Unterlassungsanspruch gegen korrektes Zitat?

Seltsame Copyright-Klage der Rechteinhaber von Werken William Faulkners gegen Woody Allens Produktionsfirma

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Einen Großteil seiner Zeit hat Woody Allen mit der Rechtspflege zugebracht. Vorwürfe, er nutze seine Freunde und Privatleben als Inspiration für seine Drehbücher, verarbeitete er in "Harry außer sich". Letzte Woche wurde gegen Allens Produktionsfirma Sony eine Klage erhoben, die Vorlage für einen überfälligen Woody Allen-Film über Anwälte werden könnte. So hatte Allen in seinem Werk "Midnight in Paris" (2011) seine von Owen Wilson dargestellte Hauptfigur Gil in Paris auf Zeitreise geschickt, wo Gil von einer geheimnisvollen Französin verführt wird und auf etliche berühmte Künstler in ihrer Zeit trifft.

Unter den in Allens Homage geehrten Intellektuellen befand sich auch US-Schriftsteller William Faulkner, der in den 1920ern in Paris weilte. Anders als Dali, Hemingway oder Josephine Baker wird Faulkner zwar nicht im Film verkörpert, jedoch berichtet Hauptfigur Gil von einem Treffen auf einer Party mit Faulkner, und pflichtet dessen Zitat aus "Requiem für eine Nonne" bei: "Die Vergangenheit ist nie tot. Sie ist nicht einmal vergangen." Faulkners Zitat passt perfekt zu Allens stimmiger Komödie, in welcher Gil tagsüber mit den Werken großer Künstler konfrontiert wird, während er nachts in die Vergangenheit zu diesen persönlich reist.

Die Rechteinhaber haben nun eine Klage gegen Sony eingereicht, in der sie sich auf den Copyright Act und den Lanham Act berufen. Die Kläger behaupten das exklusive Recht an dem Zitat und befürchten außerdem, die Zuschauer könnten Faulkner in irgendeiner Weise mit Sonys Werken in Verbindung bringen oder assoziieren. Sony sieht der Klage gelassen entgegen und beruft sich auf "fair use". Dass Woody Allens Drehbuch als eigenständiges Werk gesehen werden kann, belegt nicht zuletzt die Entscheidung der Academy of Motion Picture Arts and Sciences, die ihm dieses Jahr für "Midnight in Paris" den Oscar für das beste Original-Drehbuch verlieh.

In Deutschland könnten sich Sony und Allen wohl auf das Zitatrecht in § 51 UrhG berufen. Hierzulande hatten dieses Jahr Abmahnungen wegen eigenmächtiger Verwendung von Heinz Erhardt-Gedichten und eines Zitats von Karl Valentin für Aufsehen gesorgt, wobei die Fälle allerdings anders gelagert waren.