze, um Repowering (den Ersatz alter durch neue Windenergie-Anlagen) als verbindliches Ziel festzulegen? Das BBSR kommt zu dem Ergebnis, es sei zulässig, das Repowering von Windenergieanlagen als Ziel der Raumordnung auszuweisen und zusätzlich durch die Forderung nach Mindestleistungen der einzelnen Windräder die begrenzt zur Verfügung stehenden Flächen optimal für eine möglichst hohe Energieausbeute zu nutzen.

Danach regelt § 249 BauGB die Neuausweisung von Repowering-Gebieten. der § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ROG fordert aber einen Konfliktausgleich zwischen den Anlagenbetreibern und den Gemeinden. In der Praxis des "Repowering per Verordnung" soll es jetzt so laufen, dass der Zwang zum Bau innnerhalb bestehender Windparks rechtmäßig ist, wenn der Abbau der Altanlagen z.B. aufgrund ihres Alters wahrscheinlich ist. Anlagenbetreiber, die neu bauen wollen, müssen sich in Gebieten mit einer Repowering-Satzung dann mit den Altanlagenbetreibern einigen, ob in dem festgelegten Gebiet ein Abriss oder eine Nachverdichtung möglich ist.

Unbedachter bis kontraproduktiv in Sachen Flächenverbrauch geht dagegen Philip Rösler vor. Er will Naturschutzregeln aufweichen, um den favorisierten Netzausbau zu beschleunigen. Bestehende Naturschutzregeln sollen dazu für eine bestimmte Zeit aufgehoben werden können. Als Beispiel nennt er die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutz-Richtlinie. Rösler: "Uns wäre bereits geholfen, wenn wir zum Beispiel beim Durchqueren von Schutzgebieten einen Teil der EU-Regeln auf Zeit außer Kraft setzen könnte." Jedem Beteiligten müsse klar sein, dass es auf die Herausforderungen der Energiewende auch unbequeme Antworten geben müsse. Dass es in Sachen Koexistenz von Nutzung der Erneuerbaren und dem Naturschutz auch durchdachter geht, zeigt u.a. das Repowering-Projekt des BBSR.