Staatsanwaltschaft schickt Bestohlenem statt Uhr beschlagnahmte Amphetamine

Ein Zahlendreher zeigt, wie leicht Behörden Fehler mit schwerwiegenden Folgen unterlaufen können

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Die Arbeitsweise von Sicherheitsbehörden entspricht in der Realität nicht immer der Prämisse, dass dort keine Fehler gemacht werden: Wie weit die Schlamperei gehen kann, zeigt jetzt ein Fall aus Oldenburg. Dort beschlagnahmte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung eine goldene Taschenuhr, die eine Frau dem 47-jährigen Stephan H. entwendet hatte. Die Uhr wanderte in die Asservatenkammer, wo alle bei Körper- und Hausdurchsuchungen beschlagnahmten Gegenstände lagern. Dort bekam sie die Nummer 5873 und sollte H. nach Abschluss der Ermittlungen gegen die Diebin per Post zugeschickt werden.

Statt der Nummer 5873 gelangte jedoch die Nummer 5783 in das an H. adressierte Paket: Was bei vier Zahlen ein kleiner Dreher war, dass machte bei den dahinterstehenden Gegenständen einen großen Unterschied aus: Statt seiner Taschenuhr erhielt der Bestohlene nämlich ein Päckchen mit Haschischpflanzen und Amphetaminen, die man bei einer Drogenrazzia mitgenommen und ebenfalls in der Asservatenkammer gelagert hatte. Dort gab es offenbar niemanden, der so weit mitdachte, dass er nachprüfte, ob verbotene Rauschmittel wirklich an eine Privatadresse versendet werden sollen.

Als Stephan H. nach dem Öffnen sah, was sich in dem Paket befand, suchte er im Beisein von fünf Zeugen umgehend die Staatsanwaltschaft auf und brachte die unverlangt zugesandten Rauschmittel zurück. Hätte er ohne Zeugen gehandelt, dann hätte die Sache für ihn möglicherweise böse Folgen haben können: H. ist nämlich Mitglied des Motorradclubs Alte Werte Friesland – und ein Richter hätte ihm in einer Verhandlung wohl weniger Glauben geschenkt als einem Polizeibeamten, der versichert, ihm wäre in vielen Jahren Dienstzeit noch kein Zahlendreher unterlaufen und was der mit der typischen Milieudroge Speed erwischte Rocker da vorbringe, das müsse eine völlig unglaubwürdige Schutzbehauptung sein.