Stromanbieter bestrafen Abbau von Elektroheizungen

Auch für nicht mehr benötigte Zähler wird eine Grundgebühr berechnet

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Nachtstromspeicheröfen sind nicht nur teuer, sondern gelten auch als besonders ineffiziente und klimaschädliche Methode der Wohnungserwärmung. Deshalb förderte die Bundesregierung die Entsorgung solcher historischen Heizungen bis vor Kurzem mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 200 Euro pro Gerät, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) beantragt werden konnten. §10a der Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht zudem vor, das Nachtspeicherheizungen gestaffelt nach Größe und Alter nach und nach außer Betrieb genommen werden müssen.

Für die Stromkonzerne dagegen bedeuten Elektroheizungen ein gutes Geschäft. Es verwundert deshalb nur bedingt, dass manche Anbieter aus dem § 17 Absatz 7 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) herauslesen, dass sie auch dann eine gesonderte Grundgebühr für einen Elektroheizungszähler verlangen können, wenn durch diesen gar kein Strom mehr fließt. Kunden, die ihre Heizung auf eine umweltfreundlichere Technologie umstellen, zahlen dadurch eine Art Strafgebühr für Etwas, was sie gar nicht mehr in Anspruch nehmen. Von Telepolis damit konfrontiert, reagiere ein Sprecher der SWM GmbH mit dem Hinweis, dass der Kunde den nicht mehr in Betrieb befindlichen Zähler ja ausbauen lassen könne, was allerdings nicht billig sei und von ihm selbst bezahlt werden müsse.

Diesem Effekt können sich Verbraucher bislang auch nicht dadurch entziehen, dass sie zu Providern wie E wechseln, die damit werben, keine Grundgebühr zu kassieren: Denn E berechnet den Mindestumsatz, den das Unternehmen stattdessen verlangt, für jeden Zähler gesondert, weshalb sich ein Wechsel sogar noch als erheblich teurer herausstellen kann als ein Verbleib beim Anbieter.