Velvet Underground verklagen Andy Warhol Foundation wegen Markenrechtsverletzung

Die Stiftung soll unberechtigt Lizenzen für das berühmte "Bananencover" verkauft haben

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Zwischen 1964 und 1968 unterhielt der Pop-Art-Maler Andy Warhol in New York die mit Alufolie tapezierte Silver Factory, eine Mischung aus Atelier, Kreativzentrum und Partykeller. In ihr wurden Kontakte zwischen verschiedenen Produktherstellern geknüpft. So kam es unter anderem dazu, dass Andy Warhol seinen Namen für die Filme von Paul Morrissey hergab und das Cover für das erste Album der Rockgruppe The Velvet Undergrund gestaltete, der damals neben dem walisischen Experimentalmusiker John Cale auch die Gitarristen Lou Reed und Sterling Morrison sowie die Schlagzeugerin Maureen Tucker angehörten. Am ersten Album der Band war außerdem die Kölner Sängerin Christa Päffgen alias "Nico" beteiligt.

Die Pop-Art-Banane, mit der Warhol das 1967 erschienene Album Velvet_Underground_and_Nico.jpg: The Velvet Underground & Nico verzierte, entwickelte sich im Laufe der Zeit zu einem Symbol mit Wiedererkennungswert, ähnlich dem von John Pasche gemalten Zungen-Logo der Rolling-Stones. Auf der ersten Auflage konnte der Käufer die Banane Velvet_underground_album_cover_2.png: schälen, was ihm mit dem Hinweis "peel slowly and see" angezeigt wurde. Wer dieser Aufforderung nicht nachkam, war allerdings klüger beraten – denn in unversehrtem Zustand wird das Album mittlerweile für sehr viel Geld gehandelt.

Nun gibt es Streit um dieses Coversymbol: Eine Velvet-Undergrund-Rechteverwertergesellschaft, der unter anderem Cale und Reed angehören, verklagte die Andy Warhol Foundation for the Visual Arts, die den Nachlass des Malers vermarktet, am Mittwoch vor dem Manhattan Federal Court. Anlass dafür ist, dass die Stiftung das Bananensymbol Zeitungsberichten zufolge für iPhone- und iPad-Hüllen lizenziert hat, was nach Ansicht von Cale und Reed Markenrechte der Band verletzt. Warhol hatte das Bananendesign der Klageschrift zufolge lediglich einer gemeinfreien Clip-Art-Sammlung für Werbetreibende entnommen und seine Signatur daneben gesetzt. Die Rechteverwertergesellschaft fordert deshalb neben einem Anteil an den Lizenzeinnahmen und einem nicht näher bezifferten Schadensersatz auch eine Erklärung, dass die Andy Warhol Foundation kein Copyright an dem Design geltend macht. Die Stiftung war bisher noch nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Der aktuelle Rechtsstreit ist nicht der erste, den es um das Cover gibt: Die Rückseite der ersten Auflage zeigte ein Foto der Band bei einer ihrer "Exploding-Plastic-Inevitable"-Live-Shows, auf dem im projizierten Bühnenbild auch ein auf den Kopf gestelltes Abbild des Schauspielers Eric Emerson zu sehen war. Als der Geld dafür haben wollte und mit einer Klage drohte, ließ die Plattenfirma das Bild retuschieren.