Schweizer Urheberrecht: Ab Juli wollen wir alle Freunde sein.

Neben der Spur

Mit der Novelle zum 1.7.2008 versucht der Schweizer Staat das Urheberrecht zu modernisieren...und tapst der Wirklichkeit schon wieder hinterher.

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Folgt man einem

, dann schiesst die Schweiz ausgerechnet nach der EM im Urheberrecht ein Eigentor.

Gemäss Artikel 19 der Novelle gilt als - erlaubte - Kopie für den Eigengebrauch jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde.

Ja, liebe Freunde, die ihr alle in Xing, in MySpace, in Facebook in Skype, im Messenger und in jedem noch so eng verbundenen digitalen Kontext zu mir steht, was darf ich Euch denn Schönes zum gemeinsamen Eigengebrauch kopieren, will man da fragen. Schliesslich kann es ja wohl nicht sein, dass digitale Bande weniger zählen sollen als enge Freundschaften, die nicht in Fussweite stattfinden. Eben. Es wäre ja auch ein merkwürdiges Urheberrecht, dass sich auf die Weite eines Fussmarsches oder auf Hautkontakt beziehen würde.

Den Nachweis von Freunschaft sollte es aber schon geben: Reine Peer-to-Peer-Bekanntschaften sind zu wenig, so weit geht der Spass dann doch nicht. Aber es bleibt schwierig unsd hinkt hinter der Zeit zurück. Irgendwie geht das Urheberrecht in seiner Grundannahme immer noch von einer physikalisch definierbaren Kopie eines wie auch immer gesetzten Originals aus. Der Germanist sagt: Ne, Du,

darüber ist schon eine Weile geschrieben. Die Aura eines Kunstwerks verpufft in der medialen Kopie. Und schelmisch will man natürlich fragen: Woraus besteht denn dann die Kopie und der Eigengebrauch noch, und was soll man denn da genau den Musikfirmen zahlen? Wie und was und wer denn dann, wenn nicht wir? Nicht ganz so

. Er spricht einfach von Diebstahl. Allerdings auf Seiten der Plattenfirmen. Darüber sagt das Urheberrecht nichts aus. In der Schweiz. Ab Juli 2008.