"Wer 1,6 Promille Alkohol im Blut hat, gehört nicht auf ein Fahrrad"

Verkehrsminister Ramsauer schaltet sich in die Debatte um die Senkung der Promillegrenze ein. Mit anderen Tönen als noch vor einem Jahr

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Zeigt sich nun auch Verkehrsminister Ramsauer offen gegenüber der Forderung nach einer Senkung der Promillegrenze für Radfahrer? Seine Bemerkungen gegenüber einer Boulevard-Sonntagszeitung werden heute in Medienberichten als deutliche Unterstützung für die Forderung verstanden.

Oberste Maßgabe sei die Verkehrssicherheit, erklärte Ramsauer. Die sei mit 1,6 Promille Alkohol im Blut eines Radfahrers nicht mehr gewährleistet. Wer diesen Wert erreiche, "gehört nicht auf ein Fahrrad", sagte der Minister. Damit bestätigt er allerdings nur den Wert, der als absolute Fahruntauglichkeit von Fahrradfahrern mit 1,6 Promille bereits festgelegt ist.

Man werde die jüngsten Überlegungen der Innenminister bei der nächsten Verkehrsministerkonferenz im Herbst "ganz praktisch diskutieren", wird Ramsauer weiter zitiert. Gemeint ist damit der Vorstoß des niedersächsischen Innenministers und Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Boris Pistorius (SPD), der sich vergangene Woche im Namen der Innenminister für eine Senkung der Promillegrenze für Radfahrer stark gemacht hat. Einen konkreten neuen Grenzwert nannte Pistorius nicht.

Das tut auch Ramsauer nicht - aber er hat sich auch nicht, wie noch vor einem Jahr, gegen einen "gesetzlichen Regelungsbedarf" ausgesprochen. Damals sagte er: "Man muss nicht alles mit Gesetzen anordnen. Ich appelliere an die Vernunft." (siehe Ramsauer gegen 1,1-Promille-Grenze für Radfahrer). So ist wohl zu erwarten, dass sich die Verkehrsministerkonferenz im Herbst für einen neuen Grenzwert aussprechen wird. Vermutlich wird er bei der 1,1-Promille-Grenze liegen, wie dies etwa der Allgemeine Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) fordert.

Bislang gilt als Wert für die absolute Fahruntauglichkeit von Fahrradfahrern 1,6 Promille. Belangt werden können Radfahrer allerdings, wenn sie auffallen oder in einen Unfall verstrickt sind, schon unter diesem Wert. Für Autofahrer liegt die "absolute Fahrunsicherheit" bei 1,1 Promille. Ab diesem Wert gilt das Strafgesetzbuch, es drohen Geld- oder Gefängnisstrafen und der Entzug des Führerscheins.

Ab dem Gefahrengrenzwert von 0,5 Promille wird zwar auch der Führerschein für kürzere Dauer entzogen und es werden hohe Bußgelder verlangt - allerdings aufgrund einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a. Ist der Autofahrer durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufgefallen, kann auch bei Werten ab 0,3 Promille ein Straftatbestand erfüllt sein. Autofahren mit 0,3 bis 0,5 Promille ist nicht strafbar, solange keine Fahrunsicherheit vorliegt oder kein Unfall geschehen ist.